Ruhestörung durch Bar im Erdgeschoss
Hallo Community.
Ich wohne nun schon seit 4 Jahren im 4.OG einer Berliner Altbauwohnung und seit meinem Einzug gibt es auch eine Bar (mit Partyraum) im Erdgeschoss. Nun gab es aber vor einiger Zeit einen Betreiberwechsel und der neue Betreiber scheint anscheinend nichts, aber auch gar nichts von Ruhezeiten und Lautstärkegrenzen zu halten. Der vorherige Besitzer hat das Ganze lustigerweise problemlos in den Griff bekommen.
Die Bar hat sozusagen 24h offen und demnach läuft auch ständig Musik. Tagsüber bekommt man nichts mit, aber Abends, bzw. Nachts wird anscheinend richtig aufgedreht, wenn der "Partyraum" gemietet wurde.
Es ist keine Seltenheit, dass wirklich am ganzen Wochenende (Freitag-Sonntag...ab und zu sogar bis Montag früh) im Zeitraum von 20Uhr - 8 Uhr morgens die Musik richtig schön aufgedreht wird. Das Basswummern kriegt man da problemlos noch im 4.OG mit.
Sogar jetzt in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 3:40 Uhr hatte der Betreiber keine Bedenken seine Anlage auszureißen.
Wie das die Bewohner im 2. OG (1. OG ist gewerblich genutzt) aushalten kann ich nicht nachvollziehen. Dort wohnt eine türkische Familie mit Kleinkindern im Haushalt und will anscheinend "keinen Ärger" haben. Aber wenn ich ich das im 4.OG deutlich höre, wird das im 2.OG eine echte Zumutung sein.
So sieht die Situation aus...
Wie kann man sich da jetzt am besten gegen wehren?
Dem Vermieter hab ich schon länger Bescheid gegeben und auch ein kurzes Lärmprotokoll mitgeteilt. Danach war eine gewisse Zeit Ruhe, aber mittlerweile geht es wieder los.
Hat jemand vllt. persönliche Erfahrungen, wie einem das Ordnungamt hier in Berlin da eher weiterhelfen kann?
7 Antworten
Den Vermieter nochmals, mit Fristsetzung, per Einschreiben um Abhilfe bitten und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen
50% Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein AG Berlin-Schöneberg MM 1995, 28
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Anzeige beim OrdnungsAmt. Denn die sind dafür zuständig. (Amt welches für Ordnung -im ruhenden Verkehr- sorgt) Denn nach 22Uhr ist der Betreiber in der Pflicht seine Gäste-auch vor seinem laden- zur ruhe zu bewegen Denn ist er häufig auffällig, gibt's von Geldstrafe bis LizenzEntzug alles zu vergeben.^^
Der Vermieter kann mit Kündigung drohen, aber welches Vermieter kündigt seine beste GeldQuelle Ein neuer WohnungsMieter dagegen ist schnell gefunden bei uns im schönen Berlin^^
Diese Vermutung habe ich nämlich auch :/
Mach eine Unterschriften Sammlung und lege es der Gemeinde vor !
Polizei, die Regeln das. Parallel die Ordnungbehörde informieren. Soweit ich weis, sind die dafür zuständig, dass das Lärmemmissionsgesetz eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung kann das für den Barbesitzer richtig teuer werden. Bis zum Entzug der Genehmigung! Einen gewissen Lärmpegel musst Du allerdings hinnehmen, da bei Einzug die Bar bereits bestand. Auch wenn der vorherige Betreiber rücksichtsvoll war, muss man bei Einzug schon davon ausgehen, dass es ein wenig lauter ist. Aber das, was Du beschreibst, geht schon mal gar nicht!!
Anzeige wegen Ruhestörung aufgeben und Mietminderung beantragen (die Differenz muss dann der Betreiber der Bar zahlen).
http://www.news.de/wirtschaft/855132888/laermende-nachbarn-berechtigen-zur-mietminderung/1/