Schornsteinfeger kommt...was genau macht er?
Hallo!
Ich wohner in einer Wohnung mit Etagen-Heizung (Gas) und nun kommt am Dienstag der Schornsteinfeger zur Abgaswege-Überprüfung und Immissionsschutz-Messung!
Dazu habe ich ein paar Fragen...: 1.Wenn der Gaszähler ausgebaut ist...kann der dann überhaupt was machen?
Wenn ja: 1.Was genau macht der? 2.Muss er dazu an jede Heizung oder nur an die Therme?
3 Antworten
Man kann die Frage, was der Schornsteinfeger eigentlich macht, auch etwas provokativer beantworten. Er führt einen legalen Zaubertrick vor: Wie kommt DEIN Geld in SEINE Tasche?
Ein Großteil der per Verordnung vorgeschriebenen Tätigkeiten der Schornsteinfeger dienen in Wahrheit vorrangig der Einkommenssicherung dieses aussterbenden Berufsstands. Moderne Heizungsanlagen mögen versierte Wartung benötigen, einen "Schornstein-Feger", der Russ aus dem Kamin entfernt, braucht man jedoch in vielen Fällen längst nicht mehr. Und selbst die angeblich so wichtige CO-Messung ist lediglich eine ziemlich untaugliche Schein-Kontrolle. Heizanlagen haben, anders als z.B. Bremsen am KFZ, keinen Verschleiß, der einen CO-Wert langsam ansteigen lassen würde. Eine Prüfung, ob der Schornstein frei ist oder der CO-Wert stimmt, gaukelt an einem Zufallstag im Jahr eine Sicherheit vor, die an den restlichen 364 Tagen nicht mehr gegeben ist, wenn sich der Betreiber nicht PERSÖNLICH als verantwortlich für SEINE Anlage begreift.
Das Schornsteinfeger-SONDER-Recht ist in Wahrheit ein breit angelegter Schwindel und Betrug an den Bürgern. Für die "Sicherheit von Feuerstellen" ist nach Art. 70 bis 74 GG nämlich der Bund als Gesetzgeber gar nicht zuständig. Und warum, wenn es doch um SICHERHEIT gehen soll, ist das WIRTSCHAFTS-Ministerium zum Erlass einer Kehrordnung beauftragt? Weil es eben weniger um Sicherheit, denn um den VERDIENST der Schornsteinfeger geht. Für Sicherheitsfragen wäre normalerweise das INNEN-Ministerium zuständig.
Die sinnvolle Frage darf daher nicht lauten, was der Schornsteinfeger macht, sondern nur, wie wir endlich dieses verfassungswidrige SONDER-Gesetz zum Schutz der Feger-Privilegien wegbekommen.
Mehr unter: http://www.sfr-reform.de/
Die Abgaswegeprüfung beinhaltet das er prüft ob der Gasfeuerstätte genügend Verbrennungsluft zuströmen kann (also z.B. wenn Lütungsgitter in der Tür sind ob diese auch frei sind). Dann schaut er ob der Brandschutz eingehalten wird (z.B. nicht das jemand vielleicht eine Zwischendecke aus brennbaren Baustoffen (z.B. Holz) eingebaut hat und diese das Abgasrohr berührt). Dann schaut er ob die Feuerstätte beschädigt oder verschmutzt ist und prüft ob die Abgase einwandfrei abziehen. Und schlußendlich mist er mit einem Meßgerät wie hoch der Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas liegt. Im Regelfall soll dieser unter 100 ppm (Teile pro Million) liegen. Bis zu 1000 ppm ist noch zulässig, darüber würde er die Anlage bemängeln. Der Kohlenmonoxidgehalt im Abgas (kann sehr gravierend sein, teilweise mehrere tausend ppm) verändert sich wenn der Gasbrenner stark verschmutzt ist oder beschädigt ist. Im Grunde ist ein erhöhter Kohlenmonoxidgehalt immer eine Folge von Luftmangel, entweder weil die Luftwege im Brenner durch Schmutz verengt sind oder aber der Brenner das Gas nicht mit der Luft ausreichend durchmischt. Eine kurze Übersicht darüber wie CO auf den Menschenwirkt
unbedenklich ist auf Dauer 3 ppm (MIK-Wert oder maximale Indikationsrate)
Am Arbeitsplatz dürfen (8 Stunden) maximal 30 ppm sein (MAK-Wert = maximale Arbeitsplatzkonzentration)
50 ppm über mehrere Monate eingatmet führt zu Kurzatmigkeit
100 ppm über eine Stunde führt zu Kopfschmerzen und Mattigkeit
300 ppm über 40 Minuten führt zu Brechreiz
1.000 ppm über 40 Minuten eingeatmet führt zur Bewustlosigkeit, nach 2 Stunden ist es tötlich.
18.000 ppm sind sofort tötlich
Wenn der CO-Wert nicht mehr alös 1000 ppm beträgt (ansonsten bricht er die Arbeit ab und bemängelt) mißt er die Abgase nach der 1.BimSchV Dabei mißt er verschiedene Werte, entscheidend dabei sind aber nur die Abgasverluste die sich rechnerisch aus diesen Meßwerten errechnen (das heißt wieviel Prozent der Wärme geht über den Schornstein, während des Betriebes, verloren. Bei Feuerstätten in dieser Größenordnung dürfen das maximal 11 % sein.
Läßt sich die Feuerstätte nicht in Betrieb setzen (z.B. ausgebauter Gaszähler [warum eigentlich ?)]) dann kann er die Prüfung nur soweit machen wie es möglich ist und beanstandet die Anlage ansonsten.
Ohne Gaszähler kann er auch keine Abgasmessung machen.
Er muss an jedes Gasgerät in der Wohnung (Ausnahme Gasherd) und dort die Messung vornehmen. Dazu sind alle Türen und Fenster zu schließen.
Wenn die Therme die einzige Stelle ist, an der Gas verbrannt wird, dann ja.
Ja in die Heizungen läuft ja nur das Wasser! Aber da ich ja keinen Gaszähler habe,hat sich das dann bei mir wohl sowieso erledigt!
Vielen Dank für deine Antwort!!!
Da die Therme ja laufen muss um die Abgase messen zu können. Du aber keinen Gaszähler hast, hat sich das wohl erledigt. :)
Also nur an die Therme? Nicht an die Heizkörper?