Reiten verboten?
Hello :) Ich und eine Freundin haben folgendes Problem: Als wir Ausreiten waren, kam auf uns ein Bauer zu und meinte wir dürfen hier nicht reiten, weil wir nicht zur der Gemeinde gehören sondern zur anderen. Wir wissen von anderen reitern das er es uns nicht verbieten darf solange wir auf den öffentlichen Straßen bleiben. Jetzt hat er aber ein Foto von uns gemacht als wir auf seinem "Feld" waren. Und er hat damit gedroht uns anzuzeigen wenn wir nochmal dort ausreiten gehen....so die frage: kann er uns anzeigen weil wir einmal auf einem Privatweg / Grund waren? es steht kein Schild und es ist auch nicht eingezäunt. Unsere sorge ist jetzt wenn er uns nochmal sieht, wenn auch nur auf den öffentlichen Straßen er uns mit diesem Foto anzeigt. Und dort wo wir durchreiten müssen steht ein Reiten verboten Schild. Die Stall-Besitzerin meinte allerdings er darf da gar kein Schild hinstellen?! Also wie kann das sein das ein Schild dort steht wenn es nicht stehen darf?
wär toll wenn uns jemand weiter helfen könnte :) danke schon mal im Voraus!
22 Antworten
Also wenn er selbst da ein "Reiten verboten" Schild angebracht hat, dann zählt das absolut nichts. Das muss von der Gemeinde aufgestellt werden. Außer es ist eben sein privater Grund.
Wenn ihr allerdings direkt auf seinem Feld reitet, dann kann er von euch Schadensersatz wegen einem sog. Flurschaden verlangen. Als Reiter dürft ihr nicht einfach über irgendwelche Felder reiten. Ihr müsst auf Gras- oder Schotterwegen bleiben. Ansonsten ist das in den Augen des Bauern ein Flurschaden. Anders ist das beim Stoppelfeld. da wurde ja bereits abgeerntet und das was übrig ist, ist Abfall.
Ich würde seinen Privatgrund in Zukunft meiden. Es gibt sicher noch andere Wege. Lasst euch nicht auf Provokationen ein. Reiter sind sowieso nicht so gern auf öffentlichem Grund gesehen (Pferdeäpfel...), da muss man so einen Streit nicht noch anheizen ;-) Seid einfach rücksichtsvoller und reitet woanders.
Ja, das er das Betreten des Stoppelfelds verbieten kann ist klar. Ich denke, ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich meinte lediglich, dass er beim Stoppelfeld keinen bzw. nur schwierig einen Flurschaden geltend machen kann.
naja es war ein wiesen feld und da war daneben ein kleiner weg :/
Gegen Pferdeäpfel hat der Landwirt garantiert nichts! ich bin auch wieder einmal auf der Suche nach einer guten Portion, für meine Rosen.
Gegen Pferdeäpfel hat der Landwirt garantiert nichts!
Und wie der Landwirt da was dagegen hat, wenn die Wiese zur Heugewinnung dient! Mich hat ein befreundeter Landwirt mal drüber aufgeklärt: Wenn ein Pferd in eine Wiese äpfelt, aus der später Heu gemacht werden soll, dann müsste er eigentlich die komplette "Ernte" vernichten, da sie verunreinigt wurde.
Auf seinem Privatgrundstück kann er meistens das Reiten verbieten.
Allerdings gibt es Wege, die man auch als Privatmensch nicht einfach sperren kann, selbst wenn sie einem gehören. Ob das jetzt aber für diesen Weg zutrifft, müsstet Ihr bei der Gemeinde (Stadtverwaltung...) erfragen.
Allerdings kann er Euch tatsächlich nicht das Reiten auf öffentlichen Wegen verbieten. Ihr solltet also tunlichst nur noch solche Wege nutzen.
Im Prinzip kann er Euch auch anzeigen, weil Ihr auf seinem Feld geritten seid. Es müsste allerdings für Euch erkennbar gewesen sein (zum Zeitpunkt der "Tat"), dass Ihr dort nicht auf einem öffentlichen Weg seid. Da würde ich also mal ganz gelassen abwarten, was passiert.
Einen öffentlichen Weg dürft Ihr natürlich benutzen, wenn dort kein Reitverbots-Zeichen angebracht ist.
Ob an dem betreffenden öffentliche Weg das Reitverbotsschild zu Recht aufgestellt worden ist und nicht etwa von einem Anlieger, könnt Ihr bei der zuständigen Straßenmeisterei erfahren.
Es kommt leider hin und wieder vor, daß genervte Anmlieger von sich aus an öffentlichen Wegen und Straßen Verbotsschilder aufstellen. Das ist nicht rechtmäßig und wird dann von der Straßenmeisterei umgehend entfernt.
Privatgelände, auch wenn es nicht eingezäunt ist, ist selbstverständlich tabu. Dort dürft Ihr Euch weder mit Pferd noch zu Fuß aufhalten.
Quatsch. Der darf euch nix verbieten. Außer über seine Felder zu reiten. Die Feldwege gehören auch nicht ihm.
Haltet Euch an die Anweisungen der Stallbesitzer, achtet genau darauf, dass die Tiere, denen Besitz fremd ist, nicht die Felder des Landwirts beschädigen. Zaun ist da nicht notwendig, öffentliche Wege, darf er auch nicht reitfrei erklären.
ja die stall besitzerin meinte das ist egal und sie streiten schon seit jahren mit dem bauern und er kann nichts machen und alles was er sagt und macht darf er nicht und stimmt nicht o.o aber sich darauf verlassen?
Anders ist das beim Stoppelfeld.
Falsch. Auch hier darf der Landwirt das Betreten/Bereiten verbieten. Nur einen Flurschaden würde er gerichtlich nicht durchbringen können.