Sachenrecht - Fallbeispiel?

3 Antworten

Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wurden das Holz und die Einrichtung mit verkauft, sind diese auch herauszugeben.

Wurden Holz und Einrichtung nicht mit verkauft, gehören sie nicht zur Kaufsache.

Wurden das Holz und die Einrichtung im Vertrag nicht erwähnt, wurde nur die Immobilie, jedoch nicht das Zubehör mit verkauft.

Du hast keine vertragliche Vereinbarung hierzu erwähnt. Demzufolge sind Holz und Einrichtung nicht Gegenstand der Kaufsache und damit auch nicht herauszugeben.

JohnMcClare 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 16:15

Diese Antwort war sehr hilfreich, danke. Bei Bedarf kannst Du mir deine PayPal Daten schicken ;-)

Interesierter  28.05.2016, 16:16
@JohnMcClare

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

Dein Geld behältst du besser.

Es geht hier darum zu prüfen und zu erkennen, ob es sich bei dem Holz etc um Zubehör im Sinne des § 97 BGB handelt und es im Zweifel nach § 311c BGB mitverkauft ist. Als Anspruchsgrundlagen kommen schuldrechtliche, aber auch sachenrechtliche in Betracht. Bei letzteren muss natürlich dann auch ein etwaiger Besitz oder Eigentumsübergang geprüft werden. In der Praxis ist diese Frage im notariellen Kaufvertrag geklärt.

Was ist im Vertrag vereinbart? Wurde dort das Haus explizit mit Möbeln und Holzvorrat verkauft?