Wann haben Straßenbahnen Vorfahrt?
Wenn ich mit meinem Auto dort stehe wo der rote Pfeil ist, und ich möchte nach links abbiegen, also den blauen Pfeil entlang, muss ich dann der Straßenbahn/Tram Vorfahrt geben, weil sie eine Straßenbahn/Tram ist, oder nicht? Weil eigentlich kommt sie dann ja von meiner Linken und ich von rechts, heißt ich habe Vorfahrt?
8 Antworten
Du hast ganz klar Vorfahrt. Gemäß § 8 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung). Allerdings ist das mit der Straßenbahn und rechts vor links immer oft in Fahrschulen nur die (mögliche) Theorie. Ich kenne in Wirklichkeit keine rechts vor links Stellen, wo die Straßenbahn auf rechts vor links achten muss. Aber sag niemals nie.
Entgegen oft geäußerter Meinung gibt es in Deutschland keine grundsätzliche Vorfahrt für Schienenfahrzeuge.
Es gilt nur:
StVO § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren:
"(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. ...
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. ..."
sowie
StVO, § 19 Bahnübergänge:
"(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ steht.
Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. ..."
Es handelt sich auf dem Bild weder um einen Bahnübergang mit Andreaskreuz bzw. auf einem Feldweg o. ä., noch sind die Schienen aus Deiner Sicht längs verlegt bzw. kommt Dir die Bahn entgegen.
Soweit nichts anderes ausgeschildert ist, gilt also tatsächlich (theoretisch) "rechts vor links" - allerdings würde ich Dir nicht raten, darauf zu bestehen, im Ernstfall ziehst Du auf jeden Fall den Kürzeren.
Da Du allerdings den Begriff "Tram" verwendest, bin ich nicht sicher, ob Du aus Deutschland stammst - zur konkreten Rechtslage in den anderen deutschsprachigen Ländern kann ich Dir nichts sagen ...
Kommt auf die Stadt/das Land an.
In Österreich, unabhängig von der Stadt hat die Strassenbahn, weil Schienenverkehr, gegenüber dem Individualverkehr immer Vorrang.
die Tram bzw. der Fahrzeugfahrer kann dich möglicherweise nicht sehen
zu deinem persönlichen Schutz solltest du warten, bis die Bahn vorbei ist
Weil eigentlich kommt sie dann ja von meiner Linken und ich von rechts, heißt ich habe Vorfahrt?
Für Deutschland wäre das zutreffend, in anderen Ländern könnte es anders geregelt sein.