Schmuck verkaufen über Instagram, Rechtliche Absicherung?

3 Antworten

Ja, aber das FA stolpert eher über die Tätigkeit als das Ordnungsamt. Es informiert dann das Ordnungsamt, von dem man dann ggf. einen Bußgeldbescheid erhält.

Wer Schmuck einkauft um ihn zu verkaufen, handelt gewerblich.

Wer Schmuck herstellt um ihn zu verkaufen, handelt gewerblich.

Wer nur ein paar gebrauchte Schmuckstücke verkauft, handelt privat.

BeerusM 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 23:22

& was ist, wenn ich eine Sammlung von Uhren etc hab, da ich früher gerne gesammelt habe und die sehr neu aussehen? Als wären sie frisch gekauft? Wie kann ich mich dann absichern?

miezepussi  01.05.2019, 09:02
@BeerusM

Alle zusammen als „Set“ verkaufen

docbizz  01.05.2019, 11:56
@BeerusM

Auch das sind Privatverkäufe - solange es sich nicht um erhebliche Werte handelt. Dass du gesammelt hast, solltest du aber nachweisen können, z.B. mit den Einkaufsrechnungen über einen längeren Zeitraum.

Solange du nicht deinen Lebensunterhalt dauerhaft durch Verkäufe bestreitest, liegt kein Gewerbe vor.

docbizz  01.05.2019, 11:58

Falsch! Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, interessiert sich das Finanzamt für dich. Nur wenn du dauerhaft Verluste machst, ist es dein Privatvergnügen (dann auch ohne Kostenabzug).

Geochelone  01.05.2019, 17:36
@docbizz

Du versteht die rechtlichen Zusammenhänge offensichtlich nicht. Was hat die Gewerbeanmeldung mit dem Finanzamt zu tun, außer dass das FA eine Kopie zur Kenntnis bekommt ? Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Wer gewerblich handelt, muss dies anzeigen. Das Gewerbeamt wird niemals fragen, ob du Gewinne oder Verluste machst. Und wer (auch nebenbei) mit Gewinnerzielungsabsicht - egal ob viel oder wenig oder mit Erfolg oder ohne - handelt, muss dies von Anfang an anmelden. Wie viel Gewinn dabei hängen bleibt, ist dem Gewerbeamt egal.

docbizz  02.05.2019, 11:53
@Geochelone

Du hast natürlich Recht. Ich war in Gedanken etwas schnell. Selbstverständlich muss bei einem "Handel" ein Gewerbe angemeldet werden. Meiner Erfahrung nach wird das jedoch eher selten von den Gemeinden kontrolliert. Internetverkäufe über die einschlägigen Plattformen stehen jedoch im Visier des Finanzamtes, die dir dann schon sagen, dass du es gewerblich machst und nachschauen, ob du ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast. Wenn du sagst: "Wer gewerblich handelt, muss dies anzeigen", ist das richtig. Die Abgrenzung - was ist schon gewerblich, was ist noch ein gelegentlicher Privatverkauf - nimmt jedoch häufig das Finanzamt und nicht das Gewerbe-/Ordnungsamt vor.

Geochelone  02.05.2019, 17:38
@docbizz

"Die Abgrenzung - was ist schon gewerblich, was ist noch ein gelegentlicher Privatverkauf - nimmt jedoch häufig das Finanzamt und nicht das Gewerbe-/Ordnungsamt vor."

Wohl kaum... Buß- und Zwangsgeldbescheide für fehlende Gewerbeanzeigen kommen vom Gewerbe-/Ordnungsamt. Auch die rechtliche Bewertung des FA dazu interessiert das Gewerbe-/Ordnungsamt nicht :-)

Geochelone  01.05.2019, 10:33

So ein Quatsch... Warum gibt es dann wohl das Kästchen Haupt- oder Nebenerwerb im Vordruck der Gewerbeanzeige ?

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge.