Selbständig von zu hause aus.
Ich möchte von zu hause aus alleine eigenen Online Shop betreiben und habe zwei Fragen dazu: 1. Muss ich Firma gründen? 2. Kann ich die Firma einfach auf meine Privatadresse anmelden? Wenn ja, muss ich das dem Vermieter melden oder brauche ich sogar seine Erlaubnis?
8 Antworten
Lass die Finger von einer Limited ! Bei einer engl. Limited mußt Du eine Bilanz nach englichem Recht erstellen. Wenn du keine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ( GbR ) gründen willst, dann gründe eine "kleine" GmbH. Das eine so genannte Unternehmer-Gesellschaft ( UG ) Zur Gründung dieser Unternehmensform brauchst Du keine 25.000,-- Euro vorweisen: sondern meines Wissens genügen schon 50,-- Euro oder weniger. g.g.
Hallo,
natürlich gibt es Vermieter, die gerne gefragt werden möchten, ob man sich eine saubere Unterhose anziehen darf. Dennoch: Ihn geht deine Privatsache, auch wenn sie ins Berufliche geht, absolut nichts an. Und wenn du deine Firma auf deine Privatadresse anmeldest, so ist das deine Sache. Mit einer Ausnahme: Wenn du einen Klümchenladen eröffnest und alle paar Minuten jemand in deine Wohnung stiefelt, um Bonbons zu kaufen.
Nun kommen wir zu deiner Firma. Es soll ein Onlineshop werden. Prima.
Wenn du ,zum Beispiel, ohne Arbeit wärest, müsstest du das dem Arbeitsamt mitteilen. Die würden dann von dir jeden Monat eine Übersicht haben wollen, wie viel du Gewinn (also alle Einnahmen abzüglich Portokosten, Benzin- um es zur Post zu bringen- Schreib-Papier-Umschlag-Telefonkosten etc) gemacht hast. Das würden sie dann -bis auf 100€- von deiner Stütze abziehen.
So oder so brauchst du nur zum Ordnungsamt zu gehen und deine Firma ...Olaf Vieras oder so, anzumelden. Deine Firma muss deinen ausgeschriebenen Vor-und Zunamen tragen. Und nur so ist sie auch zulässig. Wenn du unter dem Namen jetzt 'Füllfeder-Shop" schreibts, so darfst du das, es ist aber kein Bestand deines Firmennamens. Deine Firmenpost kommt unter deinem Namen also auch in deinem Briefkasten an.
Nehmen wir an, du möchtest aber einen besonderen Namen haben, der auf die Besonderheit deines Shops hinweist. Nehmen wir weiter an, du möchtest nicht nach außen hin als Unternehmer auftreten. Möchtest auch später nicht teure Kosten für Privatkrankenkassen bezahlen.
Dann würde ich an deiner Stelle die Firma "Füllhalter-Spezialitäten Limited (oder Ltd) gründen. Sie ist nicht nur erstmals in England ganz easy eingetragen, sondern du kannst auch noch als Geschäfstführer mit erst 50€ im Monat (falls noch Arbeit suchend) und später mit ganz kleinem Gehalt (und Krankenkassenkosten) für die Ltd. arbeiten.
Wie viel die Limited verdient, das geht im Endeffekt nur noch dem Finanzamt wegen der Umsatz-und Gewerbesteuer an.
In diesem Fall musst du allerdings an deinem Briefkasten den Firmennamen zu deinerm Namen kleben. (Füllfederhalter Ltd oder so) (falls du nicht weißt, wie das funktioniert wende dich an proconcilio@googlemail.com
Für gewerbliche Onlineshops verlangt der Gesetzesgeber (und auch ebay & CO) auch Steuernummern. Also musst du deine Firma so oder so anmelden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da ich aber keine Scheu vor deutschen Steuer und Rechtssystem habe und alle Formalitäten in diesem Land laufen haben möchte kommt eine Ltd für mich nicht in Frage.
Grundsätzlich wird eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, um auszuschließen, dass Belästigungen, die von einem Gewerbe ausgehen, andere Mieter stören. Einige Tätigkeiten sind aber möglich. Die Online-Abwicklung sollte Ihnen gestattet werden. Die Lagerung, sowie Abholung der Waren eher nicht. MfG
Oje.......
Frag mal beim gewerbeamt nach.Wenn du ein gecshäft betreiben willst brauchst du ein gewerbe das musst du anmelden.Dann kriegste noch Post,weiviel du einnimmst u.s.w. Ausserdem musste bei der anmeldung angeben mit was du handeln willst :)
Du musst ein Gewerbe anmelden. Privatadresse ist ok. Solange keine Belästigung anderer Mieter durch das Gewerbe erfolgt, geht das den Vermieter nichts an.
Diese Antwort, genauso wie der Kommentar sind falsch. Der Vermieter ist zu informieren. Es ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. In aller Regel muss der Vermieter die GEnehmigung erteilen, wenn davon auszugehen ist, dass keine Belästigungen vom Gewerbe ausgehen. MfG
Kannst du dafür noch die Rechtsgrundlage liefern?
Ich bin seit 10 Jahren selbständig mit Home-Office und es hat keinen Vermieter interessiert.
In geringem Umfang wird das keinen stören und geht den Vermieter nichts an. Wie hoch sich die Waren stapeln, sieht er ja nicht - und selbst wenn .....