Änderung am Fahrzeug trotz Finanzierung?

7 Antworten

ich habs damals einfach gemacht. allerdings nur dinge die man zurückrüsten kann. also fahrwerk und felgen. original-teile behalten, für den notfall. allerdings wusste ich schon am anfang, dass ichs danach auslöse und weiterfahre... hat auch nie probleme gegeben. auch bei den serviceintervallen hat keiner was gesagt..

Du darfst nur Änderungen vornehmen, die ohne grossen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können.

Bist du sicher, nie mit den Raten in Rückstand zu kommen, dann bastel drann rum. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Fahrzeug, und zwar im Orginalzustand, gehört der Bank bei der du Finanzierst. Das ist dir sicher klar, sonnst würdest du nicht fragen.

Und kannst du nicht bezahlen, wollen die ein Orginalfahrzeug wiederhaben, keine jugendliche Verbastelte Karre.

Nicht falsch verstehen, aber im Zweifel zahlst du den Wertverlust zum Wiederverkaufswert eines Orginalfahrzeugs.

Und nein, für den Weiterverkauf ist tiefer, breiter, Sportauspuff KEINE Wertsteigerung.

Veränderungen an einer Sache darf nur der Eigentümer im rechtlich zulässigen Umfang vornehmen!

Wäre ein solches Fahrzeug sicherungsübereignet, dann muß die Zustimmung des Eigentümers zu einer solchen Veränderung vorliegen.

Ja kannst du machen. Du bist zwar noch nicht der Eigentümer des Fahrzeugs, sondern nur der Besitzer, aber die Finanzierung zielt ja darauf ab, dass du in absehbarer Zeit auch der Eigentümer wirst.

Das ist so ähnlich wie bei einer Mietwohnung, die man ja auch ändern/renovieren kann.

Solltest du das Fahrzeug dann doch zurückgeben wollen, beeinflussen die Modifikationen dann evtl. die Ablösesumme.

Schaue in deinem Finanzierungsvertrag nach und/oder setze dich mit dem Darlehensgeber in Verbindung und frage ihn.