Renten für Ausländer,die zurück in die Heimat auswandern.

9 Antworten

Davon habe ich noch nie gehört, er hat seinen Rentenanspruch erarbeitet, niemand kann ihm vorschreiben wo er seine Rente auszugeben hat.
Viele Gastarbeiter ziehen doch als Rentner wieder in ihre Heimat, die kriegen alle auch ihre Rente dorthin überwiesen. Die Bank braucht ja kein Visum für die Überweisung.

man muß kein deutscher Staatsbürger sein um Rente zu bekommen. Diese bekommst du nach 5 Beitragsjahren auf jeden Fall. Es kann aber sein, daß die Rente etwas gekürzt wird wenn du in Deutschland keinen Wohnsitz hast

Das ist ein Gerücht und darüber hinaus absoluter Blödsinn!

Das Recht auf die Rente wurde erarbeitet, unabhängig der Staatsbürgerschaft und kann daher auch wegen der Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden.

Das Recht auf die monatliche Rentenzahlung würde nur dann nichtig, wenn man sich die Rente wegen der Rückwanderung in sein Heimatland in einer Summe auszahlen lassen würde, wie es z.B. einige türkische Mitbürger gemacht haben und sich dann von dem Geld in der Türkei ein Taxiunternehmen o.ä. gekauft haben.

ich halte das echt für ein Gerücht. Deine Rente kann und will Dir niemand nehmen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, egal wo Du lebst. Da bin ich mir absolut sicher.

Dazu solltest du deine Rentenversicherung befragen. Nicht immer wird die Rente ungekürzt ins Ausland gezahlt.

Dazu schreibt die Rentenversicherung:

Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Zahlweise richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaat. So ist es zum Beispiel möglich, die Rente auf ein ausländisches Konto oder per US-$-Scheck zu zahlen. Kosten, die Ihnen für Ihr ausländisches Konto oder bei der Einlösung des Schecks entstehen, können von uns nicht übernommen werden. Auch Kursschwankungen, die sich bei der Umrechnung in die Landeswährung ergeben, können nicht ausgeglichen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt die Höhe Ihrer Rente beeinflussen kann. Dies lässt sich auch nicht verhindern, wenn Sie Ihr deutsches Konto beibehalten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Ausland erkundigen.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__Ausland__node.html__nnn=true

Lissa  08.10.2008, 19:30

Wenn die Rente ins Ausland gezahlt wird, muss man einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung abgeben.

Dafür muss man sich mit seinem Ausweis beim Konsulat melden.