Schufaauskunft mit Kopie vom Personalausweis?
Hallo! Vllt kann jmd helfen... Mein Bruder hat gestern eine Zusage für eine Wohnung bekommen und solöte, was er auch tat... eine Kopie vom Personalausweis vorlegen damit der Anwalt des zukünftigen Vermieters den Mietvertrag aufsetzen kann. Nun hat er Angst es kommt was mit Schufa... da er Einträge hat... ich war bei der Besichtigung mit anwesend und es wurde nix von Schufa gesagt... nur die Bitte mit dem Perso damit die Personaldaten in den Vertrag geschrieben werden können... soweit ich Weiß braucht auch ein Anwalt eine Einwilligung ... möchte nur nix falsches sagen Grüße
4 Antworten
Der Anwalt braucht sicher keinen Personalausweis um an eine Schufaauskunft zu kommen.
Im Prinzip genügt es, wenn er Mitglied ist in einem Verein, der Auskünfte aller wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen sammelt. Ein privater Vermieter hat normalerweise keinen Zugang zu solchen Informationen, aber dass sich ein Anwalt entsprechend organisiert hat, ist durchaus anzunehmen.
Er bekommt ohne Einwilligung sicher keine Auskunft von der Schufa, aber von "seinem" Verein wird er Auskunft erhalten, wenn es einen schlechten Eintrag gibt und sei es nur der Hinweis, dass es einen Eintrag gibt.
Im übrigen sind solche Vereine auch immer eifrig dabei, veröffentlichte Gerichtsurteile, -titel etc. zu sammeln und an die Mitglieder auf Bedarf zu übermitteln. Die Hoffnung, dass hier wichtige Informationen "versteckt" bleiben, wenn schon ein Anwalt beteiligt ist, sollte nicht allzu groß sein.
Eine Schufa-Auskunft kann er sich auch ohne deine Einwilligung holen, er darf es aber nicht! Die Schufa prüft leider nur stichprobenartig, ob vor der Anfrage eine schriftliche Einwilligung vorgelegen hat. Diese Einwilligung wird meistens zusammen mit einem Mietinteressentenbogen eingeholt. Hat dein Bruder irgendwas ausgefüllt und unterschrieben?
Aber selbst wenn sich der Vermieter bzw. sein Anwalt daran hält: Es gibt noch andere Auskunfteien, bei denen man bei berechtigtem Interesse eine Auskunft erhält. Das Aufsetzen eines Mietvertrags ist üblicherweise ein berechtigtes Interesse.
Nein... mein Bruder hat weder eine Selbstauskunft vom Vermieter erhalten, ausgefüllt nich unterschrieben oder abgegeben. Beim Telefonat gestern wurde nur mitgeteilt, dass er die Whg zum 1.7. Beziehen kann und er doch bitte seinen Ausweis bzw eine Kopie davon bringen Soll damit der Anwalt des zukünftigen Vermieters den Mietvertrag ausfüllen kann. Es wurde mit keinem Wort Bonität oder Schufa erwähnt...
Ich weiß nur, dass die Vermieter (da sie mit Verwandten befreundet sind) das Haus gekauft haben und die Wohnungen vermieten möchten... als Zusatzeinkommen da sie selbstständig eine Tankstelle und Raststätte betreiben
richtig, ohne einwilligung bekommt niemand deine schufadaten.
Danke! Ich war mir nicht zu 1000% sicher... er sucht halt schon lange und hat sich sehr über die Zusage gefreut. Nun warten wir auf den Mietvertrag ☺