Restzahlung trotz Mängel?
Hey Leute,
ich habe ein Fertighaus gebaut. Jetzt ist die vorletzte Rate von 2300 € fällig. Gesamt bekommt das Unternehmen noch um die 8000 von mir, jedoch sind die Mängel was ich bis her gefunden habe nicht gemacht worden, darunter verstecken sich z.B. ein Undichter Kamin sodass es in den Spitzboden regnet oder auch eine Verzogene Haustüre die bei einer Höheren Außentemperatur nicht mehr schließt.
Ich Fragte heute die dafür zuständige Sachbearbeiterin wann denn die Mängel beseitigt werden, jedoch bekam ich nur zu hören das ich erst die Rate Zahlen muss dann wird geschaut wann wir einen Freien Termin bekommen.
Natürlich weisen die Mängel keines wegs 8000 Euro auf, jedoch würde ich die gerne als ein kleines "Druckmittel" zurückhalten.
Ist dies möglich?, bzw erlaubt?
bitte um Hilfe
Danke im voraus
Tobif
6 Antworten
kann keine rechtlich sichere Antwort geben aber aus Erfahrung weiß ich, dass du, wenn du bezahlst, "nie mehr" etwas von der Firma hören wirst, warum auch, sie haben ja ihr Geld und du das Nachsehen !
Außerdem handelt es sich bei einem undichten Dach und bei einer verzogenen Haustür m.E. um Mängel, die schnell mehr als 8000 Euro kosten.
Mein Rat: vorerst nicht zahlen und gleichzeitig verlässlichen rechtlichenRat einholen.
Du hast unabhängig von allen Fertighausverträgen den Anspruch auf mängelfreie Ausführung. Dazu darfst Du Zahlungen zurückhalten.
Freilich müssen die Mängel tatsächlich bestehen und bei der Mängelrüge sind einige Formalien zu beachten.
Empfehlung: Schriftlich Mängel rügen, begründen und Frist zur Beseitigung setzen. Schriftlich mitteilen, dass offene Beträge erst nach Beseitigung der Mängel bezahlt werden. Und schriftlich mitteilen, dass Du, wenn die Firma nicht spurt, demnächst ohne weitere Mahnung einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Begutachtung des gesamten Hauses und Feststellung weiterer Mängel beauftragen wirst. Diesen Sachverständigen zahlt dann der, der den Prozess verliert.
Zum Anwalt brauchst Du erst gehen, wenn der Sachverständige die Mängel bestätigt hat und die Firma dann weiterhin Probleme macht.
Und: Nie auf mündliche Sprüche von Sekretärinnen oder Mitarbeiterinnen achten, immer alles schriftlich machen!
Gemäß der VOB kannst Du 10% der Auftragssumme einbehalten bis zur vollständigen mangelfreien Fertigstellung.
Mein Rat: bezahle nicht! erst wenn die Mängel beseitigt sind. Grob geschäzt die Tür etwa 1000€ wenn ein neues Türblatt her muss. Der Dachschaden ist weit höher als Du denkst! gegebenen Falles muss die Dämmung erneuert werden und das Haus eingerüstet werden da kommen schnell weit über 5000 Euronen zusammen.
Wenn Du bezahlst dann ziehst du die PoKarte! Wer soll die arbeiten bezahlen wenn sie nicht von der Baufirma erledigt werden?
Die Richter machen in der Regel beim dreieinhalbfachen Betrag der Schadenhöhe mit damit entsprechender Druck dahinter ist. Ich würde in dem Fall definitiv noch nichts zahlen. Erst die Mängelbeseitigung und dann Zahlung nach entsprechender Fertigstellung der einzelnen Mängeln.
Hallo Tobif, hier darfst Du keine Rechtsbratung erwarten; dafür sind Anwälte zuständig. Ich würde jedenfalls eine angemessene Summe bis zur vollständigen Mängelbeseitigung zurückbehalten.