Selbständig arbeiten: Steuern in der Schweiz oder Deutschland zahlen?

5 Antworten

Zunächst sollte festgestellt werden wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet. Wie du sagst, hast du in Berlin "Bett und Tisch", also ist der Lebensmittelpunkt Berlin.

Jetzt kommt das DBA Deutschland ./. Schweiz zum Tragen. Dieses kannst du dir auch im Internet runterladen und studieren, denn es gilt die Frage zu klären, bist du ein Selbständiger oder ein abhängiger Arbeitnehmer. Das klärt die Frage sind deine Einkünfte quellsteuerpflichtig oder wohnsitzsteuerpflichtig.

Schwierig wird es, wenn du nur für einen Kunden arbeitest. Denn dann geht der Fiskus von einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus


Ich nehem an dass du dich in der Schweiz abgemeldet hast, dann gibt es ja keine Wohngemeinde mehr welche dir die Steueruntelagen schickt.

man zahlt ja immer ( Schweiz)

Gemeindesteuren,

Kantonsteuren,

Bundessteuern.

Man zahlt die Steuern immer am Wohnort, bei dir ist es zurzeit Berlin.

Die Schweiz und Deutschland fassen den Lebensschwerpunkt unterschiedlich auf.
In Deutschland zahlst Du deine Steuern dort, wo du arbeitest, als Quellensteuer.
In der Schweiz zahlst Du deine Steuern dort, wo Du angemeldet bist. Allerdings musst Du dann auch eine bestimmte Zeit (glaube 4 Monate) dort wohnen wo Du arbeitest. Sonst "darfst" Du in der Schweiz keine Steuern zahlen.

Eigentlich würdest Du in Deinem Fall doppelt besteuert, auch in Deutschland, denn Du arbeitest ja dort. Da Du aber selbsständig arbeitest, ist es für das Finanzamt so, als wärst Du gar nicht da. Auf längere Sicht solltest Du dich unbedingt in der Schweiz ab- und in Deutschland anmelden, denn technisch gesehen arbeitest Du so in Deutschland schwarz.

Ich würde dir empfehlen, dich dringend fachlich (juristisch) beraten zu lassen. Nach meiner Kenntnis gilt in Deutschland der Grundsatz, dass du dort, wo du deinen sog. "Lebensschwerpunkt" hast (insofern auch deinen Lebensunterhalt erwirtschaftest), deine Steuern abführen musst. In deinem Fall wäre das nach wie vor die Schweiz.

Zudem hängt der steuerrechtliche Aspekt auch davon ab, wie lange du dich in Deutschland aufhältst (Lebensmittelpunkt, Wohnort!). - Wie gesagt, lass dich hier sachkundig beraten (zuständiges Finanzamt). Sicher ist sicher.  LG.

SedOwl  01.09.2017, 18:57

Hi, embeebln - da mir deine Fragestellung absolut keine Ruhe lässt, habe ich mich nun etwas eingehender damit beschäftigt. Auch wenn du deine Frage in den Antworten und Kommentaren anderer User bereits beantwortet findest, ergibt sich für mich bei einigen Punkten Klärungsbedarf - ich gestalte es an dieser Stelle so, dass du auf die nachfolgenden Fragen nicht antworten, sondern sie dir zunächst einmal selbst beantworten solltest:

Belässt du es bei einem Hauptwohnsitz! in CH?

Welche schweizerische Gewerbeform hast du gewählt? Wo liegen maßgebliche Unterschiede z. B. zur Kleingewerberegelung! in DE?

Benennst du einen Firmensitz (bzw. eine Firmenadresse!) in CH?

Betreibst du deine Erwerbstätigkeit tatsächlich und ausschließlich von der Wohnung deiner Freundin aus? Handelt es sich dabei um einen Nebenerwerb mehr als 4 bzw. weniger als 6 Monate im Jahr (entsprechend schweizerischer bzw. deutscher Gesetzgebung)?

Zahlst du deine SV-Beiträge weiterhin in CH? Oder siehst du etwaige Vorteile im deutschen Rentensystem?

Nun, ich hoffe, dich zum Nachdenken angeregt zu haben - wenn du noch Fragen hast, gern.  LG, SedOwl.

PatrickLassan  01.09.2017, 10:43

Der Fragesteller lebt in Deutschland mit seiner Freundin zusammen, daher würde ich eher davon ausgehen, dass sein Lebensschwerpunkt in Berlin liegt.

SedOwl  01.09.2017, 15:45
@PatrickLassan

Hat er ja bereits geschildert. Nach meiner Kenntnis bezieht sich der Begriff Lebensschwerpunkt auf die Länge der Anwesenheit im Land (wer nachweislich länger als ein halbes Jahr im Ausland lebt, also "mehrheitlich", wird im Regelfall auch dort steuerlich veranlagt).

Allerdings kenne ich die aktuelle Gesetzeslage derzeit zu wenig, zudem werden hier ohnehin noch Aspekte der schweizerischen Gesetzgebung zu beachten sein. Und wie sich seine Situation im Hinblick auf "Selbstständigkeit" darstellt, scheint mir eher etwas unklar...  LG.

Wenn Du Dein Geld in der Schweiz verdienst - und das tust Du ja, wenn Du ausschließlich Schweizer Kunden hast - zahlst Du auch dort Deine Steuern, egal in welchem Land  Du wohnst.

Muss ich mich noch woanders "anmelden"

Nein


swissss  01.09.2017, 10:29

und wenn deutsche Autobauer Autos in der Schweiz verkaufen müssen sie in der Schweiz Steuern zahlen, oder was? überlege mal .

dandy100  01.09.2017, 10:32
@swissss

Er ist aber kein Deutscher sondern Schweizer Staatsbürger und natürlich muss er auch in der Schweiz seine Steuer zahlen, denn er macht ja weiterhin ausschließlich dort seine Geschäfte - egal ob er in Berlin am Schreibtisch sitzt oder in Timbuktu

PatrickLassan  01.09.2017, 10:42
@dandy100

In Deutschland knüpft die Einkommensteuerpflicht nicht an die Staatsangehörigkeit an, und das ist meines Wissens in den meisten anderen Staaten auch so.

Der Fragesteller macht seine Geschäfte von Berlin aus, da er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also ist er erst mal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es wäre nur noch zu prüfen, wie das im DBA mit der Schweiz geregelt ist.

Lordcaesar  01.09.2017, 11:39
@dandy100

Das ist vollkommen falsch - Steuern werden gemäß aktuellen Abkommen immer an der Quelle verlangt. Wenn er nun als Schweizer in Deutschland arbeitet, muss er in DE (als Personengesellschaft, wenn vorhanden) Umsatzsteuer zahlen. Am Hauptsitz der Gesellschaft würden dann alle weiteren Steuern berechnet werden. Die Deutschen sind hierbei sehr penibel und lassen selbst ein einfaches Büro sofort als "Werksstätte" deklarieren und sich das steuerlich bezahlen. 

In der Schweiz würde er lediglich Steuern zahlen, wenn er auch dort mit seinem Hauptsitz wohnen würde. Eine Umsatzsteuer fällt an, wenn der Hauptsitz des Unternehmens in CH ist oder dort ein Teil des Umsatzes generiert wird. Erhobene Steuern können jedoch ggü DE angerechnet werden und vice versa. 

Demzufolge ist erheblich, wo er wirklich seine Werkstätte hat, wo der Wohnsitz ist und ob man ihm in Berlin den Lebensmittelpunkt akkreditiert (welcher dann den Wohnsitz überschreiben würde). Das DBA begünstigt ihn schlussendlich dahingehend, dass er Quellensteuern in CH ggü DE angerechnet bekommt. 

PatrickLassan  01.09.2017, 10:28

§ 1 Einkommensteuergesetz:

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
sind unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html