Sex in Öffentlichkeit, mögliche Folgen?

7 Antworten

Hallo ;) 

ach keine blöden Kommentare... also von mir nicht.

es gibt einen §  der nennt sich Erregung öffentlichen Ärgernisses.... (ja der heißt wirklich so) 

der greift  nur wenn sich jemand gestört fühlt. In eurem Fall... ich gehe mal davon aus es war  Nachts... hat wohl jemand die Polizei gerufen. 

Wenn überhaupt etwas kommt... dann kommt eine immense Geldstrafe bei rum... Bei Erst Tätern wie ihr beide es seit. 

Ich kann euch beiden nur raten... wenn dann macht das irgendwo im Wald und Nachts... Klar es kann aufregend sein... der Reiz erwischt zu werden... etc.. 

Alles schon hinter mir. Aber ob es das Wert ist im schlimmsten Fall vor einem Richter zu stehen.... 

Und nein  das ist nicht belehrend gemeint..... sondern soll nur zum Denken anregen...

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 16:24

Wie hoch könnte die Geldstrafe sein? Und nein war nicht bei Nacht

real0212  22.05.2017, 16:28
@Sarahallo

Die Höhe der Strafe richtet sich meistens nach eurem Einkommen.... Jetzt sagst du es war nicht nachts... Soll heißen tagsüber wo rein theoretisch Kids unterwegs sein können ?  Um die Uhrzeit ? 

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 16:32
@real0212

Ja, es war um 16:00/17:00

real0212  22.05.2017, 16:34
@Sarahallo

gar nicht gut... das  KANN  verschärfend sein beim Urteil... hoffen wir mal das die kein Kennzeichen haben...

Hallo,

erfüllt den Tatbestand

§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Da das Ganze aber scheinbar unter Tags war, könnte es bedeutend schlimmer werden:

§ 176 StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

Also wenn euch ein Kind dabei gesehen hat, ist das nicht mehr lustig, sondern eine ernstzunehmende Straftat.

Sollten die Kollegen das Kennzeichen gesehen haben, bin ich mir fast sicher, dass der Halter des Fahrzeugs bereits aufgesucht worden wäre.

In dem Fall würde ich wohl sagen "Glück gehabt". Würde ich dennoch dringend raten, euch wo anders zu vergnügen...

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 21:44

Also wenn dem so wäre, hätte ich bzw mein kolege schon was gehört?

flythesky  22.05.2017, 22:55
@Sarahallo

Davon gehe ich aus...

Übrigens eine Anmerkung: "Bullen" stehen auf der Weide, was du meintest, sind Polizisten;)

das teuerste dürfte ein kind sein. ansosnten auch eine anzeige

bei deinen vorstrafen ist da sicher auch mehr drin

Höchstens eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernis....eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat;-)

Hoffe, es war es wenigstens wert?

Machst du sowas öfter?

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 16:31

Ja mach ich öfters, jedoch sind die Bullen uns bis jetzt noch nie nachgelaufen.

Jerry28  22.05.2017, 16:32
@Sarahallo

Wurdet ihr noch nie erwischt bisher?

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 16:34
@Jerry28

Ja, aber die kamen erst als es vorbei war, die hatten das net selbst gesehen

Jerry28  22.05.2017, 16:36
@Sarahallo

So öffentlich würde ich mich das wohl nicht trauen....ich geh' zumindest ins Gebüsch oder in eine Toilette....;-)

Sarahallo 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 16:44
@Jerry28

So Öffentlich hat noch den größeren Reiz.

Jerry28  22.05.2017, 16:45
@Sarahallo

Ja, das kann ich mir vorstellen;-)

Ich hab's mal im Kino gemacht....aber da war es immerhin dunkel;-)