Sind Stimmzettel auch nach dem Tod gültig?
Die Frage mag etwas makaber sein und sicher kommt es nicht oft vor, aber mich interessiert die Frage rein theoretisch rechtlich.
Angenommen jemand beantragt zu einer Wahl, egal ob Landtag, Bundestag etc die Briefwahl, dann schickt er ja den Brief bereits vor dem Wahltermin weg. Der Stimmzettel wird dann vermutlich am Wahltag zusammen mit den anderen ausgezählt. Und da wir geheime Wahlen haben, ist der Stimmzettel natürlich nicht zurückverfolgbar.
Was ist jetzt rechtlich, wenn die Person ihren Briefwahlzettel weggeschickt hat, aber noch vor dem Wahltag verstirbt? Eigentlich ist sie dann ja nicht mehr wahlberechtigt.
Rein technisch dürfte es aber unmöglich sein, ihren Stimmzettel wiederzufinden.
Mir kam die Idee zu der Frage, weil ich gelesen habe, dass für das Referendum in der Türkei auch Stimmzettel von Verstorbenen aufgetaucht sein sollen.
Mich interessiert, ob das nicht hierzulande auch möglich ist.
4 Antworten
Ein Stimmzettel ist immer anonym, also weiß man logischerweise gar nicht ob die Person noch am leben ist.
§ 39 Abs. 5 BWahlG: Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.
Ja ist es. Da die Stimme allerdings zum Zeitpunkt der Abgabe gültig war, bleibt sie das auch.
DavidEbner hat es ja schon klar beantwortet.
Das der Briefwähler stirbt ist eigentlich das geringste Problem bei Briefwahlen. Letztlich weiß nämlich niemand wer den Stimmzettel ausgefüllt hat. Die Schwiegertochter oder der demente Schwiegervater?
Dass es sogar ein Gesetz dafür gibt, hätte ich nicht vermutet. Vielen Dank für den korrekten Verweis.