Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?
Hallo verehrte Community,
ein Freund und ich planen seit einigen Wochen/Monaten den Schritt in eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Business Plan, Finanzplan, etc. sind nahezu fertiggestellt.
Folgendes ist geplant:
- Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
- 2 Gesellschafter mit gleichhoher Beteiligung
- beide Gesellschafter arbeiten als Geschäftsführer
- die Selbstständigkeit soll nebenberuflich ausgeübt werden. Ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit soll für beide Gesellschafter weiter bestehen
- Die UG soll über die kommenden Jahre solide wachsen und uns ggf. in 5 - 10 Jahren die Möglichkeit verschaffen die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben
Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand für unseren "Teil vom Kuchen" zu minimieren, wollen wir unsere Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aller Art so niedrig wie möglich halten.
Wir wissen von zwei Möglichkeiten uns Geld auszuzahlen:
- Option 1: Gehaltszahlung an uns als Geschäftsführer
- Option 2: Ausschüttungen vom Gewinn am Geschäftsjahresende an uns als Gesellschafter
Wir möchten uns so wenig wie möglich mit Sozialversicherungsabgaben auf unsere Nebentätigkeit beschäftigen müssen und möchten natürlich diese und alle weiteren Abgaben an staatliche Einrichtungen gering halten. Wir wissen nur leider nicht auf welchem Weg wir das sicherstellen können.
Können/dürfen wir als Geschäftsführer auf Gehalt verzichten und uns nur unseren "Teil vom Kuchen" am Ende des Geschäftsjahres auszahlen lassen? Welche Variante haltet ihr für geeignet? Haben wir mit unserem Gehalt im Hauptberuf bereits alle zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben geleistet?
Falls Ihr Gegenfragen habt oder wenn ich relevante Informationen noch nicht genannt habe, dann sagt einfach bescheid und ich trage die Antworten dann nach.
Wir freuen uns riesig auf Eure Unterstützung und Antworten! Vielen, vielen Dank im voraus!