Regelung der Mülltonnen in Mehrfamilienhäusern
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich (bzw. meine Oma) folgendes Problem hab:
Im Mehrfamilienhaus, wo meine Oma seit langem wohnt, gibt es noch 8 weitere Mitbewohner. Es gibt sonst eigentlich kaum Probleme. Heute haben wir aber erfahren das 2-3 Bewohner einfach beschlossen haben die beiden Restmülltonnen auf die Hausbewohner aufzuteilen. Also das die Bewohner die angeblich kaum Restmüll haben (durch Trennung und kaum Anwesendheit) eine Tonne bekommen, welche dann verriegelt wird und per Schlüsseln nur diesen Leuten zusteht. Der Rest muss dann die andere, offene Tonne benutzen. Somit wird die eine offne Tonne natürlich öfters abgeholt, was zu Mehrkosten führt, die nur die Leute, deren dann diese Tonne "gehört", tragen sollen während halt diejenigen mit der Tonne inkl. Schlüssel weniger zahlen müssen, da sie nicht zu oft abgeholt wird.
Nun ist meine Frage: Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Gibt es hier irgendwelche Gesetze auf die man sich, gegen dieses Vorkommen, beziehen kann.Immerhin können wir nicht überprüfen ob der Rest nicht einfach ihren Müll auch in die offene Tonne schmeisst.
Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann. Mir reichen auch nur die Hinweise wo es gesetzlich steht.
Schon mal vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Ich würde dieses Verhalten der anderen Bewohner dem Vermieter zunächst anzeigen. Ferner würde ich prüfen, ob die Mülltonnen einen Chip haben und ob die Mülltonnen bestimmten Mietern fest zugeordnet sind.
Durch die Abholung und damit Lesen des Chips lässt sich nachvollziehen, welche Mülltonne von welchen Mietern abgeholt wurde. Dann geht dieses Verhalten der Mieter natürlich gar nicht!
Ansonsten sehe ich das folgendermaßen:
Der Vermieter rechnet am Ende des Jahres eine bestimmte Anzahl an Leerungen ab. Diese Anzahl wird auf 8 Mieter aufgeteilt. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Tonnen den Mietern nicht zugeordnet sind.
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Es hilft also zunächst nur das Gespräch mit dem Vermieter.
Viel Erfolg!
Vielen Dank für den Stern.
Der Vermieter muss Sorge tragen, dass alle Müllbehältnisse allen Mietern / Eigentümern zur Verfügung stehen. Eine Kontigentierung der Müllgefässe ist nicht zulässig, wenn dadurch einigen anderen Mietern Mehrkosten entstehen.
Da ich auf die Frage geantwortet habe, bleibt es bei meiner Darstellung. Beachte bitte, dass hier eigenmächtig Mieter sich Mülltonnen aneignen.
Im Übrigen, wenn wirklich die Mülltonnen nach Parteien verteilt werden sollen, haben diese Mieter in einer größeren Wohnanlage nur durch Eigentümerbeschluß diese Möglichkeit und müssen dann aber auch die Gesamtkosten der Müllentsorgung der eiegnen Gefäße selbst tragen. Ein Umlage der Müllkosten auf die Wohneinheit ist daher ausgeschlossen. In der Regel wird dies überall dort nicht funktionieren, wo der Vermieter die Müllgebühren zahlen und später umlegen muss.
Hallo, also das geht nicht. Die Mülltonnen sind für alle gedacht. Da kann nicht einfach jemand die Mülltonnen aufteilen wie er will. Das kann nur der Vermieter.
So etwas zu regeln, ist Sache des Vermieters, z. B. per Hausordnung.
Gibt es die Hausordnung auch wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt? Oder müssen hier alle Mitbewohner darüber abstimmen? Sorry ich kenn mich diesbezüglich leider zu wenig aus.
Da ist es der Verwalter und die Eigentümerversammlung. Aber mit Sicherheit kann eine Minderheit nicht einfach irgendwas beschließen.
der vermieter hat das sagen
Sorry, hatte im obigen Text vergessen das es sich bei allen Wohnungen um Eigentumswohnungen handelt.
dann muß die eigentümerversammlung beschließen
Richtig. So einfach geht es nämlich nicht. Aber wenn sie es beschließen, dann so, dass alle Tonnen nur mit Schlüssel zugänglich sind.
Nein, das muss er nicht, er muss nur dafür sorgen, dass allen Mietern jederzeit eine Entsorgungsmöglichkeit für Müll zur Verfügung steht. Eine unterschiedliche kostenmäßige Aufteilung ist auch möglich, wenn dies so im Mietvertrag als Umlageschlüssel vereinbart ist (z.B. "Mülltonne A nach Parteien X, Y, Z...). Das die Mieter sowas selbst nicht einvernehmlich entscheiden geht allerdings gar nicht...