rückbuchung bei betrug?
es wurde der betrug festgestellt, die überweisung nach UK war bereits am 04.09.2018, muß die empfängerbank bei einer strafanzeige zurückbuchen ?
5 Antworten
nein, wie kommst darauf? du must den Empfänger auf Rückzahlung verklagen - Zivilrecht
viel Spass mit der Geschichte in den UK - englisches Gericht incl. Anwalt von dort
wird ne verdammt teure Angelegenheit für dich
Nein, die Überweisung erfolgte auf Grund Deiner Willenserklärung, Rückbuchung ist daher ausgeschlossen. Einzige Möglichkeit die Forderung zivilrechtlich beim Empfänger geltend zu machen, die beteiligten Kreditinstitute haben deinem Wunsch entsprechend gebucht und haben überhaupt keine Möglichkeit das zu stornieren
Nein ...eine Strafanzeige kann jeder stellen, dass besagt noch gar nichts. Erst wenn du ein Urteil dein eigen nennst, kannst du es versuchen, wobei UK am 29.3.2019 endgültig den BREXIT durchziehen und ob bis dahin ein Urteil gefallen ist .....
Außerdem geht es dann um UK Recht...prost Mahlzeit
am besten unter Erfahrung verbuchen
Nein -
Betrug = Strafrecht, Gelderstattung = Zivilrecht.
nein, jung
bei einem urteil
das stimmt auch, außerdem gehen überweisungen eh nicht zurück
die bank interessiert alles einen sche1ßdreck, hast recht, ich bin doof
ich bin doof
Das hast Du gesagt. Deine Antwort war doch richtig, ich habe sie nur ergänzt.
Allenfalls kann man auf dem Wege eine Pfändung ein Auszahlungsverbot der Bank an den Kontoinhaber erwirken (Kontopfändung)
Das Urteil kann sich nur gegen den Empfänger richten, nicht gegen die beteiligten Banken