Auswandern in die Niederlande mit Hartz 4 Empfänger und Rentner?
Hallo,
ich habe leider mit Google nichts gefunden, deshalb probiere ich es mal hier.
Ich plane in den Niederlanden einen Job anzutreten. Nun ist die Frage, kann ich meine Mutter (Durch Krankheit dauerhafte Hartz 4 Empfängerin) und meine Oma "mitnehmen"? Oder bekommen beide dann keine Leistungen dort?
Wir wohnen aktuell zusammen und würden es auch in den Niederlanden, nach Möglichkeit, tun.
Für Antworten wäre ich dankbar.
LG SilverStormHawk
3 Antworten
"Grundsicherung" ist eine staatliche Leistung INNERHALB Deutschlands. Diese wird natürlich NICHT ins Ausland überwiesen, auch nicht in die Niederlande.
Sie hätten dann nur die Möglichkeit, eine ähnliche Leistung in den Niederlanden zu beantragen.
Rente ja, aber keine Sozialleistungen. Ein Einwandern in die Sozialsysteme ist auch im Rahmen der EU-Freizügigkeit nicht erwünscht oder vorgesehen.
Die Mutter bekommt dort meines Wissens nach keine Leistungen nach SGB II mehr.
Falls die Oma Grundsicherung im Alter bezieht, beweifle ich, daß diese in die Niederlande überwiesen wird, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.
Hartz 4 wird nicht mehr gezahlt, wenn man auswandert.
Danke für die schnelle Antwort. Das heißt es ist unmöglich für mich meine kranke Mutter mit in die Niederlande zu nehmen? D:
Auch in den Niederlanden gibt es eine Grundsicherung. Aber die wird sicher nicht an "Neuzuwanderer" geleistet.
Ja das ist verständlich. Dann muss ich wohl versuchen zu recherchieren, weil meine kranke Mutter kann ich nicht einfach zurücklassen. ^^ Und meine Oma ist leider auch schon recht alt...
Oder ich muss hier bleiben :(
RENTE wird auch ins Ausland gezahlt. Hat deine Mutter denn keinen Anspruch auf EM-Rente?
Du kannst dir in den NL eine Arbeit suchen und Geld für dich und deine kranke Mutter verdienen..
Haben wir mehrfach versucht aber wird immer abgelehnt obwohl sie schon seit den Anfängen mit Hartz 4 krank ist. Jobcenter will sie in die Grundsicherung bekommen, weil sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht aber wird halt abgelehnt ständig.
Ich habe ein Jobangebot aber das Geld wird erstmal nicht reichen. Und sie kann ja auch nicht einfach mitkommen, wenn sie kein Geld dann bekommt.
Hat deine Mutter denn überhaupt einen Rentenanspruch? Dafür muss eine Anwartschaft erfüllt sein.
Ja sie bekommt immer Bescheide mit ihrer voraussichtlichen Rente die natürlich recht klein ist
Was ist die Begründung warum abgelehnt wird?
Der Arzt der das Gutachten macht ist immer der Meinung sie könnte wenigstens ein paar Stunden arbeiten. Um ehrlich zu sein finde ich dieses System eh ziemlich merkwürdig. Diese Ärzte bilden sich in 10 Minuten ein Urteil ohne den Patienten zu kennen. Meine Mutter kann eben nicht zuverlässig regelmäßig arbeiten. Kein Arbeitgeber würde sie nehmen, wenn sie spontan sich krankmelden müsste öfters bzw. die Probezeit würde sie nicht überstehen. Wir hatten schon versucht eine Selbständigkeit übers Jobcenter zu machen (was sie immer noch gerne machen würde) aber die zuständigen waren leider nicht hilfreich und haben dafür gesorgt das es nicht geklappt hat (nach 6 Monaten sollte sie sich tragen können und sie solle doch ins Call Center gehen, weil der Arbeitsmarkt anzieht -.-)
Wir hatten schon versucht eine Selbständigkeit übers Jobcenter zu machen
Das ist in der Tat ein Widerspruch zu der Aussage sie könne angeblich nicht arbeiten. In dem Fall reagieren Gutachter sehr empfindlich.
Wir Freiberufler und Selbstständige arbeiten „selbst“ und „ständig“, d.h. wir müssen selbstverantwortlich für unseren Unterhalt sorgen. Gerade zu Beginn bedeutet das Stress ohne Ende.
Warum sollte das JC viel Geld für eine Existenzgründung ausgeben, wenn doch deine Mutter angibt NICHT arbeitsfähig zu sein?
Fragen über Fragen - zu Recht...
Dann erfüllt sie nicht die Grundbedingung von 36 Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten 5 Jahre. Ob sie unter diesen Bedingungen in die NL auswandern kann, ist eher fraglich. Umgekehrt will Deutschland ja auch nicht alle Hilfsbedürftigen der EU aufnehmen.
Ich fürchte da hast du mich missverstanden. Es ist nicht so, dass sie gar nicht arbeiten kann, nur halt nicht im regulären Sinne. Durch ihre Krankheit kann es passieren, dass sie sich auch spontan morgens oder im Verlauf des Tages krankmelden müsste.
Von daher kam ZUSAMMEN mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters die Idee mit der Selbstständigkeit, da es dabei dann egal gewesen wäre, ob sie ihre Produkte mitten in der Nacht fertigt oder am Tag (wann es ihr gesundheitlich halt möglich ist). Der Mitarbeiter war auch in BWL bewandert und alles war durchdacht mit ihm und abgesegnet. Dieser wurde leider wegbefördert und der neue Mitarbeiter war der Meinung Selbstständigkeit bringt eh nie was und der Arbeitsmarkt zieht doch gerade an. Er hat nichts bewilligt was der andere vorher zugesagt hatte.
Selbstständig heißt man hat die Verantwortung zuverlässig SELBER für sich zu sorgen.
Das ist unter den Umständen bei deiner Mutter nicht gegeben. Für das JC hieße die würden Fördern und höchstwahrscheinlich trotzdem aufstocken müssen.
Das Risiko würde ich als Finanzierer auch nicht eingehen..
Sie müsste ihre Zuverlässigkeit erstmal in einem Angestelltenverhältnis beweisen.
Gutachter machen sich viel Arbeit, weil hinter den Kulissen werde ALLE ärztlichen Unterlagen eingesehen.
Ich denke nicht das es dir zusteht darüber zu urteilen. ;)
Außerdem ist das Jobcenter dieses "Risiko" ja eingegangen.
Der Amtsarzt hat sich nie die Sachen von ihrer regulären Ärzten schicken lassen, sie wurde nie danach gefragt was auch sie verwunderte also so viel dazu. Aber sei es drum das war ja hier auch eigentlich nciht Thema.
Ich werde wohl mal rumtelefonieren um eine Lösung zu finden. Danke allen für die Infos und Versuche zu helfen.
Der Amtsarzt hat sich nie die Sachen von ihrer regulären Ärzten schicken lassen, sie wurde nie danach gefragt was auch sie verwunderte also so viel dazu.
Meine Güte, habt ihr das Infoblatt zur Ankündigung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht gelesen? Das bekommt JEDER!
Mit der Unterschrift tätigt man eine SCHWEIGEPFLICHTSENTBINDUNG, damit ist der Amtsarzt berechtigt ALLE mediz. Unterlagen der letzten 10 Jahre anzufordern.
Mein Frau wurde nach ihrem Unfall AUSSCHLIESsLICH per Aktenlage begutachtet, der Fall war so offensichtlich das sie nie bei einem Amtsarzt vorstellig werden musste.
Bei deiner Mutter bestanden wohl (berechtigte) Zweifel, also wurde sie eingeladen.
Vielleicht solltest du mal lesen....der Amtsarzt hat keinerlei Unterlagen von Ärzten angefordert! Demnach hat er entschieden anhand einer 10 minütigen Untersuchung. Läuft halt leider nciht alles immer toll, rund und glatt bei den Ämtern. Und damit bitte ich dich das Thema zu beenden. Denn das hat nichts mehr mit meiner Frage zu tun gehabt und hilft offenbar auch nicht eine Antwort zu finden.
Woher weißt das? Er macht dazu vor Euch ganz sicher keine Angaben.
Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen unterliegen straffen Regelungen, schließlich müssen die bei Bedarf vor Gericht Bestand haben.
Auch gehöre zu den „Schreibern“ und weiß, das es sich kein vereidigter GA /AA leisten kann zu schummeln.
Es führt aber kein Weg daran vorbei, dass sie die Bedingung für eine Erwerbsminderungsrente wohl NICHT erfüllt. Und da sie keine Pflichtbeiträge mehr leisten kann, wird sich das auch nicht mehr ändern.
Das weiß ich weil die Ärztin meiner Mutter uns gesagt hat, dass der Amtsarzt keine Einsicht genommen hat.
Vielen Dank für die Antwort. Mir ist bewusst, dass sie nicht Hartz 4 einfach dort bekommen kann. Aber es hätte ja sein können das man das übertragen kann. Deutsche Rentner bekommen in Japan zum Beispiel eins zu eins ihre Rente gezahlt durch ein Abkommen. Dachte so was gibt es vielleicht.