Sachbeschädigung Aufkleber?
An einer großen Wand waren viele (ca. 50 Stück) Aufkleber. Ich hatte eine Tüte mit den gleichen Aufklebern in meinem Auto das nebenan auf dem Parkplatz stand. Die Polizei kam und durchsuchte mich und mein Auto, sie haben die Aufkleber (Aufkleberrestemüll) gefunden und sichergestellt. Die Polizei hat mich nicht beim kleben erwischt.
Was erwartet mich jetzt?
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4 Antworten
Der Eigentümer der Fläche, auf die du die Aufkleber angebracht hast, kann dich auf Schadenersatz für die Beseitigungskosten der Aufkleber verklagen. Hier reden wir dann über die Kosten für eine professionelle Entfernung durch ein Unternehmen - und das könnte durchaus ein paar mehr Euro kosten...
Die Sachbeschädigung an sich ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Hier müsste also erst einmal der Geschädigte - also der Eigentümer der Fläche - Anzeige gegen dich erstatten.
Wenn es dazu kommt, wird die Staatsanwaltschaft sich anschauen, inwiefern Beweise vorliegen, dass du der Schuldige bist. So, wie du es schilderst, liegt dieser Verdacht ja sehr nahe, auch wenn du nicht "in flagranti" erwischt wurdest. Da kann man davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall vor Gericht bringen wird und du dort auch verurteilt wirst.
Das Strafmaß für Sachbeschädigung liegt bei bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. In der Regel dürften aber in den meisten Fällen "nur" Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe bemisst sich wiederum an deinem Einkommen.
Das Auffinden der Aufkleber in deinem Fahrzeug begründet einen Anfangsverdacht. M.m. nach reicht das allein allerdings nicht für eine Verurteilung.
Trotzdem kann es für dich eng werden, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass du beim Ankleben Handschuhe getragen hast. Dort wird man Fingerabdrücke finden, die dann als Beweis ausreichen, um dich anzuklagen.
Dann kommt Sachbeschädigung auf dich zu, wenn der Geschädigte dich anzeigt und Strafantrag stellt.
Auf der zivilrechtlichen Seite wird Schadenersatz gefordert werden für die Entfernung der Aufkleber und Wiederherstellung der Oberfläche. Das kann schon mal 4-stellig werden.
Sozialstunden und/oder ein kleines Bußgeld
Nichts.
Der Kindergarten wird eingestellt, da keine Beweise vor liegen.