Riester Rente kündigen und auszahlen lassen

8 Antworten

Das ist eine sher gute Entscheidung und ich kann dies nur beführworten!!!
Denn trotz allen Zulagen ist dieses Produkt für die Vermögensbildung nicht geeignet!
Und lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Daher mein Zuspruch zur Kündigung, trotz Zulagen- und anderen Verlusten.

Es ist sinnvoller den Rückkaufswert zu nehmen und in eine effektive Altersvorsorge zu stecken. Dann hast du im Endeffekt mehr raus als wenn du die Riester Beitragsfrei stellst und das Geld darin bei Mini-Zinsen vermodert.
Um dich in deiner Sache zu unterstützen hier noch ein paar Grundlegende Tatsachen zu den gängigen Produkte (welche siehe ganz unten) der Altersvorsorge und warum diese nicht helfen:


WAHL KLASSISCHE VARIANTEN:
Das ist eine Anlage in GELDWERTE.

Du legst dein Geld in Geld an. (Geldwerte) Das bedeutet es ist nicht Inflationsgeschütz!
Da du leider nicht vorher sagen kannst wie hoch die Inflation in Zukunft sein wird... derzeit liegt sie offiziell im Durchschnitt von 3-4 %

Aber was machst du wenn sie in Zukunft noch höher sein wird... wonach im übrigen alles hindeutet.

Wenn deine Geld in Geld Anlage nicht über 3-4 % im Jahr erwirtschaftet, sparst du rückwärts denn dann ist die Inflation (Geldentwertung) höher als die erwirtschafteten Zinsen.

Die GARANTIE: Was nützt dir die Garantie auf das eingezahlte Geld? Inflation hat schon dafür gesorgt das es nach 20 Jahren nur noch ca. die Hälfte wert ist! Wenn nicht sogar schon früher.

GARANTIEZINS: Gibt es nur auf den Sparbeitrag! (eingezahlter Beitrag- Kosten, welche bei Schieflage des Unternehmens angepasst werden können)

WAHL FONDSGEBUNDENE VARIANTE:

als reiner Aktienfonds, okay wenn er gut gemanaged ist, was bei deutschen Gesellschaften im weltweiten Vergleich NIE der Fall war! Nachweislich im Cash Magazin unter den hundert Besten!
Gemischte Fonds zählen zur Vermögenssicherung, da hier der Kernpunkt auf Streuung basiert. Altersvorsorge ist aber Vermögensbildung, somit am Thema vorbei zu Kosten der Rendite.


WARUM REICHEN KLEINE RENDITEN NICHT:
Denn jede private Altersvorsorge wird angerechnet!

Bsp.:
a.) 500 € gesetzliche Rente - Mindestrente 700 €
also wird vom Sozialamt die eigene Rente mit 200 € aufgestockt!
es sei denn man hat privat Vorgesorgt!

b.) 500 € gesetzl. Rente 100 € private Rente (Riester, Rürup was auch immer) Sie bekommen vom Staat jetzt nicht mehr die 200 € zur Aufstockung auf das Mindestniveau, sondern nur noch 100 €, da sie ja privat vorgesorgt haben.

c.) 500 € gesetzl. Rente 300 € private Rente. Sie liegen insgesamt über dem Mindestniveau und bekommen somit keinen Zuschuss vom Staat. Aber dafür haben sie insgesamt aber auch mehr Rente (100 € mehr)

Also ist es sinnvoller sich eine Altersvorsorge zu suchen die möglichst viel Rendite erwirtschaftet und Inflationsgeschützt ist!!


DIESE REGELN GELTEN FÜR RÜRUP,RIESTER, BAUSPAREN, BANKSPARPLÄNE, RENTEN- UND LEBENSVERSICHERUNGEN!

DA HELFEN AUCH ALLE ZULAGEN DER WELT NICHTS!
Denn wenn die oben gennanten Punkte so erfüllt sind wie sie da stehen,
so ist das Ziel der effektiven Altersvorsorge nicht erreichbar!!!
Denn man will für sein hart Erspartes auch was haben im Alter und nicht nur den sog. Tropfen auf dem heißen Stein!


Überall lese ich, man könne Riesterverträge selbstverständlich kündigen.

Ich habe einen Riestervertrag bei der PBV Lebensversicherung AG, den ich sehr gerne gekündigt hätte. Der Anbieter hat mir allerdings mitgeteilt, dass eine Kündigung mit Auszahlung des gebildeten Kapitals "leider" nicht möglich sei. Tatsächlich steht es auch so in meiner Police. Bislang ist es mir jedenfalls nicht gelungen, wieder an mein einbezahltes Geld heranzukommen. Die PBV weigert sich beharrlich, eine Kündigung mit Kapitalentnahme zu akzeptieren.

japp kann man allerdings wird dann der staatliche betrag wieder abgezogen soweit ich das im hinterkopf habe.

Lotta1  02.12.2009, 10:10

Ja, so ist es!

Kannst du machen. Aber Rückkaufwert wird so gering sein, dass du am Ende ganz schön viel miese machen wirst. Ich hab zudem gehört, dass man schon ein paar Jahre eingezahlt haben muss. Es kann sogar sein, dass du garnichts wieder bekommst. Ich bekomm jedes Jahr ein Mitteilung, wo dann genau drinne steht, wenn ich es jetzt Rückkaufen würde, wieviel ich bekommen würde. Am besten du fragst da mal deinen Versicherungsvertreter.

Hallo Vectri92,

die Riester-Rente wurde aufgelegt, da es immer mehr Rentner gibt und diesen immer weniger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber stehen. Die staatliche Förderung, die du in der Riester-Rente erhalten kannst, soll die ab 2011 geplante schrittweise Absenkung des Nettostandard-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.

Anspruch auf die Zulagen und steuerlichen Vorteile haben alle unmittelbar zulageberechtigten Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer gleichgestellten Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu deiner Eigenleistung kannst du dann die Zulagen bestehend aus Grundzulage und ggf. Kinderzulage erhalten, wenn du 4,0% deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in deine Riester-Rente einzahlst.

Du hast nicht nur Anspruch auf die staatlichen Zulagen, sondern kannst die eingezahlten Beiträge auch bei der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob zusätzlich zu den staatlichen Zulagen noch Steuervorteile gewährt werden können.

Da du deine Versicherung nach dem Altersvermögensgesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen hast, fließen neben deinen eigenen Beiträgen die staatlichen Zulagen in den Riester-Vertrag. Die Steuervorteile würden dir im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für deine Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um eine schädliche Verwendung. Deshalb muss deine Versicherungsgesellschaft die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die in deinem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind.

Deine Versicherung ist dazu verpflichtet, für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EStG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit deiner Riester-Zulageninformation versendet. Aus dieser Bescheinigung sind die Summe deiner eingezahlten Beiträge, die bereits geflossenen Zulagen und der aktuelle Vertragsstand für dich ersichtlich.

Da gerade zu Beginn einer Riester-Rente einmalige Kosten für den Abschluss entstehen, sowie laufende Verwaltungskosten, kann besonders dann, wenn dein Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen höher sein, als dein aktueller Vertragsstand. Daher ist die Kündigung einer Riester-Rente häufig mit einem finanziellen Nachteil verbunden.

Die Versicherungsgesellschaften sind zu Beginn der Rentenzahlung dazu verpflichtet, mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive aller Zulagen zur Verfügung zu stellen. Daher kann es nicht passieren, dass die Kosten deine eingezahlten Beiträge bis zum Beginn der Rentenzahlung auffressen. Als Alternative zur Kündigung kannst du deinen Vertrag auch beitragsfrei fortführen. In diesem Fall bleiben die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile in deiner Riester-Rente erhalten.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir noch weiter.

Viele Grüße
Angie vom Allianz Hilft Team