Selbstständigleit trotz Steuerschulden?

5 Antworten

Vorab: Wurde dir wegen der Steuerschulden vom Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ausgesprochen ? Dann darfst du natürlich keine neue Sebständigkeit beginnen.

Ist das nicht erfolgt, darfst du neu anmelden.

Achte aber darauf, dass du von Anfang an die alten Schulden tilgst. Dazu bei allen Zahlungen stets die konkrete Schuld angeben, die getilgt werden soll, denn sonst geht die Zahlung zuerst auf die Säumniszuschläge und die Schuld wird nie geringer !

Das Finanzamt kann dir übrigens garnichts verbieten Die können nur beim Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung anregen. Das Gewerbeamt entscheidet dann aufgrund einer Prognose. Für diese Prognose ist es eben wichtig, dass du deine alten Schulden reglmäßig tilgst, denn sonst kann einfach gesagt werden: Wer in der Vergangenheit seine Steuern nicht gezahlt hat, tut dies wahrscheinlich auch in der Zukunft nicht. Baust du die alten Schulden aber - neben der Zahlung der laufenden Steuern - kontinuierlich ab, zieht dieses Argument kaum noch. Dann könntest du sagen: Früher war ich unzuverlässig, jetzt nicht mehr !

Du solltest dich nicht selbstständig machen, du solltest dir einen richtigen Vollzeitjob suchen, wo du am Monatsende was in der Hand hast um deine Schulden abzubauen! Mit Selbstständigkeiten kann man keine Schulden abbauen!

Man kann sich jederzeit selbstständig machen, Gewerbe an- und abmelden, so oft wie man will. Reine Gewebeanmeldungen sind unabhängig von Banken oder Schulden und kontrolliert erstmal keiner nach. Erfahrungsgemäß sollte man das aber als eh schon Steuerschuldner oder Arbeitsloser tunlichst lassen! Erstens verdient man die ersten Jahre seiner Selbstständigkeit kaum einen Cent (was bringt dir das also wenn du eh schon Schulden hast?), zweitens kommt am Ende des Jahres ja eh wieder das Finanzamt und will seinen Anteil von dir (bringt dir also noch mehr Schulden), drittens kann die Bank dir verweigern einen Kredit zu geben.

Wenn man sich selbstständig macht, sollte man im Hinterhalt eigenes Geld haben oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die kein Startgeld von Banken benötigt!

Du warst schonmal selbstständig? Dann lass es! Was soll das? Du kannst nicht logisch mitdenken!

Krefelder74 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 08:52

das mit dem festen Job ist ja schön und gut, aber wer stellt einen ein der 400.000€ Steuerschulden hat? Keiner, jedenfalls die in meinen Bewerbungsgesprächen nicht. Die Selbstständigkeit wäre eine Selbstständigkeit als Handelsvertreter für 2 Firmen, wo ich bereits im Grundgehalt abgesichert bin.Das was ich mehr verdiene als ich darf, das kann man mir gerne abziehen, denn das muß ich in nem Vollzeitjob auch abgeben, also von daher ists das egal.Das mit dem logisch mitdenken klappt schon ganz gut, ich könnte mich ja auch auf die Faule hat legen und Insolvenz machen und gar nix machen, aber nein ich will ja für meine fehler bezahlen, egal auf welchem wege.....

manchmal braucht man eine unbedenklichkeits - bescheinigung des finanzamtes und die wirst du wohl nicht kriegen . erkundige dich doch vorher was du alles vorbringen mußt um dein gewerbe anzumelden .

Habe gelesen, das mit das FA eine nochmalige Selbstständigkeit untersagen kann...

Das stimmt auch.

Zahle erst Deine Schulden.

Sonst ist die Gewerbeanmeldung sinnlos, weil sie Geld kostet und vergeblich ist.

Geochelone  05.12.2011, 10:49

Das Finanzamt kann keine Selbständigekeit untersagen ! Die können nur einen entsprechenden Antrag beim Gewerbeamt stellen.

Wie immer, undifferenzierte Fragen und Antworten!

Selbständigkeit nach §18 EStG bedarf keiner Genehmigung vom Finanz- oder Gewerbeamt.

Eine gewerbliche Tätigkeit nach §15 EStG bedarf einer Gewerbeanmeldung.

;-)

Geochelone  05.12.2011, 19:04

Dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, steht aber nicht in § 15 EStG, sondern in § 14 GewO.

Krefelder74 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 14:23

und als selbstständiger handelsvertreter???

Geochelone  05.12.2011, 19:01
@Krefelder74

Ein Handelsvertreter ist auch nur ein Gewerbetreibender.