Scheibe eingeschlagen bin ich mitschuldig?

3 Antworten

Nein, du bist weder mitschuldig (nach § 303 I StGB), noch bist du schadensersatzpflichtig (§ 823 BGB). Aber wenn aufgrund von Fingerabdrücken, Zeugenaussagen, etc. der Tatverdacht auf dich als Täter gefallen ist, musst du das auch überzeugend darstellen und hoffen, dass die anwesenden Kumpels dich glaubwürdig entlasten. Denn so eine Geschichte kann natürlich auch eine Schutzbehauptung sein.

Wenn das nachweislich der Fall ist oder die Andere Person diese Aussage macht dann kann dir nicht viel passieren. Aber wenn zu dem Zeitpunkt niemand da war kann das ja niemand beweisen

Niclas0123 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 21:24

Es waren knapp 20 Leute dabei und die Leute die die scheibe eingeschlagen haben sind Kumpels und geben das zu das ich nur die Scherben rausgemacht habe also ich habe die scheibe nicht eingeschlagen.

Wenn du sie nicht einschlägst bist du auch nicht schuld.

Es wäre nur gut, wenn auch alle die Wahrheit sagen.