Restlohn nach Kündigung mitten im Monat

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Wenn das Arbeitsverhätnis am 20. endet. steht dir auch der Lohn und die Übergabe deiner Papiere zu diesem Zeitpunkt zu. Wenn er das nicht auf die Reihe bekommt, ist das sein Problem.

toedti2000  18.01.2010, 20:29

§ 614 BGB sagt hier etwas anderes aus. Worauf stützt du hier deine Annahme?

masterdirk 
Beitragsersteller
 18.01.2010, 21:16
@toedti2000

dies gibt nur an das mann recht auf endlohn hat, nicht das mein chef zahlen muss, wenn ich mein letzten tag habe

toedti2000  18.01.2010, 21:57
@masterdirk

Wo seht ihr den Unterschied? Der Arbeitsvertrag gibt die Vergütung je Monat vor. Was soll die Kündigung innerhalb des Monats daran ändern? Am eigentlichen Vertrag ändert sich ja nur, dass er beendet wird.

Restlohn wird an dem tag ausbezahlt, an dem der gehalt sonst auch immer ausgezahlt wird.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, dann kann man nicht zum 20. kündigen. Außer du hast was angestellt. Gesetzlich geregelt ist zum 15. oder zum Monatsende.

Wenn der Zahltag in der Firma der 2. des neuen Monats ist, wirst Du Dich wohl auch bis dahin gedulden müssen.

DerHans  18.01.2010, 18:28

Der Zahltag einer Firma, wo er gar nicht mehr beschäftigt ist, braucht ihn nicht zu interessieren. Am letzten Arbeitstag steht ihm sein Geld zu.

masterdirk 
Beitragsersteller
 18.01.2010, 18:43
@DerHans

gibs dazu ein link!!! das wäre nett !!!!

der kommt mit der üblichen abrechnung