Rücklicht am Motorrad /StVo?
Ich habe mir Blinker mit integriertem Brems-und Rücklicht geholt und bin grade dabei sie zu montieren.. Hab kurz davor aber gelesen, dass höchstens 2 Brems-/Rücklichter erlaubt sind, ich will mein normales Rücklicht aber behalten. Kann ich theoretisch mein normales Rücklicht nur als Fahrlicht benutzen, und das Licht der Blinker nur als Bremslicht? Dann hätte ich ein Fahrlicht und 2 Bremslichter. Wäre das legitim?
3 Antworten
Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
vorgeschrieben, nach StVZO
ab EZ 1. Januar 1962
Anzahl: 4 Kennzeichnung vorn:1, 1a, 1b, 11
Kennzeichnung hinten:2a, 2b, 12
in der Breite (min.):
nach EG vorn 240 mm,
hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,
hinten 240 mm zueinander
Blinkleuchten an den Lenkerenden
(„Ochsenaugen“) zueinander
560 mm „Ochsenaugen“ bei EZ ab
1. Januar 1987 nur in Verbindung
mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
in der Höhe: 350–1200 mm
Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder
akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
Bremsleuchten:
vorgeschrieben, nach StVZO
erst ab EZ 1. Januar 1988
Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
Anbaulage: mittig in der Höhe: Unterkante (UK)
min. 250 mm (nach StVZO min.
350 mm), Oberkante (OK) max.1500 mm
Schlussleuchten:
vorgeschrieben
Mindestanzahl: 1 oder 2
Anbaulage: mittig in der Höhe: UK min. 250 mm,OK max. 1500mm
Dass heisst also im Klartext, dass es erlaubt ist?..
hmm....
Sollte legitim sein aber da fragst lieber nochmal den Tüv weiß auch nicht ausm stehgreif wie weit das bremslicht vom Rücklicht weg sein darf......
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