Ruhestörung durch Bar im Erdgeschoss

7 Antworten

Den Vermieter nochmals, mit Fristsetzung, per Einschreiben um Abhilfe bitten und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen

50% Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein AG Berlin-Schöneberg MM 1995, 28

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Anzeige beim OrdnungsAmt. Denn die sind dafür zuständig. (Amt welches für Ordnung -im ruhenden Verkehr- sorgt) Denn nach 22Uhr ist der Betreiber in der Pflicht seine Gäste-auch vor seinem laden- zur ruhe zu bewegen Denn ist er häufig auffällig, gibt's von Geldstrafe bis LizenzEntzug alles zu vergeben.^^

LiLaLotti123  15.01.2015, 22:59

Der Vermieter kann mit Kündigung drohen, aber welches Vermieter kündigt seine beste GeldQuelle Ein neuer WohnungsMieter dagegen ist schnell gefunden bei uns im schönen Berlin^^

shogunx 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 23:08
@LiLaLotti123

Diese Vermutung habe ich nämlich auch :/

Mach eine Unterschriften Sammlung und lege es der Gemeinde vor !

Polizei, die Regeln das. Parallel die Ordnungbehörde informieren. Soweit ich weis, sind die dafür zuständig, dass das Lärmemmissionsgesetz eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung kann das für den Barbesitzer richtig teuer werden. Bis zum Entzug der Genehmigung! Einen gewissen Lärmpegel musst Du allerdings hinnehmen, da bei Einzug die Bar bereits bestand. Auch wenn der vorherige Betreiber rücksichtsvoll war, muss man bei Einzug schon davon ausgehen, dass es ein wenig lauter ist. Aber das, was Du beschreibst, geht schon mal gar nicht!!

Anzeige wegen Ruhestörung aufgeben und Mietminderung beantragen (die Differenz muss dann der Betreiber der Bar zahlen).