Schwerbehinderung bei Arbeitsagentur angeben?

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Das sollte unbedingt angegeben werden,es gibt spezielle Stellen für Schwerbehinde  beim Arbeitsamt,und da läuft es für Schwerbehindere ganz anders als in der normalen Vermittlung.Da wird speziell auf die Behinderung eingegangen und nur Stellen vermittelt die der Behinderung entsprechen,des weiteren gibt es unter Umständen finanzielle Vorteile,des weiteren muss bei einer Bewerbung die Schwerbehinderung sowieso angegeben werden,spätestens da würde es raus kommen wenn das Angebot aufgrund der Schwerbehinderung abgelehnt werden muss,oder der potentielle Arbeitgeber es ablehnt,und dann gibt es unter Umständen eine Sperre vom Arbeitsamt,es muss alles für die Vermittlung relevante angegeben werden.

altgenug60  25.03.2015, 21:01

Alles ist soweit richtig, bis auf den Punkt, dass die Schwerbehinderung bei einer Bewerbung angegeben werden MUSS. Das muss sie nicht.

Langerlulatsch 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 21:04

Danke für die Antwort.

Nur: Ich hatte mich vor Jahren schon mal arbeitslos gemeldet und die Behinderung niciht angeben. Wenn ich sie jetzt angebe - dürfen die mich fragen, seit wann ich behindert bin? Könnte dann nachträglich eine Sperre oder Rückzahlungsforderng drohen?

altgenug60  25.03.2015, 21:12
@Langerlulatsch

Nein, keine Sorge, da droht dir nichts.

andie61  25.03.2015, 21:13
@Langerlulatsch

Nein,da wird nichts nachkommen wenn Du es jetzt angibst.

Hallo, Du bist sogar verplichtet alle persönlichen Verhältnisse dem Joncenter mitzuteilen. Auch eine Schwerbehinderung! Gib sie auf jeden fall an,nur so wird man darauf Rücksicht nehmen können. Schwerbehinderung hat mit Erwerbsfähigkeit allerdings nichts zu tun. Man wird aber aufgrund der Schwerbehinderung nicht verlangen,daß sich ggfs. auf Stellenangebote beworben werden muß,die aufgrund von Einschränkungen infolge der Schwerbehinderung ohnehin unsinnig wären...! Du solltest mit dem Jobcenter versuchen eine Vermittlung durch den Integrationsfachdienst für Behinderte in die Wege zu leiten. Dies kann durch einen Rehaantrag auf Wiedereingliederung herbeigeführt werden. Bewerbungen würden Dir so nur noch ganz gezielt abverlangt.

Langerlulatsch 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 08:25

Danke. Allerdings bin ich nicht akut krank, sodass ich keine Reha brauche. Ich melde mich auch nicht beim Jobcenter, sondern bei der Arbeitsagentur arbeitslos, um ALG I zu beziehen. Aber alle Infos, die ich bis jetzt so zusammensammeln konnte, zeigen, dass es in meinem Fall tatsächlich ratsam ist, die SBH anzugeben.

rainerpb  26.03.2015, 10:52
@Langerlulatsch

Für die Reha auf Wiedereingliederung brauchst Du auch nicht akut krank zu sein!! Zu dem Thema -Reha/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt- kannst Du googeln. Da hast Du einen Anspruch drauf und ich würde Dir auf jeden Fall dazu anraten. Diese Reha hat nichts mit einem Bezug von ALG I oder ALG II zu tun..! Erkundige dich mal. Gruß

Du hast es bei der Arbeitsagentur definitiv leichter, wenn du die Schwerbehinderung angibst.

Langerlulatsch 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 21:05

Danke.

Ich habe auch 70% und habe es angegeben. Ich habe mir eine 50% Stelle gesucht und das schaffe ich auch gut und das JC lässt mir meine Ruhe. Vorher musste ich mich 4x im Monat bewerben, auf 100'% Stellen.

Langerlulatsch 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 21:05

Danke.

Ja unbedingt angeben.

Langerlulatsch 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 20:56

Und weshalb?

Ifosil  25.03.2015, 21:56
@Langerlulatsch

Damit die Jobangebote passen. Sonst bekommt er vielleicht Angebote, die er nicht machen kann und diese dann ablehnt. Sanktionsgefahr.