Betrunken mit Minderjähriger Sex gehabt?
Ich war dieses Wochenende auf einer homeparty und war sehr betrunken. Dort wurde ich dann allerdings rausgeworfen, da der Gastgeber meinte es sind zu viele Leute. Ich bin dann in mein Auto und dachte ich Penn einfach dort, dann kann allerdings ein Mädchen das ich davor schon auf der homeparty kennen gelernt hatte und hat sich zu mir ins Auto gesetzt. Jedenfalls bin ich dann besoffen mit ihr zu mir gefahren weil sie gefragt hat ob sie bei mir schlafen kann. Dort könnt ihr euch ja denken was wir dann gemacht haben. Nun meine Frage sie war 14 und ich bin 18 was soll ich jetzt tun ich denke nicht das sie mich anzeigt aber angenommen ihre Eltern oder so, ich habe auch nicht nach der Handynummer gefragt, da ich Angst hatte das sie mich dann anzeigen könnte. Ist natürlich total dämlich weil sie sowieso weiss wo ich wohne. Ich weiss nicht was ich tun soll alleine das Autofahren war ja schon ne scheiss Aktion. Danke falls ihr mir helfen könnt
7 Antworten
Im Gegensatz zu anders lautenden Gerüchten war der Sex zwischen Euch NICHT illegal!
Das deutsche Gesetzt gesteht Jugendlichen ab 14 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu - d.h. ein Jugendlicher kann seine Partner für Beziehung und Sex frei wählen - solange der Partner ebenfalls mindestens 14 ist. Dabei kennt das deutsche Recht auch keinen maximalen Altersunterschied - d.h. es spielt erst einmal keine Rolle, ob Du 18 oder 80 bist.
Auch die Eltern müssen nicht einverstanden sein und für eine Anzeige müsste Deine Gespielin schon aussagen, dass Du sie gezwungen hast.
Die Angst, dass eine Sexpartnerin hinterher behauptet Du hättest sie gezwungen, ist auch nicht vom Alter abhängig - höchstens davon, wie Du Dich während der Session und ggf. danach verhältst... . Hinterher rauswerfen und nicht mal nach der Nummer fragen ist daher "gefährlicher" als der eigentliche Akt... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Hallo,
Da sie bereits 14 war und der Sex dem Anschein nach auch nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gehen Entgelt stattfand, hast du dich nicht strafbar ist gemacht - keine Sorge.
Aber bitte lasse zukünftig das mit dem Autofahren in betrunkenem Zustand, das wer ganz und gar nicht gut und sehr gefährlich.
Liebe Grüße
Hmm... das "ist" gehört da nicht hin. ^^ Und das "wer" im zweiten Satz sollte eigentlich ein "war" sein... ach ja, ich liebe Autokorrektur.
Hallo!
sie war 14 und ich bin 18 was soll ich jetzt tun ich denke nicht das sie mich anzeigt aber angenommen ihre Eltern oder so
Damit machst Du Dich eigentlich nicht strafbar, 14 und einvernehmlich.
Ist nicht gut aber das findest Du ja auch so, alles Gute
Und wo genau ist jetzt dein Proplem?
Sie ist 14 Jahre und du hast sie nicht bedrängt oder ähnliches?
Kein proplem,du hast dich nicht Strafbar gemacht.
Lass einfach das betrunken Autofahren,denn das geht natürlich garnicht.
Ja okay,stimmt.
Gut das fahren war ne komplette scheiss Aktion, kann ich nur zu stimmen.
Aber sicher das mir nichts passieren kann, wenn ihre Eltern das irgendwie herausfinden und davon nicht begeistert sind?
Sex als 18 Jähriger mit einer 14 Jährigen ist nicht strafbar,wie hoch die wahrscheinlichkeit ist das ihr Papa mit einen Baseballschläger eventuell bei dir vor der Tür sehen könnte kann ich nicht beurteilen.
Wenn ihr Vater mit dem baseballschläger bei mir vor der Tür stehen würde wäre mir das komplett egal, ich hätte nur Angst wenn er mit der Polizei vor der Tür steht...
Solange sie nicht auch betrunken war, hast du nichts zu befürchten.
Auch wenn dein Verhalten meiner Meinung nach zutiefst verachtenswert ist.
Wenn sie auch betrunken war, könnte man dir tatsächlich unterstellen, dass du ihren Rauschzustand ausgenutzt hast. Wie erfolgversprechend so eine Anzeige wäre, weiß ich nicht.
Ok also wäre es vor Gericht egal wenn ich auch betrunken war oder wie?
Ich mein nüchtern hätte ich das ohne weiteres nicht gemacht.
WENN das vor Gericht KÄME, müsste erstmal bewiesen werden, dass ihr so betrunken wart und das voralllem sie so betrunken war, dass man davon ausgehen könnte, dass sie nicht mehr in der Lage war, sich zu wehren. Das geht ja nun nicht mehr, also wären alle eure Aussagen als Beweismittel verfügbar. Selbst WENN sie nun behaupten WÜRDE, sie hätte das nicht gewollt, ist das ja nun nicht allzu glaubwürdig, da sie noch bei dir übernachtet hat. Und allein auf einer vagen Aussage wegen Missbrauch/Vergewaltigung (kp, was das dann explizit wäre) schuldig gesprochen zu werden, wäre in diesen Fall denke ich eher unwahrscheinlich, denn mit so einer Verurteilung kann so ein junges Leben schon mal den Bach runter gehen und da überlegen die Richter zweimal.
Ok Danke
Doch wir waren beide betrunken, aber sie machte am nächsten Morgen nicht den Eindruck das sie das nicht gewollt hätte.
Wie gesagt ich habe nur Angst das jemand anders zb. Ihre Eltern mich anzeigen
Naja er ist vorher betrunken Auto gefahren...also soviel zum nicht strafbar gemacht. ;)