Rücknahme von Lebensmitteln?
Guten morgen liebe Leute
Ich hatte da eine etwas unangenehme Situation, ich war einkaufen und an der frische Theke von der Metzgerei also nicht direkt in der Metzgerei sondern in den lauftheken.. Und zwar hab ich mir da eine abgepackte Wurst gegriffen die ich jedesmal nehme, Zuhause hab ich mir ein Brot gemacht auf alle Fälle stimmte etwas nicht mit der Wurst....
Ich ein paar Stunden später zurück gefahren mit der Wurst und der Rechnung wollte mir das umtauschen lassen (stolzer Preis für 2€) Zumindest in eine neue Packung, die an der Kasse sagte man mir das die nicht zusammen arbeiten und rief die Frau die damit Zutun hat, der schilderte ich mein Problem das ich nicht zufrieden bin und das irgendwas mit der Wurst nicht stimmt, sie Griff sich die Packung hat ein Stück gegessen und meinte NÖ alles okay mit der Wurst..... Da ich die aber immer kaufe 2/3 mal die Woche wusste ich dss da etwas nicht stimmt.....
Lange Rede kurzer Sinn :
Ich habe es nicht umgetauscht bekommen da ja nach ihrem Sinn alles okay wäre.
Hätte sie es zurücknehmen müssen?
Ist auch weiter eigentlich nicht schlimm nur ich finde Sowas wirklich schade...
6 Antworten
"Irgendwas" ist ziemlich schwammig. Wieso kannst Du als regelmäßiger Konsument nicht sagen, was mit der Wurst anders ist ? Dafür muß man kein Lebensmitteltechnologe sein.
Unanhängig davon hätte man Dir die Wurst schon aus Kulanz umtauschen können, gerade wenn Du die regelmäßig käufst und Stammkunde bist.
Ich selber schreibe ja auch ab und zu mal Hersteller an, wenn Rezepturen aus meiner Sicht zu hrem Nachteil verändert wurden oder tatsächlich mal was schlecht geworden ist. Wenn ich dann Antworten erhalte nach denen die Rezeptur nicht geändert wurde, lache ich kurz und dann war es das halt mit dem Produkt.
Nicht ganz mit Deinem Fall vergleichbar, gib ihnen ruhig weiter die Chance aber behalte es wachsam im Auge. Und bitte einen Freund, mit zu probieren.
Metzgerei ist zuständig, die Verkäuferin (nicht die Kassiererin) hat es nur flappsig abgelehnt.
Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber wohlwollend mit ihren Kunden um. Auch zum eigenen Gewinn: Zufriedene Kunden kommen wieder und lassen die Kasse klingen. Um das Geschäft anzukurbeln, bieten Einzelhändler oft weit reichende Umtauschgarantien.
https://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Spielregeln-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-1609347-0/
Wie das jetzt bei vermutlich verdorbenen Lebensmitteln ist kann ich nicht 100%ig sagen, aber ich glaube du musst dem Händler beweisen das die Wurst zum Zeitpunkt des kaufes schlecht war.
stolzer Preis für 2€
Meiner Meinung nach sollte Fleisch weitaus mehr kosten, als nur 2 €. Aber das ist nur m.M. =)
Danke, das mit dem Preis war als Vergleich zu den anderen Produkten, 100gr. Für 2€ ist stolz wenn man Vergleicht das man für das doppelte meistens nur 99 ct bezahlt
Schreib an die Zentrale des Wurstthekenbetreibers und schildere den Vorfall .
nein du hast kein recht auf erstattung des kaufpreises, da die metzgerei behauptet, daß die ware in ordnung sei.
Bei so viel "Kundenfreundlichkeit" hast Du nur vier Möglichkeiten:
1. anderen Laden suchen
2. eine entsprechende Bewertung abgeben in den einschlägigen Portalen
3. den Chef/Vorgesetzten informieren
4. den WKD informieren, dass sie sich das Stück Wurst (so nach was über ist) mal anschauen sollen
kulanzumtausch nicht möglich, da metzgerei nicht ladenzugehörig.