Schweigepflicht bei der Gemeinde?

14 Antworten

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Ja, Sie können eine Dienstaufsichtsbeschwerdem einreichen,gegen den Mitarbeiter,wegen Verletzung der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Bein Dienstherr ,dem Bürgermeister einreichen und in Kopie beim Landratsamt der Gemeinde (Aufsicht). Wichtig ist auch eine Fristsetzung von mindestens drei Wochen zu setzen, wegen einer Benachrichtigung ,was gegen den Mitarbeiter unternommen wird.

Auch sollten sie in dem Schreiben ankündigen, dass Sie sich vorbehalten das Innenministerium des Bundeslandes über diesen Verstoss zu informieren .

Am besten ist unten beim Anschreiben angeben, das die Kopie an das Landratsamt weitergereicht wird (den Namen angeben).

Nur so wird der Mitarbeiter eine entsprechede Weisung erhalten,Dann kann nichts unter den Teppich gekehrt werden.

Es wird dann entsprechend ernst genommen.

awenwitch 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 19:19

Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort.

ainos  12.07.2014, 21:46
@awenwitch

Mein Ehemann ,war Burgermeister, außerdem im Kreistag des Landratsamtes,später im Innenministerium und danach Regierungspräsidium in leitender Position,also den Aufsichtsbehörden.

Eine Info sprich Kopie,an den Datenschutzbeauftragten-des Bundeslandes kann als späteres Druckmittel noch nachgereicht werden.

Das kann unangenehm werden für den Mitarbeiter und den Bürgermeister. Sehr kurz und gezielt den Sachverhalt schildern, nicht persönlich-sondern cool die Beschwerde schildern

Demokratie kann nur bestehen bleiben,wenn man Zyvilcourage beweist.

Das verhalten des Mitarbeiters geht gar nicht.

Wenn es Probleme gibt,helfe ich gerne weiter.

awenwitch 
Beitragsersteller
 13.07.2014, 10:29
@ainos

Vielen Dank für das Angebot. Werde im Notfall gerne darauf zurück kommen.

Ich hatte vor 2Wochen mein Praktikum in der Gemeinde gemacht und normalerweise darf man da nix weiter erzählen. also besteht eine schweigepflicht.

Es gibt übrigens noch einen verblüffend einfachen TIPP, der fast immer funktioniert:

Wenn es Probleme gibt mit Behörden,Wohngesellschaften,Telekom,Versicherungen,Banken dann immer im Impressum nachschauen und sich die Namen der Vorstände und der Geschäftsleitung abschreiben.

Dann die entsprechende Beschwerde an den Sachbearbeiter und die Kopie an mehrere Vorstände gleichzeitig-schicken und dies in dem besagten Brief ankündigen. Kopie an ...

Die Kopien schicken z.B. an Herr Aufsichtsratsvorsitzender... -persönlich- .Persönlich ist wichtig,dann öffnet der Brief niemand anderer ,er kommt an.

Immer eine Frist anzeigen zur Stellungnahme . Wichtig: Mehrere unterschiedliche Vorstände,Aufsichtratsvorsitzende gleichzeitig in Kopie und im Brief ankündigen.

Sollte kein Erfolg sein,dann den Geschäftsführenden,bei kleinen Behörden ,Firmen gleich der Geschaftsführer persönlich.

Ich hatte unglaubliche Erfolge,mich rief der Vorstand von Telekom persönlich an und regelte nach einem Jahr Beschwerde alles. Ein Versicherrungskonzern zahlte sofort.

die Luft ist bei den Herren dünn,die Konkurrenz gross, oft sind sie mit dem laufenden Geschäft nicht mehr in Berührung.

Sehr gut ist auch ,bei den Chefsekretärinnen ,von verschiedenen Abteilungen,sich telefonisch zu beschweren und an kündigen zur Presse zu gehen. Danach Schreiben.

Immer mehrere gegeneinander ausspielen. Das sollten alle Bürger tun-es klappt wundervoll.

Nachzulesen hier im Forum unter gute Tpp,noch ein paar weitere Ratschläge, die Spass machen

Warum sollte eine Gemeinde eine Ausnahme sein? Die Mitarbeiter in Behörden haben natürlich eine Schweigepflicht.

Die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich richtig.

Hier scheint ganz grob fahrlässig der Datenschutz verletzt worden zu sein.