sind Fahrräder Pfädbar?
Habe ein neues Fahrrad bekommen. Nun steht eine Vollziehung vor. Kann da das rad gepfändet werden?
6 Antworten
Unabhängig von allem was gesagt gibt es keine Vorschrift die ein Fahrrad vor Pfändung schützt, außer man kann nachweisen, dass man es für den Weg zur Arbeit braucht. Und selbst dort sieht die Rechtssprechung einiges als zumutbar an.
Wenn einer meiner Vollziehungsbeamten ein neues Fahrrad entdecken würde, und er würde es nicht pfänden, könnte er sich auf was gefasst machen.
Ein neues Fahrrad, und wenn es nur einen Wert von 500 Euro hat, bekommt man über das jeweilige Auktionsportal (justizauktion oder zollauktion) locker für 250 Euro oder mehr weg, und dann ist das Verschleuderungsverbot beachtet und die Sache kann weg.
Sicher nicht. Allenfalls vorstellbar, wenn es ein besonders hochwertiges, extrem teures Fahrrad wäre - dann gäbe es eine sogenannte "Austauschpfändung" und Du würdest ein billiges, gebrauchtes Fahrrad bekommen.
Generell ja, auch wenn du es für den Arbeitsweg brauchst. Dann aber nur wenn es ein hochwertiges, ich sag mal 600€+ ist, dann gibts stattdessen ein günstiges. Ein Rad vom Discounter für 200€ wird wohl nicht gepfändet werden, lohnt sich nicht.
Kann schon, aber wer macht das schon?
Es ist zu bedenken:
Die Kosten zur Verwertung eines Rades würden in keinem Verhältnis zum Erlös stehen. Ausserdem gehört ein normales Fahrrad zum Rahmen der bescheidenen Lebensführung.
du kannst alles pfänden, was Geld Wert ist.