rückgabe einer gekauftwen sache
hallo ich habe mir gesern eine schreckschuss vvaffe gekauftw der besitzer des ladens meinte das ich zu 100% den kleinen vvaffenschein bekomme, jetzt vvar ich heut auf dem amt und die vervveigern mir die rausgabe eines kleinen vvaffen scheines. die vvaffe kostete 200€, und nun ohne vervvendung... sie ist unbenützt, kann ich sie nun zurückgeben, und sind sie verpflichtet mir das geld vvieder zu geben? lg michi
7 Antworten
Seltsam, dass man dir eine Waffe verkauft hat, ohne den entsprechenden Waffenschein einzufordern. Da hast du dir selbst einen Bärendienst erwiesen. Im Prinzip ist das, als ob dir jemand ein Auto verkauft mit der Bemerkung: 'Ach, den Führerschein zum Fahren des Autos bekommst du huntertprozentig'. Dumm gelaufen, wenn du ihn nicht bekommst. Ob die Waffe zurückgegeben werden kann, musst du mit dem Händler klären.
Wie alt bist zu überhaupt? Gerade einmal 20? Wofür benötigst du diese Waffe überhaupt? Wir leben ja schließlich nicht im Wilden Westen ... Und klar, die Erteilung eines Waffenscheins liegt auch im Ermessen des Amts. Wenn du erzählst, dass du damit die Krähen vertreiben willst, aber Eintragungen und Vermerke in deiner Akte hast, die ganz und gar nicht auf landwirtschaftliche Interessen schließen lassen, so kann das Amt die Erteilung eben auch ablehnen. So ist das.
Zum Wafffenkauf benötigt man einen Waffenerwerbsschein, wovon die PTB-Waffen (Gasrevoler etc.) nicht betroffen sind.
Also kann der Verkäufer die PTB-Waffe legal verkaufen.
Den Waffenschein selbst, auch den kleinen Waffenschein, benötigt man zum Führen der Waffe außerhalb seiner Wohnung oder wie es heißt umfiredenten Bereichs.
Da der Transport der Waffe vom Geschäft bis zur Wohnung schon ein Führen darstrellt, wäre nur hier das Problem, soblad daheim wäre es wieder vorbei.
Zur aufgeworfenen Frage, ob man dne unbedingt eine Waffe braucht, stimme ich dir zu.
Du kannst dir auch ein Motorad kaufen ohne den ensprechenden Führerschein zu besitzen. Nur nicht auf öffentlcihem Grund damit fahren.
Ebenso darfst du die gekaufte Waffe zu Hause aufbewahren, nur nicht woanders führen.
Wo ist dein Problem? Wenn man denn schon meint, so etwas besitzen zu müssen muß man sich eben informieren, bevor man es erwirbt :-O
Ein Rückgaberecht in einem Geschäft erworbener einwandfreier Ware besteht grundsätzlich nicht. Der Händler auf sein Geschäft also eher nicht verzichten.
G imager761
Sollte man sich nicht zuerst den Waffenschein holen, und dann die Waffe? versuche Dein Glück beim Händler, vielleicht bekommst Du das Geld wieder. ich kenne mich mit dem waffenrecht nicht so gut aus, aber es** kann** ja auch sein das sich der Händler mit dem Verkauf strafbar gemacht hat. Er hat Dir ja eine Waffe ohne gültigen Waffenschein verkauft.
Das machen Verkäufer oft um etwas zu verkaufen. Vorstrafen kann er ja nicht wissen. Versuchen würde ich, aber nett, eventuell gegen Gutschrift.
Mit dem Verkäufer Rückgabe aushandeln.
Der "kleine Waffenschein" wird halt nicht zu 100% erteilt, insbesondere wenn schon irgendwelche Eintragungen vorliegen sollten
P.S.: Da du die Waffe daheim haben darfst, wird die Rückgabe vermutlich schwierig