M 18 Sie w16 sind zusammen dürfen wir sex haben?
Hallo ich bin M 18 und Sie ist 16 wird nächste woche 17 ist es erlaubt Sex zu haben weil Sie ja noch minderjährig ist und ich volljährig.Ihre Mutter weiß mit das von uns hat nichts dazu gesagt und sie sagt mir ständig, dass Sie ihr erstes mal mit mir haben will und ich sage ihr ständig ob Sie das wirklich wolle oder sich nicht mehr zeit lassen will . Da ich eigentlich nicht gleich drauf aus bin aber Sie lässt mich mit dem Thema nicht mehr in ruhe zu meine Frage
Kann mir rechtliche stritte passieren da ich in kürze 19 werde.
Wie sieht ihr das ist es oke habe chatverläufe wo sie mir das ständig sagt das ich keine angst haben solle das Sie es freiwillig will aber geht das oder kann mir was passieren ?
jap bin unsicher des zorns hat immer nur gleichaltrige.
Danke für antworten ja ich solle an meine Rechtschreibung Pfeilen
9 Antworten
Nach deutschem Recht (und auch in CH und A) dürft ihr Sex haben soviel ihr wollt und könnt. Es ist ein (vermutlich aus den USA stammendes) Gerücht, dass Ü18/U18 strafbar ist!
In Deutschland gilt ein Jugendlicher ab 14 als "sexuell mündig" und darf sich seine Partner frei wählen und Sex haben mit jedem, der ebenfalls mindestens 14 ist. Ob der Partner dann 14, 40 oder 80 ist, spielt zunächst einmal KEINE Rolle und auch die Eltern müssen NICHT einverstanden sein!
Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Auch das immer wieder angeführte Argument eine unter-16-jährige dürfe nicht mit einem über-21-jährigen intim werden, wenn es die Eltern nicht erlauben, beruht auf einem Missverständnis! Dies greift nur dann, wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Erwachsene die "fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" der Jugendlichen ausgenutzt hat (was selten funktioniert).
Du brauchst also keine Angst vor ihren Eltern oder dem Staatsanwalt zu haben - Euch kann nichts passieren!
Das Restrisiko, dass sie es sich eines Tages (z.B. nachdem Du Schluss gemacht hast...) überlegt und dann behauptet Du hättest sie gezwungen, hast Du bei jeder Frau... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Hallo! Ab 14 ist das in Deutschland kein Problem - egal wie alt der Partner ist
Ausnahmen - Beispiel Lehrer - mal außen vor.
In manchen Ländern geht - leider - auch schon ab 12.
Nein ab 16 kann sie auch mit einem 30jährigen schlafen wenn sie das will.
Strafe gibts nur dann, wenn du eine Notlage ausnutzt oder sie bezahlst. Macht sie es freiwillig passiert nichts.
Sarkasmus ein:
Nein, denn wer das nicht weiß ist auch noch nicht reif genug für Erwachsenenspielchen.
Sarkasmus aus
Ihr dürft.
http://www.123recht.net/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html
Beide über 14 also sexuelle Selbstbestimmung.