Rückerstattung eines gepfändeten Betrages auf's P-Konto frei?
Guten Morgen :0)
Habe in den letzten Tagen einen Betrag von 380 Euro auf mein Konto zurück erstattet bekommen, da es sich um eine fälschlicherweise ausgeführte Pfändung handelte. Habe seit Jahren ein P-Konto und würde jetzt gerne wissen, ob ich diesen Betrag bei meiner Bank freigeben lassen (steht sogar im Verwendungszweck als "Rückerstattung". Wäre dann natürlich über meinem Freibtrag in diesem Monat...
Lieben Dank für Euro Antworten!
Tinkabell
2 Antworten
Solange keine aktive Pfändung oder Insolvenz besteht, gilt für dich die Freigrenze nicht! Dann kannst du über das komplette Geld verfügen, ohne das etwas separiert wird!
Die Freigrenzen greifen immer erst, wenn eine Insolvenz besteht, oder eine Pfändung besteht, bzw. nicht ruhend gestellt ist.
Super, danke. Ich habe eigentlich schon seit Jahren keine einzige Pfändung mehr auf dem Konto und jetzt bekomme ich sogar manch zu viel gezahlt Beträge zurück gezahlt. Daher der ganze Hick-Hack mit dem Konto. Hatte auch schon sei Längerem den Plan, mein Konto umwandeln zu lassen, aber wie das eben immer so geht.... Danke, Deine Antwort hat mir sehr geholfen! LG
Tinkabell
Du must zum Gerihtzvollzier und das noch Extra freistellen lassen
Nur wenn eine Pfändung vorliegt und nur wenn es mehr als der freibetrag ist.