Renten für Ausländer,die zurück in die Heimat auswandern.
Guten Tag,
möchte gern wissen,wie es sich rechtlich verhält,wenn ein indischer Staatsbürger(62J/35Versicherungsjahre) im Rentenalter sich entscheidet zurück nach Indien aus zu wandern.
Welche Auswirkungen ergibt sich für die Rentenzahlung?
Habe das "Gerücht" gehört,das man mind. alle 6 Monate nach D´land einfliegen muss,da nach 6Monaten das Visum erlischt/Behörde melden muss etc...
Um das zu vermeiden,müsse man deutscher Staatsbürger sein,diese bekommen ja ohne Probleme ihre Rente,wenn sie im Ausland lebt.
Es wäre ja nicht Sinn der Sache,dafür die deutsche Staatsbürgerschaft an zu nehmen,zudem moralisch sehr bedenklich.
Ich hoffe das Gerücht ist unwahr,denn es ist doch unsinnig bei einer Rente von ca 800€p.m alle 6 Monate für 1000€ Flug+Aufenthaltskosten ein zu fliegen.
Danke im Voraus für Antworten/Ratschläge
Gruss Roshan
9 Antworten
Davon habe ich noch nie gehört, er hat seinen Rentenanspruch erarbeitet, niemand kann ihm vorschreiben wo er seine Rente auszugeben hat.
Viele Gastarbeiter ziehen doch als Rentner wieder in ihre Heimat, die kriegen alle auch ihre Rente dorthin überwiesen. Die Bank braucht ja kein Visum für die Überweisung.
man muß kein deutscher Staatsbürger sein um Rente zu bekommen. Diese bekommst du nach 5 Beitragsjahren auf jeden Fall. Es kann aber sein, daß die Rente etwas gekürzt wird wenn du in Deutschland keinen Wohnsitz hast
Das ist ein Gerücht und darüber hinaus absoluter Blödsinn!
Das Recht auf die Rente wurde erarbeitet, unabhängig der Staatsbürgerschaft und kann daher auch wegen der Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden.
Das Recht auf die monatliche Rentenzahlung würde nur dann nichtig, wenn man sich die Rente wegen der Rückwanderung in sein Heimatland in einer Summe auszahlen lassen würde, wie es z.B. einige türkische Mitbürger gemacht haben und sich dann von dem Geld in der Türkei ein Taxiunternehmen o.ä. gekauft haben.
ich halte das echt für ein Gerücht. Deine Rente kann und will Dir niemand nehmen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, egal wo Du lebst. Da bin ich mir absolut sicher.
Dazu solltest du deine Rentenversicherung befragen. Nicht immer wird die Rente ungekürzt ins Ausland gezahlt.
Dazu schreibt die Rentenversicherung:
Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Zahlweise richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaat. So ist es zum Beispiel möglich, die Rente auf ein ausländisches Konto oder per US-$-Scheck zu zahlen. Kosten, die Ihnen für Ihr ausländisches Konto oder bei der Einlösung des Schecks entstehen, können von uns nicht übernommen werden. Auch Kursschwankungen, die sich bei der Umrechnung in die Landeswährung ergeben, können nicht ausgeglichen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt die Höhe Ihrer Rente beeinflussen kann. Dies lässt sich auch nicht verhindern, wenn Sie Ihr deutsches Konto beibehalten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche im Ausland erkundigen.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4760/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich_20II/FAQ/FAQ__Ausland__node.html__nnn=true
Wenn die Rente ins Ausland gezahlt wird, muss man einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung abgeben.
Dafür muss man sich mit seinem Ausweis beim Konsulat melden.