Auf dem weg zu Demonstration Waffe (Pfefferspray) dabei haben
Vorneweg, ich werde niemanden verletzen oder bedrohen, diese frage besteht nur aus Interessens-zwecken.
Nehmen wir an man fährt mit seinem Auto zu einer Demonstration und hat in seinem Auto wie üblich Pfefferspray dabei. Plötzlich wird man auf der Autobahn angehalten und das Auto durchsucht und das Pfefferspray gefunden. Darf die Polizei das Strafrechtlich ahnden, da man ja auf dem weg zu einer Öffentlichen Veranstaltung ist, oder dürfen sie das nicht.
Danke im Vorraus für die Antworten
4 Antworten
pfeffersprays sind erstmal keine waffen sondern das ist nur ein tierabwehrspray. man kann es dir trotzem wegnehmen wenn man die befürchtung hat das du damit was anstellen möchtest
aua da lag ich aber gewaltig falsch ... sorry
Ungeachtet dessen wird das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet
Hallo Killersocke,
solange Du noch nicht auf der Versammlung selbst bist, sondern Dich erst auf dem Weg dahin befindest, wird könnte Dir die Polizei das Pfefferspray abnehmen und Dich von der Versammlung ausschließen. Genau geregelt ist das im folgenden Gesetz:
§ 17a Versammlungsgesetz: (Schutzwaffen, Vermummung, verbotene Gegenstände)
-
Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
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Es ist auch verboten,
- an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
-
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
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Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
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Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.
Werden das Pfefferspray bei Dir aber auf der Veranstaltung gefunden, wirst Du eine Strafanzeige nach folgenden Gesetz erhalten:
§ 27 Versammlungsgesetz: (Unberechtigtes Führen und Verteilen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Schutzwaffen, Vermummung)
- Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt, zu derartigen Veranstaltungen hinschafft oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereithält oder verteilt.
Aber auch ohne das Du auf dem Weg zu einer Versammlung fährst, ist das Führen von Tränengas dann verboten, wenn dem Tränengas das amtliche Prüfzeichen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit fehlt.
Dann trift folgendes Gesetz zu:
§ 2 Waffengesetz : Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
-
Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
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Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
Und die in der im Absatz drei genannten Anlage ist steht unter:
1.3.5 Gegenstände mit Reiz” oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
Zusammengefast:
Hast Du
-
das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht
-
oder dem Reizgas fehlt das nötige Prüfzeichen
machst Du Dich immer strafbar. Ausnahme (Tierabwehrspray)
Fährst Du zu einer Demonstration, die unter das Versammlungsgesetz fällt, kann Dir das Reizgas abgenommen werden und Dir kann die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden (hier ist auch das Tierabwehrspray verboten)
Bist Du mit dem Reizgas auf einer Veranstaltung machst Du Dich wieder auf jeden Fall strafbar.
Ich muss aber auch zugeben, dass der Umgang mit Waffen und verbotenen Gegenständen vom Gesetz her sehr undurchschaubar geregelt ist. Es gibt div. Verbote, die wiederum von div. Ausnahmen umgeben sind und dann gibt es wieder Sachen, die sind zum Beispiel wie in Deinem Fall vom Waffengesetz her erlaubt, aber von anderen Gesetzen, wie das Versammlungsgesetz verboten.
Das ganze ist auch für Polizeibeamte sehr schwierig zu durchschauen.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich glaub Du hast Dich mit dem Waffenrecht noch nicht wirklich beschäftigt.
Pfefferspray darf selbstverständlich verkauft werden.
Das Pfefferspray bedarf gem. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 des Waffengesetzes lediglich das Prüfzeichen, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind.
Das Pfefferspray unterliegt allerdings einer Altersbeschränkung und darf nur von Personen verkauft werden die mindestens 18 Jahre alt sind.
Das von Dir genannte Tierabwehrspray unterliegt dieser Altersbeschränkung nicht, dieses aber nur aufgrund einer gesetzlichen Lücke.
Das Tierabwehrspray hat die identischen Stoffe wie das als Waffe eingestufte Pfefferspray, gilt nur nicht als Waffe, weil die Zweckbestimmung des Sprays ausschließlich für die Verwendung gegen Tiere und keinesfalls gegen Menschen ist.
Im Hinblick auf das Versammlungsgesetz sieht die Sache etwas anders aus, da hier jegliche Mittel verboten sind, mit denen man andere verletzen oder polizeiliche Maßnahmen behindern kann.
Wenn ich mich nicht irre, beziehst Du Deine Informationen von Wikipedia, wo fälschlicherweise drin steht und ich zitiere hier mal Wikipedia:
Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt.>
Die Aussage bei Wikipedia ist schlichtweg falsch. entsprechende Rechtsgrundlage habe ich Dir eben und bereits weiter oben in meinem Haupt-Thread angeführt.
Schöne Grüße
TheGrow
Das Prüfzeichen sieht übrigens wie folgt aus:
http://beschussamt.eu/images/Sonstiges/PTB-raute-R_100x50.jpg
Das ist keine gesetzliche Lücke. Pfefferspray ist für den Einsatz gegen Menschen überhaupt nicht zugelassen. Da kann es keine Prüfzeichen geben! Das verwechselst du mit CS oder CM Gas.
Denn um waffenrechtlich als Abwehrmittel gegen Menschen zugelassen zu werden, sind Tierversuche nötig, die als Pfefferspray nach Deutschland kam schon verboten worden sind. Tatsächlich aber ist es unbedenklicher als CS oder CM, die Chance bleibende Schäden zu bekommen sind geringer. Außer bei Allergien oder Asthmatikern, da sind Todesfälle dokumentiert (sehr selten).
Die Polizei unterliegt dem Waffenrecht nicht, also darf sie es gegen Menschen als Zwangsmittel einsätzen. Als Privatperson darf man dann die als Tierabwehrmittel gekennzeichneten Pfeffersprays bei Notwehr auch gegen Menschen einsätzen.
Das alles ist keine Lücke, sondern ein Kniff um Pfefferspray doch legal "an den Mann" zu bringen.
Und ich habe mich sehr wohl mit dem Waffenrecht beschäftigt und meine Waffensachkundeprüfung auch sehr erfolgreich abgelegt. Nur zur Info.
P.S. Reizstoffsprühgeräte die gegen den Menschen konzipiert sind, also CS Gas Sprays, gelten als Waffen und dürfen ab 14 besessen und geführt werden. Pfefferspray ist aber die bessere Wahl, da es auf öffentlichen Veranstaltungen und ohne Altersbeschränkung erlaubt ist.
Hallo FloTheBrain,
ich gehe mal davon aus, dass ich mich tatsächlich irre.
Finde zwar keine rechtliche Grundlage, in der einzieht hervorgeht, dass Pfefferspray immer verboten ist, aber Deine Erklärung ist durchaus schlüssig.
Ohne Test keine Zulassung und ohne Zulassung kein PTB-Zeichen und ohne PTB - Zeichen wiederum eine verbotene Waffe.
Somit sehr gute Antwort von Dir.
Daumen hoch.
Schöne Grüße
TheGrow
Habe gerade mal bei Wikipedia geschaut. Da scheint es einen Fehler zu geben.
Dort ist Pfefferspray in dem Absatz wo es um die Prüfzeichen geht umfassend gemeint, also auch für CS Gas. Ich meine aber das es einen Unterschied in der Begrifflichkeit gibt. Pfefferspray meint immer den Wirkstoff OC. Tränen- oder Reizgas immer CS (oder das alte nicht mehr benutzte CM).
Wenn man den Absatz durchliest, dann kommt irgendwann der Punkt mit dem CS.
Polizeiliches Pfefferspray ist für Privatpersonen schon ein verbotener Gegenstand. Allein der Besitz stellt eine Straftat dar.
Aber in unserem tollen Waffenrecht sind Irrtümer vorprogramiert. Das passiert Richtern und Polizisten genauso wie Anwälten.... ;-)
Aber in unserem tollen Waffenrecht sind Irrtümer vorprogramiert. Das passiert Richtern und Polizisten genauso wie Anwälten.... ;-)>
Das kannst Du wohl laut sagen.
Das schlimme ist, gibt tausend Vorschriften, und von denen gibt es doppelt und dreifach so viele Ausnahmen von denen es wiederum diverse Ausnahmen gibt.
Solange du nicht auf der Demo bist und das Spray nicht öffentlich führst kann dir da nichts passieren. Pfefferspraya ist ab 14 frei verkäuflich und darf versteckt mitgeführt werden.
Falsch! Für Pfeffersprays gilt keine Altersbeschränkung, lediglich für CS-Gas.
Du haust hier einiges durcheinander.
- Pfefferspray ist keine Waffe!
- Bei öffentlichen Veranstaltungen darf man es dabei haben.
- Bei Demonstrationen darf man es NICHT dabei haben. Da dort alle Gegenstände verboten sind, die geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Darunter fallen auch große Schlüsselbunde wenn es die Polizei so sieht.
Auf dem Weg zu einer Demo bist du ja noch nicht angekommen und ein Pfefferspray wäre weiterhin erlaubt. Sagst du aber bei einer Kontrolle du bist auf dem Weg zu einer Demo und das Spray wird gefunden, dann könnte man dir unterstellen es in der Absicht dabei zu haben es mitzunehmen. Das Spray kann dir dann zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht abgenommen werden. Wieder bekommst du das unter Umständen nicht. Eine strafrechtliche Folge wird es aber wohl nicht haben.
Edit: "TheGrow" hat Recht.
Auf dem Weg zu einer Demo ist es bereits verboten. Der Rest von mir gilt uneingeschränkt.
Der Rest von mir gilt uneingeschränkt.>
Auch nicht ganz richtig.
Du hast geschrieben:
1.Pfefferspray ist keine Waffe!>
Gegenstände mit Reiz” oder anderen Wirkstoffen, somit auch das vom Fragesteller angeführte Pfefferspray sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 unter Punkt 1.3.5 des Waffengesetzes als Waffe definiert und deren Besitz ist sogar verboten, wenn dem Reizgas das Prüfzeichen für gesundheitliche Unbedenklichkeit fehlt.
Hat das Reizgas das Prüfzeichen unterliegt dieses immer noch der Altersbeschränkung von 18 Jahren.
Pfefferspray ist kein Reizgas. Denn immer wenn man in Deutschland als Privatperson von Pfefferspray spricht, redet man von Tierabwehrmitteln.
Und da Pfefferspray nie die waffenrechtliche Zulassung für den Einsatz gegen Menschen erhalten hat, gibt es auch keine Pfüfzeichen. (siehe meinen Kommentar unter meiner Antwort)
Da sind einige Fehler in deiner Antwort:
Pfefferspray darf nur als Tierabwehrmittel verkauft werden. Damit unterliegt es keiner Altersbeschränkung. Pfefferspray ist nach dem Waffenrecht kein Reizstoffsprühgerät und auch kein Reizgas und auch keine Waffe.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es erlaubt!
Bei Demonstrationen ist es allerdings verboten.
Siehe meine Antwort.