Sind rückdatierte (Arbeits-)verträge gültig?
Es geht um das Datum bei den Unterschriften. Darf man das zurückdatieren?
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Sind rückdatierte (Arbeits-)verträge gültig?
Es geht um das Datum bei den Unterschriften. Darf man das zurückdatieren?
Kannst Du das bitte etwas näher erläutern?
Wer hat "rückdatiert"? Warum wurde das getan?
Ohne zu wissen, was Du eigentlich meinst, mache ich mal ein Beispiel:
Ein AG stellt einen AN ein und lässt ihn ohne schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten, bevor er ihm nach ein paar Tagen einen Arbeitsvertrag zukommen lässt.
In diesem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist und eine Befristung vereinbart.
Hier ist es für den AG von "Vorteil", den Arbeitsvertrag zurückzudatieren, da der AN sonst, sollte das tatsächliche Datum eingetragen sein, einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit hätte.
Dieser Arbeitsvertrag wäre gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wäre und der AN nicht nachweisen kann, dass er den Vertrag an einem anderen (späteren) Datum bekommen hat.
Solltest Du etwas anderes meinen, musst Du das schon so fragen, dass man Dir auch antworten kann ohne Vermutungen und Spekulationen anstellen zu müssen
Danke fürs Sternchen