Rückzahlung Weihnachtsgeld - brutto oder netto?

6 Antworten

Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zur Rückforderung berechtigt ist, nur zur Brutto-Netto-Frage:

Im Falle einer berechtigten Rückforderung muss der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Arbeitnehmer den Bruttobetrag ohne die Sozialversicherungsbeiträge oder den Nettobetrag zuzüglich der Lohnsteuer.

Die Sozialversicherungsbeiträge erhält der Arbeitgeber über die Versicherungsträger zurück; der Arbeitnehmer erhält die Lohnsteuer über den Jahresausgleich zurück.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 15. 3. 2000 - 10 AZR 101/99) hat ein vorinstanzliches Urteil, das nur auf den Nettobetrag geurteil hatte, abgeändert und dem Arbeitgeber auch den Lohnsteueranteil zugesprochen.

OrlandoStyle 
Beitragsersteller
 02.11.2013, 12:13

Was würde das bei einem Weihnachtsgeld in Höhe von € 1.300,- (brutto) bedeuten?

Familiengerd  02.11.2013, 13:09
@OrlandoStyle

Ich weiß nicht, wie Deine individuellen Bedingungen sind, deshalb nenne ich Dir die Prozentsätze, die von diesem Brutto-Betrag als Arbeitnehmeranteile abzuziehen sind; was dann übrig bleibt, ist der Erstattungsbetrag - wenn denn überhaupt etwas zu erstatten ist:

Krankenversicherung - 8,2 % (ermäßigt: 7,9 %, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht))

Pflegeversicherung - 1,025 % (Sachsen: 1,525 %; keine Kinder: 1,275 %)

Rentenversicherung - 9,45 %

Arbeitslosenversicherung - 1,5 %

Ohne die Berücksichtigung der "Sonderprozente" wären also 20,175 % Sozialversicherungsabgaben vom Bruttobetrag abzuziehen (262,28 €), das würde demnach einen Rückzahlungsbetrag (also Nettobetrag und Lohnsteuer) von 1037,72 € ausmachen (einen Rechner findest Du auch hier: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/beitragsbemessungsgrenze.html ).

Er kann es so weit komplett behalten, der Arbeitgeber kann max. bis einem Monat nach Auszahlung das Geld zurückfordern, sofern nicht anders vereinbart.

Weihnachtsgelder unter 100,00€ , dürfen sogar überhaupt nicht zurückgefordert werden.

Zum einen gibt es auch keine gesetzliche Regelung, was das zurückzahlen von Weihnachtsgeld angeht. In der Regel gilt, das man einmal erhaltenes Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen muss, sofern im Vertrag keine ausdrückliche Klausel darauf hinweißt.

Hier noch einmal ausführlich zum nachlesen: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/rueckzah.htm

Familiengerd  01.11.2013, 23:47

Arbeitgeber kann max. bis einem Monat nach Auszahlung das Geld zurückfordern

Unabhängig von der eigentlichen Frage: Wo steht das denn???

Es gibt keine Bestimmung, die eine 1-Monat-Frist festlegt. Es gibt entweder arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die bei 1 Monat beginnen können, ansonsten gilt für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis die Verjährungsfrist von 3 Jahren nach BGB § 195.

Gab es im Arbeitsvertrag überhaupt eine Rückzahlungsklausel betr. Sonderzahlungen? Gab es evtl. eine Klausel die besagt, dass Ansprüche nur drei Monate rückwirkend geltend gemacht werden können (gibt es in vielen Arbeitsverträgen).

Ohne Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag, im anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, kann der AG das Weihnachtsgeld gar nicht zurück verlangen.

OrlandoStyle 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 22:55

Er wird es auch nicht zurückzahlen. Jedoch interessiert uns mehr, ob wenn ja, netto oder brutto?

kevin1905  01.11.2013, 23:04
@OrlandoStyle

Natürlich nur das Geld, dass zugeflossen ist und das ist i.d.R. netto.

verreisterNutzer  01.11.2013, 23:07
@OrlandoStyle

Bei einer "normalen" Lohn- und Gehaltsabrechnung immer BRUTTO, weil die gesetzlichen Abzüge (Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge) auch zurückgerechnet werden müssen (!)

Anders wäre es allenfalls dann, wenn von vornherein ein Nettolohn vereinbart war, wie z.B. in einigen Handwerksberufen, aber das ist sehr selten.

Alle anderen Antworten sind leider falsch...

btssultan  01.11.2013, 23:10
@OrlandoStyle

An sich wird der komplette Weihnachtsgeld-Anteil rausgerechnet, dh. es wird das brutto davon abgezogen. Dazu auch die entsprechenden Abzüge von Steuern etc. so das man den Netto-Betrag erhält.

Kann mich auch täuschen.

Aus welchem Grund sollte er das zurückzahlen müssen? Das wäre nur denkbar, wenn das Geld als Gratifikation gezahlt worden wäre, dann müsste dies aber auch entsprechend im Arbeitsvertrag stehen bzw. entsprechend vertraglich fesgelegt worden sein.

OrlandoStyle 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 22:55

Er wird es auch nicht zurückzahlen. Jedoch interessiert uns mehr, ob wenn ja, netto oder brutto?

SupraX  01.11.2013, 22:57
@OrlandoStyle

Netto natürlich, da vom Brutto ja auch Sozialabgaben und Steuern entrichtet wurden.

Er sollte sich erst einmal bei der Gewerkschaft erkundigen, ob jetzt nach fast einem Jahr überhaupt noch eine Rückforderung verlangt werden kann. Erstatten müsste er das, was er tatsächlich erhalten hat.