Schwerbehinderte Kinder schulpflichtig?
Hallo habe eine Frage sind Schwerbehinderte Kinder schulpflichtig ? Oder kann ich mein Kind aus der Förderschule nehmen. Und für sie ein privat Lehrer beauftragen für zuhause kann mir einer da helfen? Möchte nicht das mein Kind auf eine öffentliche Schule geht.
4 Antworten
Ja, auch schwerbehinderte Kinder sind schulpflichtig. Ja, Du kannst auch Dein Kind aus der Förderschule nehmen, wenn es da nicht gut gefördert wird. Das geht in bestimmten Fällen, wenn das Kind nicht beschulbar ist oder man dem Schulamt nachweisen kann, daß keine Schule in der Nähe eine inklusive Beschulung leisten kann. Man kann auch Hausunterricht oder Fernschule beantragen. Zu Hause beschulte Kinder haben nachweislich gleiche und oft bessere Lernleistungen, wenn das Lernumfeld geeignet und die Eltern engagiert sind. Selbst frei lernende Kinder haben eine bessere Entwicklung, da Bildung von zu hause aus inklusiv gestaltet werden kann. Kinder haben das Recht auf inklusives Lernen. Kannst mich gern anschreiben: kristin@bvnl.de
Jedes Kind ist schulpflichtig in Deutschland. Behindert oder nicht ist egal, auch schwerstbehinderte Kinder. Und das ist gut so. Erstens können Eltern nie so viel bieten wie eine gut ausgestattete Förderschule mit Lehrern und Therapeuten und zweitens ist es auch eine Elternentlastung.
Ich war Schulleiterin einer Schule für Geistigbehinderte. Ich kenne jeden geistig und körperlich behinderten in meiner Gegend seit 40 Jahren und kann nur sagen, es ist o. k. Die Schulen sind gut und für die Schüler ist es ein Gewinn. Sie entwickeln sich trotz schwerer Behinderung richtig gut. Das können Eltern nicht leisten.
Wenn es zu viel auf der Schule passiert, dann schaltet das Kind sich automatisch aus. Das sollten die Lehrkräfte erkennen.
Du kannst ihr eine andere Schule suchen.
Es gibt die Möglichkeit für einen spezielle Betreuung in der Schule. Wende dich mal an deine KK. Ich hab grad den Fachbegriff nicht drauf.
Hab ein bisschen gegoogelt: https://www.betreut.de/magazin/kinder/schulassistenz-schulbegleiter-und-integrationshelfer/ Das ist, was ich meine, eine feste Bezugsperson für das Kind. Ich glaub zwar nicht, dass die KK zuständig ist, aber ein Anruf dort oder beim Jugendamt wird die Zuständigkeit klären.
Du kannst das Kind nicht einfach zu hause lassen. Das gibt nur Stress, der ist auch nicht gut fürs Kind.
Danke
Ich denke, das wäre eine gute Lösung, dann bist du ruhiger und dein Kind kann teilhaben an dem, was alle Kinder tun, nämlich zur Schule gehen. Neue Reize haben, auch neue Anfoderungen und neue Menscen/Kinder kennenlernen und Beziehungen aufbauen, und das aber in einem besonders geschützten Rahmen. Vielleicht ist das dann ja in ein, zwei Jahren gar nicht mehr nötig, weil dein Kind sich wohlfühlt und Sichrheit gewonnen hat in der Schule.
Mach dich da schlau! Alles Gute für euch!
Wenn es schulfähig ist, und das wird ja begutachtet, ist es auch schulpflichtig. Es steht dir aber frei, dein Kind auf eine Privatschule zu schicken. Oder selber eine zu gründen.
Soweit ich weiß, sind auch schwerbehinderte Kinder schulpflichtig.
https://handlungsfelder.wordpress.com/schulpflicht-und-behinderung/
Ja aber auf Förderschulen passiert viel und meine Tochter kann nicht sprechen ich würde gerne ein privat Lehrer für meine Tochter haben kann man das einfach so .. also die Schule Bescheid geben und das Kind zuhause lehren ?