Anmeldung eines Gastrogewerbe.Geht das trotz schufa?Und was benötige ich alles?
Hallo,
so bin nun ganz frisch angemeldet.Also, mein Freund und ich haben die möglichkeit ein restaurant zu eröffnen. Erfahrungen haben wir beide genug und ein startkapital ist auch vorhanden.Nun ist es so...da ich in der schufa stehe,insolvent beantragt habe(private), wird wohl nur er das gewerbe auf sich nehmen können.Oder sehe ich das falsch? Er steht auch mit einer sache in der schufa, aber das kann er rausmachen lassen, er hat sonst keine schulden.ABER-vor 2 jahren ist er wegen einer blöden sache mal angezeigt worden.Es gab ne geldstrafe.Schlägerei und ihm wurde was untergeschoben was jedoch nicht so war. Wie siehts den aus? Einerseits, kanns doch egal sein das ich schulden habe?Oder? und was ist ein leumundzeugniss?Habe gelesen, das wir das brauchen um alkohol ausschenken zu dürfen....Danke für eure antworten...
4 Antworten
Selbständigkeit trotz Privatinsolvenz? So geht es.
Viele setzen die Privatinsolvenz mit der geschäftlichen Insolvenz gleich. Das ist ein Irrtum. Beides hat nichts miteinander zu tun. Einige von Ihnen gehen in das private Insolvenzverfahren trotz ausgeübter Selbständigkeit.
Um den Schuldner zu motivieren, hat der Gesetzgeber einiges getan. So wird die Pfändungsfreigrenze anders berechnet als bei Arbeitnehmern. Einmal erhalten Sie die Einnahmen bis zur Freigrenze und alles über der Pfändungsgrenze wird dem üblichen Durchschnittsverdienst in der jeweiligen Branche entgegen gesetzt. Verdienen Sie mehr, so können Sie diesen Mehrverdienst behalten. Einbehalten und an den Gläubiger abgeführt, wird nur der Durchschnittsverdienst. Die Werbungskosten orientieren sich an den Werten, die das Finanzamt anerkennt. Somit ist eine Selbständigkeit während der Privatinsolvenz durchaus lohnend.
Sie können also trotz Privatinsolvenz selbständig sein oder ein Geschäft gründen. Der einzige Haken an der Geschichte sind Ihre Eintragungen in der SCHUFA, wegen derer Sie sicher keine Kredite erhalten werden.
Das bedeutet für Sie, Sie müssen Ihren Einstieg in die Geschäftswelt sorgfältiger planen, als ein Hartz IV-Empfänger und vor allem eventuell ungewöhnliche Wege einschlagen, um schließlich erfolgreich zu sein.
Versichern Sie sich, dass Ihre Familie tatsächlich hinter Ihren Plänen steht, denn die Familie wird in der ersten Zeit Ihr einziger Rückhalt und Ressource sein, auf die Sie unbedenklich zurückgreifen können.
Überlegen Sie genau, ob Ihr Plan eine wirkliche Alternative zu geregelter Arbeit ist. Immerhin sind Sie bei dem Antrag auf Restschuldbefreiung eine Verpflichtung zur Bemühung um zumutbare Arbeit eingegangen. Das heißt für Sie, bevor Sie irgendeinen Schritt in Richtung Selbständigkeit wagen, nehmen Sie Ihr schlüssiges Konzept oder noch besser den Businessplan und legen Sie Ihre Idee dem Treuhänder vor. Segnet dieser Ihren Plan als aussichtsreich ab, können Sie alles Weitere für Ihren neuen Berufsweg starten. Sollte der Treuhänder Bedenken haben, dann nehmen Sie diese Befürchtungen als mögliche Unsicherheiten in Ihrem Plan und arbeiten diese auf.
Grundsätzlich benötigen Sie zu allererst die Zustimmung Ihres Treuhänders zur Selbständigkeit. Sonst kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden.
Quelle: http://privatinsolvenz.org/selbstaendigkeit-trotz-privatinsolvenz Gruß Jörn
Hallo, erstens kannst du wenn du in der Inso bist kein Gewerbe anmelden, denn wenn du Geld hast um ein Lokal zu eröffnen könntest du ja auch deine Gläubiger bedienen und deine Schulden zahlen, die du bis zur Restschuldbefreiung am Ende deiner Isolvenz ja auch noch hast. Zweitens: Dein Freund sollte vorab in der Behörde nachfragen ob er ein Lokal eröffnen kann. Der Eintrag in der Schufa ist kein Problem der wird von seiten der Behörde nicht überprüft, aber mit der Schlägerei siehts anders aus. In der Regel braucht man ein sauberes Führungszeugniss. Ob er Schuld war oder nicht interessiert keinen, nur der Richterspruch interessiert. Ist aber im Ermessen des Beamten. und einkleiner Tip am Rande: Wenn du in der Inso bist und ein Gewerbe eröffnen willst bei dem dir nichts gehören darf, solltest du es sein lassen.
Hallo, danke euch für die antworten. Also, wir kommen beide aus der gastronomie, bzw, haben eben jahrelang beide in der gastro gearbeitet. mein freund hat die möglichkeit, an eigenkapital zu kommen. Die pacht beträgt 900 euro monatlich, für 120 sitzplätze. Es ist ein nettes kleines dorf, wo vor 4 monaten der besitzer wegen krankheit zu machen musste.davor gab es die gaststätte rund 15 jahre. Wohnen könnten wir direkt obendrüber, für weitere 300 euro. Also zusammen 1200. Steuerberater hätten wir jemanden. Konzept haben wir abgegeben und er fand es super. jetzt werden wir es wohl so machen, das er das gewerbe auf sich nimmt und mich als "leiterin" einstellen wird.
Ich würde mich beim Gewerbeamt mal genau erkundigen. Du wirst kein gewerbe anmelden können, wegen deiner Insolvenz.