Ruhestörung - wie oft kann/darf man waschen und bis wann!
Hallo, ich wohne in einem extrem hellhörigen Altbau im Dachgeschoss.
Meine Waschmaschine ist zwar recht neu, trotzdem ist es, aufgrund der Beschaffenheit des Bodens, für meine Nachbarn unter mir extrem laut.
Das die damit ein Problem haben, kann ich ja verstehen, aber darum geht es hier nicht!
Meine Frage.. gibt es eine Angabe, wie oft man in einem Singlehaushalt die Waschmaschine laufen lassen darf? Habe im Netz nur etwas von "mietüblich" gefunden, aber das hilft mir nicht weiter!
7 Antworten
Nee, solange du dich an die Zeiten der Ruhestörung hälst ist alles gut. Du wäscht ja sicher nicht, um deine Nachbarn zu ärgern.
Ich würde einfach mal mit den Nachbarn reden, ob es Zeiten gibt, zu denen sie sich besonders gestört fühlen und versuchen dann eben nicht zu waschen
Das sollte eigentlich in der allgemeinen Hausordnung stehen, die meist im Stiegenhaus hängt.
leider nicht, dort stehen nur die Uhrzeiten. Keine Angabe über die Anzahl der Wäschen
Du darfst Tag und Nacht waschen, wann du willst und so oft du willst. Deine Maschine, die du in deiner Wohnung stehen hast, da gibt es keine mietrechtlichen Einschränkungen, auch nicht durch eine Hausordnung.
ne nach 22.00 Uhr nicht mehr...
Ruhezeiten sind meist generell in der Hausordnung verankert!!!!
Laut Lärmvorschrift ist es üblich werktags Waschen mit Maschine von 7.00 - 22.00 h. Sonn- und feiertags jedoch erst ab 9.00 h und meist ist auch die Mittagsruhe einzuhalten.
In Ausnahmefällen ist eine Absprache mit direkten Nachbarn immer der beste Weg!!!!!.
die grobe regel lautet: bis 22.00 schau einfach, dass deine maschine bis 22.00 fertig ist. da kann dir keiner etwas.
danach habe ich nicht gefragt... es geht um die Anzahl!