Roller 50ccm fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung. Was steht mir bevor?
Allso ich (16jahre alt) habe letztens ein Kollegen (volljährig) mit mein roller (50ccm) fahren lassen und ich sass hinten drauf, und ich wusste das er keine Fahrerlaubnis hatte und der roller auch nicht versichert war. Auf einmal fuhr ein Polizeiauto an uns vorbei, drehte und forderte uns auf bitte auf ein Parkplatz anzuhalten, was wir auch sofort taten. Die Polizisten fragten uns nach den roller Papieren,Fahrerlaubnis(für 50ccm) und Personalausweis. Wir beide gaben unsere Personalausweise ab und ich gab den Polizisten die Papiere. Als sie fragten ob wir eine Fahrerlaubnis hätten oder warum wir ohne kennzeichen fuhren erzählten wir den Polizisten das wir beide keine Fahrerlaubnis haben und der toller nicht versichert ist. Die Polizisten sagten darauf hin dass der roller abgestellt werden muss und ich nun Anzeigen bekommen würde : Fahren ohne Fahrerlaubnis (50ccm) (Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob das jetzt 100% so stimmt wie ich es formoliere) : Verletzung des Pflichtversicherungsgesetz Gefährlicher eingriff im Straßenverkehr. Ausserdem hatten wir beide keine Helme.
So nun meine Frage was steht mir als Besitzer und Beifahrer an straffen bevor?
(Sorry für Grammatik oder Rechtschreibfehler und das der Text so lang ist aber ich wollte meine lage möglichst genau beschreiben dammit man mir eine bestmöglichste antwort geben kann)
Danke im vorraus Mfg timo / toxiit :D
6 Antworten
Hallo
fahren ohne Fahrerlaubnis gibt normalerweise 20-30 Std Sozialarbeit
dann kommt noch fahren ohne Versicherungsschutz dazu
das wird auf euch beide evtl zukommen, das entscheidet aber ein Richter
normalerweise wird bei einem Ersttäter keine Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt
Als Zusatz für den Fragesteller:
Einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich hier nicht. Das Ihr keine Helme getragen habt wird nicht geahndet werden.
Und: Wenn es tatsächlich nur 30 Sozialstunden werden dann hättet Ihr verdammt viel Glück gehabt.
Da du selbst ja nicht gefahren bist, fällt dieser Vorwurf weg.
Aber du darfst als Halter auch niemand anderen fahren lassen, der keine Fahrerlaubnis hat.
Du kannst dich schon mal darauf verlassen, dass du mit 18 noch keinen Führerschein hast.
Sei froh, dass kein Unfall passiert ist. Dann hättest du dein ganzes Leben lang Freude an diesem Vorfall.
Da du selbst ja nicht gefahren bist, fällt dieser Vorwurf weg.
Er ist aber Halter des Fahrzeugs, insofern trifft ihn der Vorwurf einer Straftat in gleicher Höhe - siehe §21 StVG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer- 1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
- 2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Du kannst dich schon mal darauf verlassen, dass du mit 18 noch keinen Führerschein hast.
Das wäre ein absoluter Ausnahmefall der nur eintreten könnte wenn es das nicht die erste Straftat ist. Ansonsten wird es hier sicher keine isolierte Sperrfrist geben.
Von mir...... Ihr habt schon mal etwas Gutes getan damit das ihr alles zugegeben habt. Das wird ein Staatsanwalt und Richter sehr positiv bewerten. Auch strafrechtlich seit ihr im soweit auf der sicheren Seite, das davon nichts ins polizeiliche Führungszeugnis kommt, da ihr nach jugendstrafrecht behandelt werdet. Rechnen müsst ihr mit sozialstunden und einer längeren Führerscheinsperre. Ich drück euch die Daumen. Viel Glück
Ich stimme zu das es nach sehr kurzer Zeit alles ans Tageslicht gekommen wäre, aber der Polizei zusätzliche Arbeit gemacht hätte. Von -Führerschein und Papier zuhause liegen lassen- über Angabe falscher Personalien wäre alles möglich gewesen. Das haben die beiden nach deren Ausführungen nicht gemacht. Sondern sofort alles zugegeben und der Polizei Rede und Antwort gestanden. Ich bin weder Polizist noch Richter, Staats- oder Rechtsanwalt, aber ich denke das ist schon ein Punkt der Reue bekundet und das ist in so einem Verfahren niemals negativ.
Kommt drauf an wie schnell ihr gefahren seid. Wenn es noch unter 25 km/h war dann höchsten bisschen Strafgeld in Höhe von 20 Euro und eine Verwahrung.
Wenn es aber schneller war dann kommen schon 6 Punkte dazu und Sozialstunden. Mit 17 darfst du dann den Auto Führerschein auch nicht mehr machen, sondern erst mit 18
6 Punkte?
hast du die Punktereform verschlafen?
Mit 17 darfst du dann den Auto Führerschein auch nicht mehr machen, sondern erst mit 18
beim Erstverstoß wird deswegen nichts passieren, und wenn dann nur 6 Monate
Wenn es noch unter 25 km/h war dann höchsten bisschen Strafgeld in Höhe von 20 Euro und eine Verwahrung.
das hat weniger etwas damit zu tun, was sie gefahren sind, als was der Roller laufen kann. Und bei diesem handelt es sich anscheinend um kein Mofa, sondern vermutlich um einen Roller der Klasse AM, der eben seite 45km/h läuft. Selbst wenn sie hier im Schritttempo gefahren wären, wäre es Fahren ohne FE, sofern der Roller bauartbedingt schneller als 25k,/h fährt.
hast du dir scho mal etwas "zugute kommen lassen"? Wenn das deine erste straftat ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass das verfahren eingestellt wird. Ist mir auch schon passiert, aber wegen etwas anderem.
Ist mir auch schon passiert, aber wegen etwas anderem.
...was dann natürlich auch nicht vergleichbar ist.
Welche Möglichkeiten gäbe es denn hier etwas abzustreiten?