Beschwerde von nachbarn

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Es gibt zwar ausgewiesene Ruhezeiten (Nacht/Wochenende), die nach der TA Lärm geringere dB-Werte in diversen Gbieten vorschreiben. Aber für dich ist entscheidend, wann es deine Nachbarn belästigt. Da ist es egal, zu welcher Zeit. Ausschlaggebend ist der § 117 OWiG - Vermeidbarer Lärm, der andere belästigt, ist ordnungswidrig. Nach einer evtl. Anzeige mit Bußgeld kann bei Nichtbeachtung eine Unterlassungsklage helfen. Ja, und du hast fast Recht, in einer Mietwohnung ist ein kräftiger Subwoofer eher sinnlos.

Ich würde reinen Tisch machen, und absprechen, wann was möglich ist, bspw. wenn deine Nachbarn nicht da sind (Besuch, Einkauf etc.). Das führt für alle ans Ziel.

annonymnow 
Beitragsersteller
 13.02.2012, 18:11

die wohnung ist gekauft also keine mietwohnung, aber das ändert nichts an meiner lage oder?

Auch zu den Zeiten, zu denen du Musik hörst, musst du natürlich auf deine Nachbarn Rücksicht nehmen, das bedeutet Zimmerlautstärke. Die beschallen dich ja auch nicht 2-3 Stunden mit Musik, die dir niocht gefällt.

annonymnow 
Beitragsersteller
 12.02.2012, 22:55

ihr habt warscheinlich recht. So gesehen hören sie nur die tiefen bässe und ich höre ja nich immer musik mit lauten tiefen bässen. Naja schade ich werd mich wohl daran halten müssen aber das ich mich immer daran halte können die gleich vergessen. woher der lärm kommt werden sie eh nie herausbekommen immer möchte ich wenigsten 1 2 mal in der woche etwas lauter musik hören pff

Terrorpinguin  12.02.2012, 22:58
@annonymnow

Du bist ein sehr rücksichtsloser Zeitgenosse.

Aber Deine Nachbarn werden früher oder später schon die Quelle ausfindig machen.

annonymnow 
Beitragsersteller
 12.02.2012, 23:01
@Terrorpinguin

ich find es rücksichtlos dass sie mir laute musik ganz verbieten wollen ich möchten wenigstens 1 2 mal die woche vllt mal 1 stunde lauter musik hören dürfen ich finde das nicht rücksichtslos wenn ich dafür den rest der zeit verzichte. Außerdem einen subwoofer ausfindig zu machen ist fast unmöglich also tja

Terrorpinguin  12.02.2012, 23:04
@annonymnow

Du bist ziemlich verdreht. Das erkennt man an Deiner Argumentation.

annonymnow 
Beitragsersteller
 12.02.2012, 23:10
@Terrorpinguin

verdreht? und was ist bitte an meiner argumentation falsch. Gesetzlich gesehn stehe ich hier ja eindeutig im nachteil, aber ich finde es rücksichtslos, dass wenn man sich schon so eine teure anlage kauft einem verboten wird auch mal lauter aufzudrehen, ich mein ja ich werd mich von nun an daran halten aber ich finde auch dass man ab und zu und damit meine ich auch ab und zu das tolerieren sollte. Daran ist absolut nichts verdreht. Sagen wir mal du wärst raucher und deine nachbarn würde der gestank von deiner terasse stören, fändest du es gerecht wenn du jedes mal zum rauchen dich von deinem grundstück begben müsstest wirklich jedes mal? ab und zu sollte man sowas tolerieren können

Fantasy5001  13.02.2012, 14:34
@Terrorpinguin

Toleranz sollte auf beiden Seiten herrschen, nicht nur auf einer.

annonymnow 
Beitragsersteller
 13.02.2012, 18:10
@Fantasy5001

seh ich auch so, aber der staat nicht, ich bin meinerseits bereit mich in zukunft zurück zuhalten

Es liegt daran, dass auch außerhalb der Ruhezeiten die Musik nicht über einen längeren Zeitraum die Zimmerlautstärke überschreiten darf. Leider wissen die wenigsten, dass keine Ruhezeit nicht automatisch bedeutet sehr laut sein zu können. Das hatte ich mit meinen Nachbarn schon durch und mußte dazu lernen.

Terrorpinguin  12.02.2012, 22:57

Nicht über einen längeren Zeitraum?

Die Zimmerlautstärke darf gar nicht überschritten werden.

aber ich würde gerne wissen ob sie das recht dazu haben mir außerhalb der ruhezeiten (13:00-15:00 ; 22:00-6:00; Sonntag) laut musik zu verbieten?

Das Recht haben sie,weil das Gesetz vorschreibt,das man sich rücksichtsvoll zu verhalten hat und Musik nur in Zimmerlautstärke erlaubt ist.

Du begehst also eine Ordnungswidrigkeit :-)

johnnymcmuff  12.02.2012, 23:16

Wenn Du ungestört Musik hören willst gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du kaufst Dir Kopfhörer und kannst die Musik aufdrehen bis Deine Ohren geschädigt sind.

  • Du ziehst aufs Land :-)

Du hast auch innerhalb der Ruhezeiten die Pflicht, nur auf Zimmerlautstärke Musik zu hören.

Verstöße können sehr teuer werden und auch ur Wegnahme der Geräte führen.