Rundfunklizenz wenn man vom Ausland aus streamed?
Es gibt Youtuber die eine relativ hohe Quote auf ihren Kanälen haben und nur davon leben.
Laut Medienanstalt braucht man (ebenfalls) bei Youtube / Web Streaming eine (teure) Rundfunklizenz falls:
- Mehr als 500 Zuschauer potentiell auf den Stream zugreifen können
- Das Angebot Live zu sehen ist
- Der Inhalt redaktionell-journalistisch gestaltet ist
- Eine Ausstrahlung regelmäßig oder nach Sendeplan erfolgt
Mal angenommen, man wird von der deutschen Medienanstalt verdonnert eine Lizenz zu erwerben.
Wie verhält es sich nun wenn man seinen Wohnsitz in ein umliegendes Land, direkt an die Grenze verlegt (Schweiz, Niederlande, Polen, etc ) und von dort aus sein Programm speziell an deutsche Zuschauer sendet? Braucht man dann immer noch eine Lizenz oder kann man dies somit umgehen und sich die 10.000 € sparen?
2 Antworten
Also 10.000€ sind die Maximalsumme. Bei kleineren Angeboten geht es bei ca. 700€ los.
Wenn die Inhalte von "außerhalb" hochgeladen/gestreamt werden, dann ist Deutschland raus aus der Nummer.
Ansonsten werden die EU-Gesetze/Vorgaben aktuell angepasst. Aber Schweiz und co. betrifft das natürlich auch nicht.
Gruß
Zu aller erst, die 10.000 € ist eine Recht veraltete summe und war meist für Fernsehsender gedacht, kleine Streamer zahlen meist um die 100 €.
Achja das deutsche Recht kann dir im Ausland ziemlich egal sein. Es zählt das dortige nationale Recht. Jedoch wird die EU bald neue gesetzte verabschieden die dann in der gesamten EU bindend sind und Nationales recht ablösen, das wäre ziemlich ärgerlich wenn du extra dafür ausgewandert bist. Gilt natürlich nicht fürs Europäische Ausland
Die Regelung gilt dann übrigens nicht für das einzelne Mitgliedsland sonder für die gesamte EU !
Die Visegrad Staaten werden dem sowieso nicht zustimmen und sich von der EU Diktatur ihre eigenen Rechte nehmen lassen (das machen nur die Deutschen). Das gute ist auch das UK raus ist und diese Länder nun mehr Stimmenanteile haben :D
Seit wann darf die EU nationales Recht der einzelnen Mitgleidstaaten verändern (so das dort ebenfall eine Lizenz fällig wäre)?
Sorry für die falsche Wort wahl. Die EU darf Regelungen verabschieden die von den Mitgliedstaaten in Nationales recht sprich gesetzte umgesetzt werden MUSS. Die angesprochenen Regelungen zum Streaming werden mittlerweile von der EU erarbeitet, daher werden diese auch früher oder später unsere ablösen. ( wenn natürlich von den Mitgliedsstaaten zugestimmt)