Ruhestörung Ordnungsamt Verwarngeld verweigert
Schönen guten tag,
gestern habe ich in meiner Wohnung mit ein Paar Freunden die Musik etwas zu laut aufgedreht. Darauf hin rief einer der Nachbarn das Ordnungsamt, die versuchten bei mir zu kilingeln. Da die Musik allerdings etwas zu laut war und zwischen mir und der Klingel 2 Türen sind, überhörte ich die Klingel. Die Ordnungsamt Leute zogen darauf hin meine Sicherung raus. Ich öffnete die Tür. Sie sagten mir, dass ich ein Verwarngeld von 35€ bezahlen müsste. Ich versuchte den Leuten zu erklären, dass ich dieses Geld nicht angemessen fand, da es noch nie dazu gekommen ist bei mir das Polizei oder Ordnungsamt wegen zu lauter Musik oder sopwas bei mir vorbeikam. Die Ordnungsamt Leuten sagten mir darauf, dass sie es ans Gericht weitergeben würde und es jetzt noch viel teurer für mich kommen würde. Was kann ich dagegen tuen? Und was kommt da auf mich zu?
7 Antworten
Eine Verwarung ist das Angebot der Behörde, durch einen kleinen Obolus das eingeleitete Ordnungswisrigkeitenverfahren zu beenden. Wenn der Beschuldigte die Verwarnung nicht annimmt, wird das Verfahren weitergeführt. Es folgt eine Anhörung, falls die nicht schon im Verwarnungsverfahren erfolgte. Dann ergeht der Bußgeldbescheid. Dabei kann das Bußgeld auch erheblich teurer sein, als das Verwarnungsgeld. Dazu kommen Verwaltungsgebühren und Zustellkosten. Es wird also erheblöich teurer. Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einsruch einlegen. Wenn deine einwendungen die Behörde nicht überzeugen, geht der Vorgang zum Amtsgericht zur Entscheidung. Da können dann auch noch Gerichtskosten anfallen !
Da Du das Verwarngeld nicht akzeptiert hast, wird jetzt ein normales Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet. Da kommen nun noch mal die Verfahrenskosten in Höhe von 22,50 (?) € dazu. Zu zahlen ist das Geld natürlich sowieso, da in Deutschland der Bürger nicht selbst festlegt, welche Beträge er für welche Ordnungswidrigkeiten entrichten muß.
du kannst gegen die 35 € in Widerspruch gehen, dann kommt es, wie schon gesagt, vors Gericht und es wird mehr das du zahlen darfst. Also zahle und mach in Zukunft die Musik nicht so laut oder setz dir Kopfhöhrer auf!
Habe bei Ordnungsamt angerufen. Die sagen mir das ich die 35€ nicht mehr bezahlen kann
Falsch ! Erst nach einem Einspruch geht der Vorgang zum Gericht.
Wenn du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, solltest du auch dafür gerade stehen...
Wo würde unsere Gesellschaft denn sonst noch hinkommen?
genau, weil es jetzt eben zu Gericht geht !!!