Scheck Betrag in Buchstaben und Ziffern nicht Identisch?
Ist der Scheck dann gültig?
Oder wenn nur der Betrag in Buchstaben angegeben ist?
4 Antworten
Wenn der Betrag nur in Buchstaben angegeben ist, kann das von einem Bankangestellten für die Übernahme durch ein OCR-System ja problemlos ergänzt werden, von daher gültig,
Sind hingegen die Angaben in Ziffern und Buchstaben unterschiedlich, kann nicht erkannt werden, welcher Betrag vom Aussteller denn jetzt gemeint ist, von daher ungültig, sofern der in Buchstaben genannte Betrag nicht dem ganzzahligen Betrag ohne Centangabe entspricht
Das ist im Scheckgesetz geregelt (Art. 9):
(1) Ist die Schecksumme in Buchstaben und in Ziffern angegeben, so gilt bei Abweichungen die in Buchstaben angegebene Summe.
Soweit ich weiß müssen beide Angaben identisch sein, sonst ist der Scheck ungültig.
Habe jetzt aber noch nie mit Schecks zu tun gehabt.
Es gilt das geschriebene Wort.