Schutzalter über Landesgrenzen?
Folgendes: Ich (M18), komme aus der Schweiz und führe mit einem Mädchen (14) aus Deutschland eine Fernbeziehung.
Wie läuft das jetzt genau mit dem Schutzalter? Also in der Schweiz liegt das Schutzalter ja bei 16 Jahren, in Deutschland ab 14. Was würde jetzt hier zählen? Nur, damit ich Bescheid weiss ;) Besten Dank
4 Antworten
Die Frage beantwortest du eigentlich schon selbst, in der Schweiz ist es illegal und in Deutschland legal.
Dann wäre es legal. Das ist nicht so wie mit Cannabis und den Niederlanden, wo sie dich nach dem Pass fragen :D
Hahaha, besten Dank! :D
Hab gerade gelesen, dass z.B. die USA ihre Bürger auch bestraft, wenn sie in einem anderen Land mit einer dort, aber nicht in den USA legalen Person Sex hatten. Informiere dich also besser nochmal spezifisch über die Gesetze der Schweiz, wenn du die schweizer Staatsbürgerschaft hast !
Generell sollte aber eigentlich immer das Gesetz des Landes zählen...
Hier die Quelle: https://www.quora.com/Whats-a-foreigners-legal-age-of-consent?share=1
Das Schutzalter gilt für sexuelle Handlungen. Ein reiner Besuch wäre insofern immer erlaubt.
Das ist das, was ich meinte. Wenn ich sie besuchen würde und wir da sexuelle Handlungen betreiben wollen würden, wie es dann wäre.
Wenn du erstmal nach Deutschland kommst und mit ihr Sex hast, ist das erstmal vollkommen legal. Da wäre nur die Frage, ob du bestraft werden könntest, wenn du zurück in die Schweiz kehrst. Da kann ich dir leider nicht helfen.
Die Frage wäre eigentlich, ob das Schweizer Schutzrecht ein territoriales Recht ist. Da bin ich überfragt.
Laut Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es, dass man in der Schweiz bestraft wird, wenn das Opfer unter 14 Jahren war. Also wäre es in meinem Falle erlaubt? Prüft es gerne in der verlinkten Quelle nach, ob ich das richtig verstanden habe.
Quelle(bei b.) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a5
Auf diese Stelle bin ich auch gestoßen. Wie kommst du auf das Schutzalter von 16? Das wäre dann ja eigentlich widersprüchlich :)
Habe ich mir auch gedacht... Als ich es gegoogelt habe, stand da aber, dass das schweizer Schutzalter 16 Jahre beträgt... Eventuell differenziert man bei Schutzalter und Kind ?
Auch im deutschen Recht gibt es diese 16-Grenze, wenn die andere Person über 21 ist. Es ist in dem Bereich eben etwas kompliziert, soll eben auch dem Schutz von diesen Jugendlichen dienen.
Ich zitiere auch Wikipedia(Quelle unten):
“In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt“
Erklärt aber das Zeugs mit dem Ausland trotzdem nicht. Man darf also in der Schweiz selbst nicht Sex haben mit 14 oder 15 Jährigen/m, aber im Ausland schon?! O.o
Quelle (unter „Schweiz“): https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Ja, das ist schon extrem verwirrend.
Die Lösung ist einfach die: In der Schweiz ist das Schutzalter tatsächlich 16 Jahre. Die genannte Stelle bezieht sich aber auf das Verhalten der Schweizer im Ausland. Dort ist es 14 Jahre. Das andere Land hat seine eigenen Gesetze, und da mischt sich die Schweiz erstmal nicht ein. Wenn es aber zu extrem wird, also unter 14 in dem Fall, dann machen sie die Leute mit ihrer Tat im Ausland auch in der Schweiz strafbar.
Super, vielen Dank an euch allen! :)
Und ich würde mich auch nicht strafbar machen, wenn ich dann in die Schweiz zurückkehren würde? Das wollte ich noch fragen wegen Art. 7.
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a7
Nein, das trifft nicht zu. Dein Fall ist ja schon ausdrücklich in einem der vorigen Artikel nach dem Alter abgegrenzt, da kommt jetzt nicht noch der generelle Paragraph in Betracht.
Okay, alles klar, vielen vielen lieben Dank :)
Hehe, die Schlussfolgerung scheint sich ja hier minütlich zu ändern :D Frag am besten mal einen Anwalt oder sowas...
Also ich hab das so von ErikSommer verstanden, dass ich mich nicht strafbar machen würde...
Also es trifft NICHT zu, dass ich mich strafbar mache? Nur zur Bestätigung, Entschuldigung nochmals :)
Wenn du so große Sorgen hast, frage ich mich, ob ihr nicht doch ein bisschen warten sollt und erstmal andere Sachen miteinander macht.
Aber vom Gesetz her ist es wirklich ok. Es ist ja auch nicht so absonderlich, weil es ja sogar für alle Deutschen genauso gilt.
Wie stark in der Schweiz überhaupt auf die 16 geachtet wird, ist übrigens auch noch eine andere Frage. Zumindest bei uns in der Westschweiz wird so einiges geduldet, was nicht erlaubt ist, zum Beispiel Heroinkonsum. Ich habe insgesamt den Eindruck, dass man in der Schweiz einen Eingriff in die Privatsphäre gern vermeidet, wenn es geht. Als ich hier neu war, wollte ich mich bei der Polizei beschweren, dass es vor der Grundschule meiner Kinder nach Cannabis stinkt (da hätten sie bei der Polizei die Augen gerollt). Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Hahaha, klar, ich will natürlich auch noch damit warten. Ich wollte einfach nur für mich Klarheit haben, damit, FALLS dann doch etwas passiert, ich wirklich NICHTS falsches tue. Ja, ich wirke damit unsicher, jedoch frag ich lieber 3 Mal zu viel, als einmal zu wenig, gerade, WENN es um das Strafrecht geht :)
Nochmals vielen lieben Dank
Das kommt auf das schweizerische Recht an.
In Deutschland machst du dich ja nicht strafbar, es sei denn z.B. du würdest eine Zwangslage ausnutzen (§ 182 Abs. 1 D-StGB) oder es würden sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfolgen (§ 182 Abs. 2 D-StGB).
Meistens kommt es ja auf das Recht des Tatorts an, dort wo der "Erfolg" der Straftat eintritt, der Tatbestand erfüllt wird.
Allerdings - das gibt es im deutschen Strafrecht, genauso wie im Strafrecht in der Schweiz (musst du im schweizerischen StGB nachsehen s.u.!) - gibt es Straftaten und rechtliche Konstellationen, bei denen dieser Grundsatz durchbrochen wird.
Dann macht man sich mit einer Straftat im Ausland nach dem Recht des Heimatlandes strafbar.
Ebenso kann das Strafrecht des Heimatlandes (des Opfers) für den ausländischen Täter gelten, wenn man im Ausland Opfer einer Straftat wird.
Würdest du z.B. als deutscher eine Straftat in der Schweiz nach § 182 StGB zum Nachteil einer schweizerischen Freundin begehen, obwohl das Schutzalter/Recht in der Schweiz liberaler ausgestaltet wäre, würdest du dich trotzdem in Deutschland strafbar machen (§ 182 i.V.m. § 5 Nr. 8 D-StGB). Die deutschen Regelungen kannst du in §§ 5, 6, 7 D-StGB ansehen.
Die Regelungen im schweizerischen StGB in den Art. 3 - 8 sind dem Wortlaut nach jedenfalls ähnlich. Das solltest du deshalb sehr genau überprüfen (lassen).
Sehr ausführlich, vielen Dank schonmal. Und genau noch wegen dem schweizerischen StGB haben wir noch weiter unten diskutiert, aber ich zitier es dir hier nochmals:
“Laut Schweizerischen Strafgesetzbuch heisst es, dass man in der Schweiz bestraft wird, wenn das Opfer unter 14 Jahren war. Also wäre es in meinem Falle erlaubt? Prüft es gerne in der verlinkten Quelle nach, ob ich das richtig verstanden habe.
Quelle(bei b.) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a5“
Tja, mh. Könnte so sein, dass es keine verfolgbare Auslandstat ist. Könnte aber auch sein, dass Art. 7 eine Art Auffangtatbestand ist und die lit. A sowie B + C Alternativen darstellen und nicht kumulativ gemeint sind (A + B + C). Dafür kann sprechen, dass zwischen A und B + C kein "und" steht. In Art. 7 Abs. 4 sind mit lit. A und B wohl auch Alternativen gemeint und nicht kumulative Voraussetzungen 🤷♂️. Dann würde es so sein, dass Art. 7 greift, wenn du dich in der Schweiz aufhältst, im Ausland eine Straftat begangen hast und (theoretisch) eine Auslieferung nach schweizerischem Recht, wenn die Tat auch im Ausland strafbar wäre (nicht: ist!), möglich ist, aber nicht ausgeliefert wird.
Da das Maedchen Deutsche ist gilt Schutzalter 14 Jahre. (bei Fernbeziehung: Email, Facebook, Videos, Bilder etc.) Bei einer Nahbeziehung (offlein Ort Schweiz) denke ich ist das Schutzalter 16 Jahre. Bin mir aber nicht sicher (EU), da kein gelernter Jurist. Logisch fuer mich waeren wenn die Landesbestimmungen , vom Aufenthaltsort, gueltig waeren. ...
PS: Lebe im Ausland, fuer mich gilt immer Gastlandrecht geht vor deutschem Recht.
Danke!
Habe meine Antwort geringfuegig erweitert.
Wenn du dich in der Schweiz befindest gelten auch die Gesetze von dort für dich.
Und wenn ich jetzt als Beispiel bei ihr zu Besuch wäre? Schon mal Danke für die Antwort
Dann gilt eben das Deutsche Recht und das heißt für dich wenn überhaupt dann nur einvernehmlich falls dich jemand bestrafen sollte (was bei sowas selten ist) ist es jemand von der Deutschen Polizei
Mal angenommen, ich würde sie in Deutschland besuchen. Wie wäre es dann?