Rollos in einer Neubauwohnung?
Wir haben in München eine Neubauwohnung gekauft. Nun haben wir festgestellt das nur Sichtschutzrollos angebracht sind und die auch zentral gesteuert werden. Nach meinen Recherchen im Internet kam nun die Frage auf ob im Erdgeschoss Rollos Pflicht sind, und vom Bauherrn eingebaut werden müssen. Habe es auf einer Anwalt Seite gelesen das im Erdgeschoss die Pflicht besteht bei Neubau. Oder kann ich mir selbst Außenrollos anbringen lassen. Muss das dann genehmigt werden? Es sind bodenhohe Fenster da ist der Einbruch doch vorhergesagt oder? Wo kann ich mich hinwenden damit ich eine klare Antwort bekomme? Danke für Antworten
7 Antworten
Das es eine Pflicht wäre Aussenrollos anzubringen wäre mir neu.
Wenn du die anbringen willst musst du das auf jeden Fall mit der Eigentümergemeimschaft klären. Wenn die meinen es würde dem Gesamteindruck beeinträchtigen könnten Sie Dir sogar untersagen so etwas anzubringen.
Deshalb sollte man sich eben immer vorher ganz genau anschauen was man kauft.
Muss das dan genehmigt werden?
Das wird die Eigentümergemeinschaft eher nicht "genehmigen" / dem zustimmen, da dadurch das einheitliche Bild des Hauses gestört wird. Gerade bei nachträglichem Einbau.
Konkrete Informationen kann Dir ein Fachanwalt für BAurecht geben.
Du wendest Sich entweder an die Hausverwaltung und/oder an die anderen Eigentümer. Mit der Hausverwaltung könntest Du Glück haben, mit den anderen Eigentümern nicht. Da braucht nur eine/r dabei sein, der dagegen ist und schon ist es Dir nicht erlaubt eine "Änderung" vorzunehmen.
Meine Eltern haben Anfang der 1990er im Flur der eigenen Wohnungen eine Lampe anbringen wollen, weil dieser zu dunkel war. Der Strom für diese Lampe sollte aus der eigenen Wohnung kommen. Die Verwaltung sah kein Problem, aber von den 12 Eigentümern hat sich eine Omma dagegen entschieden, weil sie der festen Überzeugung war, das sie den Strom für die Lampe anteilig zahlen müsse. Also keine Lampe...
im Erdgeschoss Rollos Pflicht sind und vom Bauherrn eingebaut werden müssen
Bei einem Neubau kann man davon ausgehen, dass alle Pflichten berücksichtigt wurden.
Das beschließt die Eigentümergemeinschaft, aber bezahlen musst du das. Und wenn die dagegen sind, gibt es keine Außenrollos.