Rentner/Pensionäre und Lohnsteuerkarte
Fakt ist,Pensionäre brauchen ja zeitlebens ihre Lohnsteuerkarte. D.h., tritt der Beamte seine Pension an, kann er seine günstige Steuerklasse nicht an seine noch arbeitende Frau abgeben. Meine Frage nun : Benötigen Rentner auch ihre LSTK zeitlebens, oder kann er seine günstige Klasse 3 seiner Frau geben, und die kann dann ihre ungünstige (5) Klasse gg. Klasse 3 tauschen?
5 Antworten
Grundsätzlich brauchen rentner keine Lohnsteuerkarte, wenn sie keinen steuerpflichtigen mehr Lohn beziehen.
Steuerklasse ändern - ist kein Aufwand. Man muss nur zum Finanzamt oder Bürgerbüro und es geht klar!
Wie hoch ist denn Deine Rente? Die Renten meiner eltern sind wegen der geringen Höhe Steuerfrei. Dein einspruch stimmt insofer, als dass die Renten zunemend besteuert werden sollen...
Ich bin ja kein Rentner, und wenn ich mal einer bin, bin ich Pensionär..;-)
Im Gegensatz zu Pensionären benötigen Rentner keine Lohnsteuerkarte. Wird allerdings trotz Ruhestand eine Tätigkeit ausgeübt, die über die eines Minijobbers hinausgeht, muss auch hier dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ausgehändigt werden. Fazit: Keine Tätigkeit = LSt-Klasse III kann von dem Ehegatten genutzt werden.
schönen Dank!
also ich denke, egal ob der Rentner/Pensionist eine Lohnsteuerkarte hat, kann man die Steuerklasse ja eintragen lassen, wie man will. Also kann der nicht mehr arbeitende Ehepartner die Steuerklasse V nehmen und der andere die III. Genauso wie Ehepartner, die beide arbeiten ja ihre Steuerklasse wählen können (beide IV oder einer III einer V)
Ein Rentner hat keine Lohneinkünfte mehr, wenn er nicht mehr arbeitet ergo braucht er auch keine Lohnsteuerkarte mehr. Trotz allem müssen die meisten Rentner seit dem 1.1.2005 (AltEinkG) eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn die Frau noch arbeitet, kann ein Lohnsteuerklassentausch bestimmt vorgenommen werden.
Dies ist keine Beratung in steuerlicher Hinsicht und es wird keine Haftung dafür übernommen
Nu Eddi..mach hier mal nicht den Lauten...;-)"Dies ist keine Beratung in steuerlicher Hinsicht und es wird keine Haftung dafür übernommen"...höhö*
Ist wichtig,weil nur Steuerberater soclche Auskünfte machen dürfen. ;-))
weiß ich doch. dennoch war´s bissi lustig..;-))
rentner benötigen nur eine lohnsteuerkarte wenn sie noch steuerpflichtig arbeiten und das dürfen sie ja bei altersrente ohne beschränkung.
ansonsten:
http://www.morgenpost.de/content/2008/01/26/wirtschaft/943470.html
supi der Link! (hatte auch nichts anderes als Gutes erwartet.)>>>>*rüberschieb (__)o
na na, ob das auch stimmt?