Rückerstattung eines gepfändeten Betrages auf's P-Konto frei?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange keine aktive Pfändung oder Insolvenz besteht, gilt für dich die Freigrenze nicht! Dann kannst du über das komplette Geld verfügen, ohne das etwas separiert wird!

Die Freigrenzen greifen immer erst, wenn eine Insolvenz besteht, oder eine Pfändung besteht, bzw. nicht ruhend gestellt ist.

Tinkabell84 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 04:12

Super, danke. Ich habe eigentlich schon seit Jahren keine einzige Pfändung mehr auf dem Konto und jetzt bekomme ich sogar manch zu viel gezahlt Beträge zurück gezahlt. Daher der ganze Hick-Hack mit dem Konto. Hatte auch schon sei Längerem den Plan, mein Konto umwandeln zu lassen, aber wie das eben immer so geht.... Danke, Deine Antwort hat mir sehr geholfen! LG

Tinkabell

Du must zum Gerihtzvollzier und das noch Extra freistellen lassen

kelzinc0  16.10.2014, 05:28

Nur wenn eine Pfändung vorliegt und nur wenn es mehr als der freibetrag ist.