Sachenrecht - Fallbeispiel?
Wunderschönen guten Tag!
Diese Frage ist ganz speziell an diejenigen gerichtet die ein Jura Studium machen oder schon in dem Bereich zu arbeiten begonnen haben. Es geht um das Lösen eines Falles im Sachenrecht (mit Tatbestand, Subsumtion, Entscheidung, Einigung). Seht es einfach als Übung. Als Motivation kann ich demjenigen 5€ auf ein PayPal Konto überweisen, der mir eine fachkundige Lösung schickt.
Folgender Sachverhalt:
Frau Keil ist in der glücklichen Lage ein Haus kaufen zu können. Sie vereinbarte mit dem Verkäufer Gustav Krumm einen Besichtigungstermin. Das Haus war in gutem Zustand. Küche, Schlaf- und Wohnzimmer waren möbliert. Vor allem der Garten mit einer Holzhütte, voll mit Brennholz, veranlassten sie sofort zum Kauf (Preis: 250.000€). Zum Übergabezeitpunkt musste sie jedoch feststellen, dass sowohl die Wohnzimmereinrichtung als auch das Brennholz nicht mehr vorhanden war. Auf ihre Beschwerde hin wurde mitgeteilt, dass diese Sachen niemals verkauft werden sollten. Frau Keil verlangte jedoch eine Herausgabe der Sachen, speziell die Möbel hatten ihr nämlich sehr gut gefallen. Wie ist zu entscheiden?
Zur Erinnerung, es gilt nur was im Sachverhalt steht, keine Vermutungen oder Annahmen. Schafft Ihr das? Würde mich auf Antworten bzgl. dieses Falles freuen. Danke fürs Lesen.
3 Antworten
Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wurden das Holz und die Einrichtung mit verkauft, sind diese auch herauszugeben.
Wurden Holz und Einrichtung nicht mit verkauft, gehören sie nicht zur Kaufsache.
Wurden das Holz und die Einrichtung im Vertrag nicht erwähnt, wurde nur die Immobilie, jedoch nicht das Zubehör mit verkauft.
Du hast keine vertragliche Vereinbarung hierzu erwähnt. Demzufolge sind Holz und Einrichtung nicht Gegenstand der Kaufsache und damit auch nicht herauszugeben.
Es geht hier darum zu prüfen und zu erkennen, ob es sich bei dem Holz etc um Zubehör im Sinne des § 97 BGB handelt und es im Zweifel nach § 311c BGB mitverkauft ist. Als Anspruchsgrundlagen kommen schuldrechtliche, aber auch sachenrechtliche in Betracht. Bei letzteren muss natürlich dann auch ein etwaiger Besitz oder Eigentumsübergang geprüft werden. In der Praxis ist diese Frage im notariellen Kaufvertrag geklärt.
Was ist im Vertrag vereinbart? Wurde dort das Haus explizit mit Möbeln und Holzvorrat verkauft?
Diese Antwort war sehr hilfreich, danke. Bei Bedarf kannst Du mir deine PayPal Daten schicken ;-)