Reisepass abgelaufen, Gehalt wird nicht gezahlt
Hallo
mein Reisepass ist seit 4 Monaten abgelaufen, der Arbeitgeber (400€-Basis, Reinigung) verweigert mir die Gehaltszahlungen. Ich habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Da ich in den letzten 2 Monaten stress in der Uni hatte (Prüfungszeit) konnte ich mich darum nicht kümmern. Der neue Ausweiß kostet ca 250€ , welches ich nicht habe, und dauert knapp 6 Wochen.
Ist das rechtlich erlaubt, das der Arbeitgeber mir mein Gehalt nicht überweißt? Liege ich mit meiner Annahme falsch das ich eigentlich Gehalt beziehen müsste da ich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als auch Arbeitserlaubnis habe? Im Arbeitsvertrag steht unter den Punkten Aufenthaltserlaubnis & Arbeitserlaubnis das ABlaufdatum von meinem Reisepass drin.
Als ich damals in Ausbildung war (Bürokaufmann) und ich Arbeitsverträge erstellte, schrieb ich in beide Stellen (Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis) das Jahr 9999 ein, da unbefristet gültig.
Vielen Dank MfG Saskin
3 Antworten
Um ein Gehalt auszuzahlen bedarf es keines gültigen Ausweisdokumentes - wenn irgendetwas mit Deinen Papieren nicht in Ordnung wäre, hätte er dich nicht beschäftigen dürfen.
Du solltest das Gehalt schriftlich einfordern - bei Nichtzahlung kannst Du es gerichtlich geltend machen oder per Mahnbscheid einfordern.
Es scheint, daß Dich der ArbG über den Tisch ziehen will...
Da scheint der Arbeitgeber aber ein böses Spiel zu spielen. Natürlich ist er nicht berechtigt, das Geld nicht auszubezahlen. Geh hin und frag ihn, warum er dir deinen Lohn nicht ausbezahlt. Dann wende dich zuerst an den Betriebsrat. Und wenn das nicht hilft, dann geh zum Rechtsanwalt. Der kann dich auch als "Hilfsbedürftigen" beraten, dann bezahlt die Staatskasse die Kosten. Aber dazu musst du einen Antrag stellen, der Anwalt kann dir jedoch helfen.
Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Oder arbeitest Du beim Staat und Voraussetzung ist ein gültiger Pass??? (Wobei... Selbst beim Staat kann ich es mir kaum vorstellen, dass es möglich ist.) Du hast ein Recht auf Dein Geld, wenn die Leistung erbracht ist.
Dass Du Dich zudem dringend um einen neuen Pass kümmern musst, ist klar!