Sex in Öffentlichkeit, mögliche Folgen?
Ich möchte nicht lange um der Geschichte herum reden, deshalb kurz: Ich hatte Sex auf dem Alexanderplatz. Nach einer weile hat jemand die Polizei gerufen, wir haben es aber diesmal sehr spät gemerkt. Wir konnten trotzdem weck laufen und ins auto steigen, bin mir nicht sicher ob sie das Kennzeichen gesehen haben. Denkt ihr sie gehen der Sache nach? wenn ja, welche Folgen könnte das haben?
Danke, bitte keine all zu blöden Kommentare ;)
7 Antworten
Hallo ;)
ach keine blöden Kommentare... also von mir nicht.
es gibt einen § der nennt sich Erregung öffentlichen Ärgernisses.... (ja der heißt wirklich so)
der greift nur wenn sich jemand gestört fühlt. In eurem Fall... ich gehe mal davon aus es war Nachts... hat wohl jemand die Polizei gerufen.
Wenn überhaupt etwas kommt... dann kommt eine immense Geldstrafe bei rum... Bei Erst Tätern wie ihr beide es seit.
Ich kann euch beiden nur raten... wenn dann macht das irgendwo im Wald und Nachts... Klar es kann aufregend sein... der Reiz erwischt zu werden... etc..
Alles schon hinter mir. Aber ob es das Wert ist im schlimmsten Fall vor einem Richter zu stehen....
Und nein das ist nicht belehrend gemeint..... sondern soll nur zum Denken anregen...
Die Höhe der Strafe richtet sich meistens nach eurem Einkommen.... Jetzt sagst du es war nicht nachts... Soll heißen tagsüber wo rein theoretisch Kids unterwegs sein können ? Um die Uhrzeit ?
Ja, es war um 16:00/17:00
gar nicht gut... das KANN verschärfend sein beim Urteil... hoffen wir mal das die kein Kennzeichen haben...
Hallo,
erfüllt den Tatbestand
§ 183a StGBErregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Da das Ganze aber scheinbar unter Tags war, könnte es bedeutend schlimmer werden:
§ 176 StGBSexueller Mißbrauch von Kindern
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
Also wenn euch ein Kind dabei gesehen hat, ist das nicht mehr lustig, sondern eine ernstzunehmende Straftat.
Sollten die Kollegen das Kennzeichen gesehen haben, bin ich mir fast sicher, dass der Halter des Fahrzeugs bereits aufgesucht worden wäre.
In dem Fall würde ich wohl sagen "Glück gehabt". Würde ich dennoch dringend raten, euch wo anders zu vergnügen...
Also wenn dem so wäre, hätte ich bzw mein kolege schon was gehört?
Davon gehe ich aus...
Übrigens eine Anmerkung: "Bullen" stehen auf der Weide, was du meintest, sind Polizisten;)
das teuerste dürfte ein kind sein. ansosnten auch eine anzeige
bei deinen vorstrafen ist da sicher auch mehr drin
Höchstens eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernis....eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat;-)
Hoffe, es war es wenigstens wert?
Machst du sowas öfter?
Ja mach ich öfters, jedoch sind die Bullen uns bis jetzt noch nie nachgelaufen.
Wurdet ihr noch nie erwischt bisher?
Ja, aber die kamen erst als es vorbei war, die hatten das net selbst gesehen
So öffentlich würde ich mich das wohl nicht trauen....ich geh' zumindest ins Gebüsch oder in eine Toilette....;-)
So Öffentlich hat noch den größeren Reiz.
Ja, das kann ich mir vorstellen;-)
Ich hab's mal im Kino gemacht....aber da war es immerhin dunkel;-)
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Erregung_öffentlichen_Ärgernisses
Verschont zukünftig andere damit.
naja, ganz abgeneigt sind die leute ja meistens nicht. zumindest nicht alle.
Wie hoch könnte die Geldstrafe sein? Und nein war nicht bei Nacht