10 Jahre alte Winterreifen verboten?
Darf man gesetzlich nicht mehr mit 10 Jahre alten Winterreifen fahren ? Meinte die Werkstatt...
14 Antworten
hat mit dem gesetz nichts zu tun denn es gibt kein mindestalter.sicher ist es besser wenn sie so alt sind neue zu montieren,schon wegen dem grip und dem alter.eine werkstatt kann es auch verweigern wenn sie so alt sind und rein ihnen überlassen
Gesetzlich ist es auch kein Problem wenn die Reifen volljährig wären. Nur bei Anhängern mit 100er-Zulassung gibt es ein Höchstalter für Reifen.
Es gibt diesbezüglich lediglich die Vorschrift dass sie keine altersbedingten Schäden haben dürfen, also nicht zu porös bzw rissig sein dürfen.
Bei einem Reifen über 7 Jahren besteht nun ein etwaiger Verdacht dass bereits altersbedingte Schäden vorhanden sind. Eine Werkstatt versucht dann gern Mal neue Reifen aufzuschwätzen. Manchmal haben sie auch schlicht Angst in einem Schadensfall Probleme bekommen zu können.
Wenn eine Werkstatt Reifen wegen Alter nicht mehr montieren möchte sollte sie die porösen Stellen zeigen können. Wenn nicht sollte man sich eine andere Werkstatt suchen die auf der Rechnung nur auf das Reifenalter hinweist.
Winterreifen sollte man nach ca 6-7 Jahren wechseln, auch wenn sie optisch noch gut ausschauen.
Mir ist jetzt aber kein Fall bekannt, wo bei einer Kontrolle die Dot-Nummer kontrolliert wird und der Fahrer ein Bußgeld wegen zu alten Reifen bekommt.
Halte die Aussage für völligen Schwachsinn. Moralisch ist es natürlich wieder ne andere Sache...
Ich bezog mich mit dem Schwachsinn auf das "gesetzlich".
Klar hast du Recht: Man sollte mit so alten Schlappen nicht mehr fahren, aber wo bitte steht das im Gesetz???
Also darf die Werkstatt polizeiliche Mittel in Eigenregie ergreifen und das Auto beschlagnahmen? Wohl kaum.
Es gibt kein Gesetz, das das explizit verbietet.
Allerdings verlangt die STVO, daß dein Fahrzeug betriebssicher sein muss.
Wenn also dein Werkstattmann - bei dem man davon ausgehen kann, daß er ein Fachmann auf dem Gebiet ist - sagt, die Reifen sind zu alt, dann kann er dir den TÜV verweigern.
Auch wenn hier wieder ein paar ihre Meinung als "gesetzlich vorgeschrieben" darstellen:
Es gibt KEINE gesetzliche Regelung, die ein maximales Reifenalter vorschreibt/definiert. Dies bedeutet, dass es auch keine OWI wegen überalterten Reifen gibt.
Aber: Mit zunehmenden Alter verhärtet die Lauffläche -> die Haftung wird schlechter und somit kann man gerade auf glatten Oberflächen (Schneeglätte, Wasser, etc.) schneller ins Rutschen kommen.
Ein Austausch macht also mehr als Sinn, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Beim Unfall bist du aber am Arsch, weil du es darauf angelegt hast ;)
Die Aussage ist ganz und gar nicht Schwachsinn. Keine Werkstatt nimmt auf sich, ein nicht betriebssicheres Fahrzeug heraus zu geben, das ist mit den Bremsen oder abgefahrenen Reifen etc. auch so.