Schwerbehinderung bei Arbeitsagentur angeben?
Hallo Ihr lieben Fachleute hier!
Wenn ein Anfang 50-jähriger Mann sich arbeitslos meldet, sollte der dann seinen Schwerbehindertengrad (70) angeben oder eher nicht?
Als Vorteil kann ich mir vorstellen, dass die mich nicht in eine 500 km entfernte Stadt schicken, weil da evt. ein Arbeitsplatz wäre und in meinem Heimatort nicht.
Als Nachteil könnte ich mir vorstellen, dass die meinen, ich sei eh nicht vermittelbar und mich bei der Jobsuche nicht unterstützen oder mir gar mein ALG I nicht auszahlen.
Vielleicht gibt es auch noch tückische Gesetzesparagrafen, die ich kennen sollte?
Begehe ich eine Straftat, wenn ich den Ausweis zuerst nicht angeben und evt. später doch noch? Dann hätte ich ja bei der Antragstellung gelosen. Wäre das ein Problem oder ist das legitim?
LG - LL
5 Antworten
Das sollte unbedingt angegeben werden,es gibt spezielle Stellen für Schwerbehinde beim Arbeitsamt,und da läuft es für Schwerbehindere ganz anders als in der normalen Vermittlung.Da wird speziell auf die Behinderung eingegangen und nur Stellen vermittelt die der Behinderung entsprechen,des weiteren gibt es unter Umständen finanzielle Vorteile,des weiteren muss bei einer Bewerbung die Schwerbehinderung sowieso angegeben werden,spätestens da würde es raus kommen wenn das Angebot aufgrund der Schwerbehinderung abgelehnt werden muss,oder der potentielle Arbeitgeber es ablehnt,und dann gibt es unter Umständen eine Sperre vom Arbeitsamt,es muss alles für die Vermittlung relevante angegeben werden.
Alles ist soweit richtig, bis auf den Punkt, dass die Schwerbehinderung bei einer Bewerbung angegeben werden MUSS. Das muss sie nicht.
Nein, keine Sorge, da droht dir nichts.
Nein,da wird nichts nachkommen wenn Du es jetzt angibst.
Hallo, Du bist sogar verplichtet alle persönlichen Verhältnisse dem Joncenter mitzuteilen. Auch eine Schwerbehinderung! Gib sie auf jeden fall an,nur so wird man darauf Rücksicht nehmen können. Schwerbehinderung hat mit Erwerbsfähigkeit allerdings nichts zu tun. Man wird aber aufgrund der Schwerbehinderung nicht verlangen,daß sich ggfs. auf Stellenangebote beworben werden muß,die aufgrund von Einschränkungen infolge der Schwerbehinderung ohnehin unsinnig wären...! Du solltest mit dem Jobcenter versuchen eine Vermittlung durch den Integrationsfachdienst für Behinderte in die Wege zu leiten. Dies kann durch einen Rehaantrag auf Wiedereingliederung herbeigeführt werden. Bewerbungen würden Dir so nur noch ganz gezielt abverlangt.
Danke. Allerdings bin ich nicht akut krank, sodass ich keine Reha brauche. Ich melde mich auch nicht beim Jobcenter, sondern bei der Arbeitsagentur arbeitslos, um ALG I zu beziehen. Aber alle Infos, die ich bis jetzt so zusammensammeln konnte, zeigen, dass es in meinem Fall tatsächlich ratsam ist, die SBH anzugeben.
Für die Reha auf Wiedereingliederung brauchst Du auch nicht akut krank zu sein!! Zu dem Thema -Reha/Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt- kannst Du googeln. Da hast Du einen Anspruch drauf und ich würde Dir auf jeden Fall dazu anraten. Diese Reha hat nichts mit einem Bezug von ALG I oder ALG II zu tun..! Erkundige dich mal. Gruß
Du hast es bei der Arbeitsagentur definitiv leichter, wenn du die Schwerbehinderung angibst.
Danke.
Ich habe auch 70% und habe es angegeben. Ich habe mir eine 50% Stelle gesucht und das schaffe ich auch gut und das JC lässt mir meine Ruhe. Vorher musste ich mich 4x im Monat bewerben, auf 100'% Stellen.
Danke.
Ja unbedingt angeben.
Und weshalb?
Damit die Jobangebote passen. Sonst bekommt er vielleicht Angebote, die er nicht machen kann und diese dann ablehnt. Sanktionsgefahr.
Danke für die Antwort.
Nur: Ich hatte mich vor Jahren schon mal arbeitslos gemeldet und die Behinderung niciht angeben. Wenn ich sie jetzt angebe - dürfen die mich fragen, seit wann ich behindert bin? Könnte dann nachträglich eine Sperre oder Rückzahlungsforderng drohen?