Bestellte Ware vom Zoll beschlagnahmt, was habe ich zu Befürchten?
Hallo, ich habe vor ca. 5 Wochen ein Paket mit 4 paar Schuhen (2 für mich und 2 für meinen Bruder, die Schuhe sind 2 paar von Marke X und 2 paar von Marke X) bestellt und 2 Adidas Trikots (Fußball). Ich habe schon nicht mehr dran geglaubt aber als ich heute den Brief kriegte war meine Befürchtung bestätigt. Die Ware wurde vom Zoll beschlagnahmt. Das die Ware vernichtet wird und mein Geld weg ist weiß ich. Das ich auf keine Rückzahlung vom Verkäufer rechnen kann weiß ich auch. Meine Frage ist eigentlich nur, mit welchen Konsequenzen ich nun zu rechnen habe. Geldstrafe kommt mir da zuerst in denn Sinn, aber in welcher Höhe werden diese angepriesen? Was kommt noch dazu? Bitte nur einigermaßen erfahrene posten, da ich keine unnötigen Informationen Gebrauchen kann. Das dass Sch war und ich das nicht nochmal machen sollte, weiß ich..
Danke
6 Antworten
Erst die gute Nachricht... Strafe: in der Regel keine! (im strafrechtlichen Sinne)
Ein Abmahnung im 3-4 stelligen Bereich ist aber möglich. Das ist dann pro Marke. Wenn also mehrere gefälschte Marken dabei sind können auch mehre Abmahnungen kommen.
Wenn dein Trikot z.B. ein Schalke Trikot von Adidas ist ist es möglich von beiden eine Abmahnung zu bekommen, Schalke und Adidas.
Es kann auch passieren das nichts passiert.
Hatten wir doch schon oder?
http://www.gutefrage.net/frage/plagiate-importiert-und-paket-vom-zoll-beschlagnahmt
Es gibt wie schon gesagt keine Geldstrafe, da hier keine gewerbliche Einfuhr von Plagiaten gegeben ist und somit auch keine Strafanzeige mit anschließendem Gerichtsverfahren und Verurteilung erfolgt.
Von Adidas liegt dem deutschen Zoll ein Grenzbeschlagnahmeantrag vor. Deren Rechtsvertreter sind als Hardliner bekannt. Bei entsprechender Beflockung könnt ihr es auch mit den Juristen des betroffenen Fussballklubs zu tun bekommen. Wenn hinter der Marke X bei den Schuhen z.B. auch noch Nike dahintersteckt habt ihr den Jackpot.
Einfach mal die einschlägigen Abmahnwarner nach den betroffenen Markenrechtsinhaber durchstöbern.
Was meinst du mit "keine geldstrafe"
Wie war es denn jetzt für dich? Wv hast du gezahlt? Würde mich interessieren. LG
Wenn der Markenrechtsinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat, wird die Ware eingezogen und vernichtet. Zusätzlich erhältst Du vom Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung. Die Kosten für den Anwalt trägst Du. Das ist dann meist ein 3-4stelliger Betrag.
Waren also Fälschungen. Das kann keiner so genau beantworten, da es abhängig ist von Geldwert der Originalmarken und ob der Originalhersteller nicht noch herunterschießt.
Rechtschreibkorrektur. sorry, soll heißen hinterherschießt, also auch gegen dich vorgeht wegen Piraterie. Es geht immer um einen Wert, der sogenannte Gegenstandswert. Es macht ja ein Unterschied, ob du nun einen gefälschten Schuh kaufst oder einen gefälschten Ferrari. Zunächst geht die Zollbehörde gegen dich vor und gibt es weiter an ein Gericht und dazu wird auch der Markeninhaber informiert, weil dessen Rechte, nämlich die Urheberrechte verletzt wurden.
Wobei beim Gegenstandswert nicht nur der Sachwert eingerechnet wird, sondern auch der entstandene Schaden. Aber hierzu solltest du einen Rechtsanwalt befragen.
Das habe ich noch nie gehört, dass ist abhängig vom Gelwert der Originalmarken? Was meinst du mit herunterschießt?