Sind Bagatelldelikte und Kavaliersdelikte Synonyme?
..oder gibt es einen leichten Unterschied?
3 Antworten
Bagatelldelikte ist im Strafrecht definiert und eine Straftat mit geringer Bedeutung und geringer Bestrafung die eingestellt werden kann.
Kavaliersdelikte gibt es im Strafrecht nicht. Das ist nur eine moralische Definition für Straftaten, die man moralisch verstehen oder entschuldigen kann.
Nein !
Bagatelldelikt und Kavaliersdelikt sind nicht dasselbe.
Bagatelldelikte sind kleine Straftat durch denen nur geringe Schäden entstehen und deswegen auch nur geringe Strafen gegen die Täter erteilt werden.
Der Schaden der durch Kavaliersdelikte muss nicht umbeding gering sein. Sicherlich kann ein Kavaliersdelikt gleichzeitig ein Bagatelldelikt sein. Eine Steuerhinterziehung von 5 Euro. Eine Steuerhinterziehung von 5000 Euro wäre kein Bagatelldelikt mehr, aber gleichwohl ein Kavaliersdelikt.
Maßgebend ob eine Tat als ein Kavaliersdelikt gilt, ist allein die Tatsache dass die Tat vom Volk nicht als verwerflich angesehen wird. Die Höhe des entstandenen Schadens und die zu erwartende Strafe ist irrelevant.
Unter einem Bagatelldelikt versteht man im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung.
Die Staatsanwaltschaft kann von der Strafverfolgung bei Bagatelldelikten absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 StPO einstellen (auch vorläufig unter Erteilung von Auflagen und Weisungen), wenn es sich um Vergehen (nicht um ein Verbrechen) handelt. Diese Möglichkeit ist Ausdruck des Opportunitätsprinzips. Demnach ist die Anklageerhebung bei Straftaten geringer Bedeutung in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt (lat. opportunus u. a. für: angebracht, angemessen).
Als Bagatelldelikte sind Vergehen anzusehen, bei denen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Im Übrigen darf die Schuld des Täters nur gering und nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein.
Als Kavaliersdelikt bezeichnet man Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die gemeinhin als moralisch (so gut wie) einwandfrei gelten.
Einst bezeichnete man mit diesem Begriff Vergehen von Adligen, die nicht zum Ehrverlust führten – der Täter blieb „Kavalier“, auch z. B. nach einer illegitimen Vaterschaft mit einer Frau niedrigen Standes.
Der Begriff des Kavaliersdelikts rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita). Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit begangen werden (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung u.ä.). Regelmäßig treffen Kavaliersdelikte aber die Allgemeinheit, so dass der Schaden zwar durch öffentliche Mittel kompensiert werden kann, der Unrechtsgehalt dafür aber umso höher ist.
Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt ist zeitlichen und gesellschaftlichen Schwankungen unterworfen. Beispielsweise war es im 19. Jahrhundert ein Kavaliersdelikt, ein Mädchen zu schwängern, das nicht ‚von Stande‘ war. Gegenwärtig betrachten viele Menschen falsche Angaben in Steuererklärungen, das „Schwarzfahren“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder das private Kopieren von Kinofilmen als Kavaliersdelikte.
und eigentlich darf man hier keine Fragen stellen, die man sich selbst durch Google und Wikipedia beantworten kann.
Es gibt hier kein Urheberrecht. Die Schaffenshöhe ist nicht hoch genug. Aber du kennst ja, wo du das nachlesen kannst ;-)
Na ja haste auch wieder Recht :-)
Man schmückst sich nicht mit fremden Federn. Wenn man hier etwas nur reinkopiert ist das doch dämlich. Zumindest gibt man den Ursprung an, das verlangt schon das Urheberrecht. In diesem Fall ist das aus Wiki kopiert.